Mit einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können sich Arbeitnehmer vom Finanzamt das Geld zurückholen, das sie im vorigen Jahr zu viel bezahlt haben. Bei diesem Steuerausgleich können Absetz- und Freibeträge geltend gemacht werden, sodass sich die Lohnsteuer für das Jahr, das veranlagt wird, für den Arbeitnehmer entweder reduziert oder erhöht. In vielen Fällen bekommt man vom Finanzamt Geld gutgeschrieben und direkt aufs Konto überwiesen. Daher lohnt sich die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen!
Wann kannst du mit einer Steuergutschrift rechnen?
- Der Arbeitnehmer hat während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten und der Arbeitgeber hat keine Aufrollung (Neuberechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben) durchgeführt.
- Der Arbeitnehmer wechselt während des Jahres den Arbeitgeber oder ist nicht das ganze Jahr über beschäftigt.
- Aufgrund der geringen Höhe der Bezüge besteht ein Anspruch auf eine Sozialversicherungserstattung / Negativsteuer.
- Es besteht Anspruch auf den Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf eine Pendlerpauschale, die in der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurden.
- Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden wenn sie noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden.
Du fühlst dich überfordert mit dem Steuerausgleich?
Kein Problem:
- Die AK Steiermark hilft mit den Steuerspartagen, ab 09. März 2026, in allen steirischen AK-Standorten: Hier die Termine – Steuerspartage der AK Steiermark
- „Tipps zum Steuerausgleich“ – DEIN STEUERHANDBUCH 2026 – IM ANHANG
Arbeitnehmerveranlagung durchführen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt zu übermitteln:
- Über FinanzOnline Login
- Per Post
- Persönlich beim zuständigen Finanzamt abgeben
Formulare für den Lohnsteuerausgleich
Für die Arbeitnehmerveranlagung wird das Formular L1 benötigt. Dieses kannst du entweder online ausfüllen und elektronisch über FinanzOnline übermitteln oder herunterladen und ausdrucken, ebenso liegen die Formulare in jedem Finanzamt auf. Für Frei- und Absetzbeträge, zum Beispiel für Kinder, benötigst du gegebenenfalls weitere Formulare.
Arbeitnehmerveranlagung – Fristen:
Ab wann kann der Lohnsteuerausgleich 2025 gemacht werden?
Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt, können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung durchführen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.
Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.
- Hier findest du weiterführende Informationen BMF: Steuertipps und Infos
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