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Neues ÖAAB-FCG – „Fair-Play-Modell“ für besseren Zugang zur Schwerarbeitspension

„Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrarbeit bedeutet für die Menschen im Klartext ‚Schwerarbeit‘. Deshalb muss künftig die Mehrbelastung durch längere Arbeitszeiten im Sinne eines ‚Fair-Play‘ und einer wertschätzenden Gerechtigkeit in einem neuen System der Schwerarbeits-pension berücksichtigt werden.“

Dies forderten unisono die AK-Vizepräsidenten aus Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark. Helmut Fellmayr, Josef Hager und Franz Gosch im Rahmen einer Arbeitsklausur in Graz. Dabei legten sie ein konkretes „Fair-Play-Modell“ – eine deutlich gerechtere Berechnungsgrundlage – zur Schwerarbeitspension vor.

Als ersten Schritt forderten die drei Christgewerkschafter einen „leichteren bzw. früheren Zugang in die Pension für Schwerarbeiter“. Damit könnten Mehrbelastungen im Zuge der Arbeitszeitflexi-bilisierung ausgleichen werden. Wer häufig Mehrarbeit leiste, soll künftig – mit Antrittsalter 60 Jahre – einen Pensionsbonus erhalten.

Das von den ÖAAB-FCG Arbeitnehmervertretern entwickelte Berechnungsmodell verspricht deutlich mehr Durchlässigkeit für die Erlangung der Schwerarbeitspension.

Derzeit liege körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung über besonders belastende Berufs-tätigkeiten etwa dann vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien (8.374 Arbeitskilojoule) und von Frauen mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien (5.862 Arbeitskilojoule) verbraucht werden. Dies allerdings nur dann, wenn diese Arbeit an mindestens 15 Tagen im Monat geleistet wird. Übt jemand eine Tätigkeit aus, die schon heute in der Schwer-arbeitsliste aufgezählt ist, steigt bei einem 12-Stundentag der Kalorienverbrauch bei Männern auf mindestens 3000 pro Tag.“

Diese enorme Mehrbelastung durch die längeren Arbeitszeiten müsse im System der Schwerarbeits-pension nachhaltige Berücksichtigung finden, fordern die Christgewerkschafter.

Aus diesem Grund müssten weniger als fünfzehn Arbeitstage pro Monat ausreichend sein, um einen Schwerarbeitsmonat zu erwerben. Vorstellbar wäre, den Erwerb eines Schwerarbeitsmonats nicht mehr vom täglichen, sondern vom monatlichen Kalorienverbrauch abhängig zu machen. Wenn zwölf statt acht Stunden gearbeitet wird, dann sollten im Gegenzug zehn statt fünf-zehn Tage Schwerarbeit pro Monat genügen, um diesen Monat für die Schwerarbeitspension anzurechnen.

Diese Umstellung auf eine Monatsbetrachtung würde wesentlich mehr Betroffenen als bisher den Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglichen und damit einen Ausgleich für all jene bringen, die durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit zusätzliche Belastung ertragen müssen.

„Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein und Flexibilisierung muss Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen nutzen“ wiederholten die drei ÖVP-Arbeitnehmer abschließend ihren gemeinsamen Standpunkt zu der ab 1. September gültigen Novelle des Arbeitszeitgesetzes, mit der Möglichkeit des 12-Stunden-Arbeitstages und der 60-Stunden-Arbeitswoche.

ÖVP Arbeitnehmer fordern Pensionsreform für SchwerarbeiterInnen, vlnr. die AK-Vizepräsidenten Helmut Feilmayr OÖ, Franz Gosch STMK, Josef Hager NÖ

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