
Rechtliche Informationen
1.) Rechtliche Informationen zu Fahrgemeinschaften, Haftung etc.
Als NutzerIn unserer Mitfahrbörse sollten Sie folgende Punkte beachten:
1.)
Wie viel kann ich von einem
Mitfahrer für die Fahrt verlangen?
Prinzipiell ist der Beitrag, den Sie für eine Fahrt verlangen können natürlich
Verhandlungssache. Grundsätzlich sollte es sich dabei um einen Beitrag zum
Benzinverbrauch handeln. Die Höhe des Beitrags hängt aber sicher auch von der
Strecke und von der Anzahl der Mitfahrer ab. Die Kosten können auch durch
Wechsel jeweiliger Fahrer der einzelnen Fahrgemeinschaftsmitglieder abgegolten
werden.
Hier einige Beitragsvorschläge (Quelle ÖAMTC):
Wien-Graz, 200 km, 8-10 Euro
Wien-Salzburg, 300 km, 12-15 Euro
Wien-Innsbruck, 480 km, 18-22 Euro
2.)
Wie steht es mit der Haftung
gegenüber einem Mitfahrer?
Zu Haftungsfragen bei
Fahrgemeinschaften, Autostoppen etc. hat der ÖAMTC auf seiner Homepage eine
detaillierte Stellungnahme veröffentlicht.
zur
ÖAMTC Stellungnahme
Die österreichische Rechtssprechung ist hinsichtlich des Haftungsaus-schlusses
sehr streng. Auch bei leichter Fahrlässigkeit wird ein Ausschluss für die
Haftung von Ersatz eines Personenschadens nicht anerkannt.
Prinzipiell ist aber davon auszugehen, dass etwaige Schäden beim Mitfahrer durch
die Kfz-Haftpflicht Versicherung gedeckt sind. Selbst bei Fahrlässigkeit, z.b.
Alkoholisierung besteht ebenfalls Versicherungsdeckung; die Versicherung kann
sich aber beim Fahrer regressieren.
3.)
Sicherheit beim
Mitnehmen/Mitfahren?
Sollten Sie über unsere Mitfahrbörse eine MitfahrerIn gefunden haben, beachten
Sie bitte Folgendes:
Prinzipiell ist das Autostoppen via Internet um einiges sicherer, als wenn Sie
lediglich einen/eine an der Straße Stehenden/e einfach mitnehmen oder den Daumen
hinaushalten. Trotzdem kann man einige Punkte beachte, welche die Sicherheit
noch erhöhen.
a.
Unbedingt vor der Fahrt mit den
Mitfahrern telefonieren. Über ein Telefonat erhält man einen Eindruck davon, wie
der potentielle Mitfahrer ist.
b.
Rufen Sie Ihren Mitfahrer/Fahrer
an (zumindest 1 Mal). Damit können Sie sichergehen, dass die inserierte oder via
Email mitgeteilte Mobilnummer auch die richtige ist.
c.
Geben Sie jemandem Dritten über
Ihre Fahrt mit Mitfahrern Bescheid. Informieren Sie diesen Dritten über die
Anzahl der Mitfahrer, Ihre Fahrtdaten (Abfahrtszeit, Strecke, ungefähre
Ankunftszeit). Am besten, Sie geben auch die Mobilnummer Ihrer Mitfahrer an
diesen Dritten weiter.
d.
Machen Sie keinen Treffpunkt aus,
der in einer sehr stillen Ecke ist. Als Treffpunkt mit den Mitfahrern haben sich
Bahnhöfe, Tankstellen oder Autobahnraststätten bisher bewährt.
e. Sollten Sie jemandem die Mitfahrt versprochen haben, über sämtliche Details sind Sie sich einige geworden und Sie hatten beim Telefonat ein gutes Gefühl, dann zögern Sie trotzdem nicht, ihn/sie nicht mitzunehmen, wenn beim ersten „Sehen“ dieser gute Eindruck weg ist. Sicherheit geht vor.