FCG und KAB wollen Mindestlohn auf Basis der Mindestpension Utl.: Christgewerkschafter fordern netto 1.189 Euro branchenübergreifend - Umsetzung mit Hilfe eines Generalkollektivvertrages = Graz (APA) - Die Christgewerkschafter (FCG) und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) fordern die Einführung eines Mindestlohns mit Indexabsicherung: Als Berechnungsbasis soll die Ausgleichszulage auf Basis der Mindestpension dienen. Geht es nach der gemeinsamen Initiative "Gute Arbeit", soll dieser Betrag mit 150 Prozent multipliziert werden. Das ergäbe nach derzeitigem Stand laut der Initiative 1.189 Euro, hieß es in einer am Donnerstag in Graz zum "Welttag für menschenwürdige Arbeit" veröffentlichten Erklärung. "Mittelfristig ist die Umsetzung dieser Formel ein nachhaltiges Ziel für ein gerechtes Mindesteinkommen mit Arbeit", sagte Franz Gosch, Landesvorsitzender der steirischen Christgewerkschafter. Erreicht werden soll das durch einen Generalkollektivvertrag quer durch alle Branchen der Wirtschaft. Mit der gemeinsamen Initiative "Gute Arbeit" wollen sich die Katholische Arbeitnehmerbewegung und die Christgewerkschafter für mehr Menschenwürde in der Arbeitswelt einsetzen. Für Heimo Seiner, Vorsitzenden der KAB Steiermark, ist "menschenwürdige Arbeit der Schlüssel zur Armutsbekämpfung und gesellschaftlichem Wohlstand". Sowohl die katholische Arbeitnehmerbewegung als auch die Christgewerkschafter sprechen sich gegen Arbeit um jeden Preis aus, denn das führe zum Abbau von Lohn-und Sozialstandards. Beide sind überzeugt, dass sich die Würde des Menschen auch am Wert seiner Arbeit zeige. "Gute Arbeit" müsse auch für ein gerechtes Einkommen sorgen, sind sich Gosch und Seiner einig.
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