FCG und KAB wollen Mindestlohn auf Basis der Mindestpension

Utl.: Christgewerkschafter fordern    netto 1.189 Euro branchenübergreifend
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      Umsetzung mit Hilfe eines Generalkollektivvertrages =

   Graz (APA) - Die Christgewerkschafter (FCG) und die Katholische
Arbeitnehmerbewegung (KAB) fordern die Einführung eines Mindestlohns mit
Indexabsicherung: Als Berechnungsbasis soll die Ausgleichszulage auf Basis
der Mindestpension dienen. Geht es nach der gemeinsamen Initiative "Gute
Arbeit", soll dieser Betrag mit 150 Prozent multipliziert werden. Das
ergäbe nach derzeitigem Stand laut der Initiative 1.189 Euro, hieß es in
einer am Donnerstag in Graz zum "Welttag für menschenwürdige Arbeit"
veröffentlichten Erklärung.

   "Mittelfristig ist die Umsetzung dieser Formel ein nachhaltiges Ziel für
ein gerechtes Mindesteinkommen mit Arbeit", sagte Franz Gosch,
Landesvorsitzender der steirischen Christgewerkschafter. Erreicht werden
soll das durch einen Generalkollektivvertrag quer durch alle Branchen der
Wirtschaft. Mit der gemeinsamen Initiative "Gute Arbeit" wollen sich die
Katholische Arbeitnehmerbewegung und die Christgewerkschafter für mehr
Menschenwürde in der Arbeitswelt einsetzen.

   Für Heimo Seiner, Vorsitzenden der KAB Steiermark, ist "menschenwürdige
Arbeit der Schlüssel zur Armutsbekämpfung und gesellschaftlichem
Wohlstand". Sowohl die katholische Arbeitnehmerbewegung als auch die
Christgewerkschafter sprechen sich gegen Arbeit um jeden Preis aus, denn
das führe zum Abbau von Lohn-und Sozialstandards. Beide sind überzeugt,
dass sich die Würde des Menschen auch am Wert seiner Arbeit zeige. "Gute
Arbeit" müsse auch für ein gerechtes Einkommen sorgen, sind sich Gosch und
Seiner einig.