Preisschock an der Zapfsäule – wie Pendlerpauschale & Pendlereuro jetzt entlasten!
Viele von uns müssen täglich zur Arbeit pendeln. Der derzeitige Preisschock an den Tankstellen treibt so manchen die Zornesröte ins Gesicht. Oft wirkt der notwendige Tankstopp aber auch schon existenzbedrohlich. Die FCG-Pendlerinitiative hat bereits mehrfach einen Benzinpreisdeckel gefordert und verlangt von Politik und Bundeswettbewerbsbehörde, die Ölkonzerne ins Visier zu nehmen! Um so wichtiger, dass Dauerthema der Pendlerinitiative – finanzielle Entlastung bzw. die Erhaltung und Verbesserung der Pendlerförderung in Österreich – ein Anliegen, welches viel Einsatz erfordert. Die nachstehend aufgelisteten, von der FCG und der Pendlerinitiative schwer erkämpften Förderungen wollen wir dir hier näherbringen. Klar ist auch, dass wir als Christgewerkschafter gegen oft angedachte Verschlechterungen bei der Pendlerförderung weiter Widerstand leisten werden. Habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro? Das Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums dient als Grundlage für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros. Klicke auf den Pendlerrechner, trage deine Daten ein und anschließend erhältst du das Ergebnis – dieses ist rechtsverbindlich! Wichtig: Pendlerförderung monatlich oder jährlich? Lege die Berechnung des Pendlerrechners bei deiner Lohnverrechnung vor, damit Pendlerpauschale und Pendlereuro monatlichbei deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden können. Du hast auch die Möglichkeit, deine Pendlerförderung jährlichbei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV)einzureichen: Pendlerpauschale und Pendlereuro werden als Werbungskosten (bis zu 5 Jahre rückwirkend) bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Für die rückwirkende Veranlagung (über mehrere Jahre) ist zu beachten: Im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 war die monatliche Pendlerpauschale sogar jeweils um 50 % erhöht. Der Pendlereuro betrug das 4-fache. Davor und danach gelten wieder die derzeit gültigen Werte. Am 1.1. 2026 wurde der Pendlereuro deutlich erhöht, Richtwert jetzt € 6,- pro KM / Jahr!! Die ANV ist am einfachsten über FinanzOnlinedurchzuführen: Die vom Pendlerrechner vorgegebenen Beträge einfach in der Rubrik „Werbungskosten“eintragen. Das Formular L1für die analoge ANV gibt es beim Finanzamt oder hier. . Weiterführende Informationen findest du bei der Pendlerinitiative. Gibt es eine Pendlerförderung, auch wenn ich nicht jeden Tag in die Arbeit fahre? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 4 Tage pro Monat zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Das gilt zum Beispiel für: Teilzeitbeschäftigte Arbeit an einzelnen Tagen im Betrieb Wochenpendler, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln Wichtig: Urlaubs- oder Krankenstandstage kürzen die Pendlerpauschale nicht. Anspruch je nach Anzahl der Pendeltage: Volle Pendlerförderung: mehr als die Hälfte der möglichen Arbeitstage (z. B. bei 20 Arbeitstagen → 11 Tage) Zwei Drittel der Förderung: wenn du zwischen 8 und 10 Tagenim Kalendermonat pendelst Ein Drittel der Förderung: wenn du mindestens 4 und höchstens 7 Tageim Monat pendelst PENDLERZUSCHLAG für Kleinverdiener (= Erhöhte Negativsteuer) Diese Förderung wird oft vergessen! Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuroerfüllt, aber keine oder sehr wenig Lohnsteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag. Diese „Negativsteuer“kann für 2025 (inkl. PENDLERZUSCHLAG ) bis zu 1277 Eurobetragen. Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagungausbezahlt. Dies ist – wie bei allen Werbungskosten – bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich.
Neue Eigenheimförderung des Landes gestartet & AK-Wohnbauförderung: 1.200 € Zinsenzuschuss sichern!
Aktuell in dieser Woche startet die neue Eigenheimförderung des Landes Steiermark. Mit einer Darlehenshöhe von bis zu 80.000 Euro setzt die Steiermark Impulse für Häuslbauer, Sanierer und insbesondere für junge Familien. Konkret gilt die neue Eigenheimförderung für Neuerrichtungen sowie für den Ankauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung („Große Eigenheim-Sanierung“). Damit wird ein klarer Schwerpunkt auf Eigentumsbildung, insbesondere im ländlichen Raum, gesetzt. Ein besonderes Anliegen bleibt die Förderung junger Familien: Der bisherige Jungfamilienbonus wird künftig als Zuschlag von 10.000 Euro direkt in die Eigenheimförderung integriert. Damit wird die Eigentumsbildung gerade für junge Menschen gezielt erleichtert. Details zur neuen Förderung einschließlich der neuen Förderrichtlinien findest Du auf der Wohnbauseite des Landes Steiermark Auskünfte – Beratung – Hilfe bei der InfostelleLand Steiermark hier! Zinsenzuschuss für Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen und damit eine hohe finanzielle Belastung auf sich nehmen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss (nicht rückzahlbar) erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2025 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mithilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss beantragen. Der Zinsenzuschuss für nicht geförderte Kredite oder Darlehen, die zur Finanzierung von Grund-, Aufschließungs- und Baukosten aufgenommen wurden, beträgt bis zu 1.200 Euro. ACHTUNG: Die Antragsfrist für die AK-Wohnbauförderung läuft nur noch bis 31.03.2026. Wohnbauförderung für AK-Mitglieder – 1.200 Euro Unterstützung Du hast bis 31. März 2026 Zeit, das Ansuchen bei der AK einzureichen. Nutze die Zeit, um die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zu besorgen: Allgemein erforderlich: Bestätigung des Dienstgebers Meldezettel aller volljährigen Mitbewohner Zusätzlich für Eigenheime: Formular „Rohbaufertigstellungsanzeige“, bestätigt durch die Baubehörde (Gemeinde) Genehmigung der Landeswohnbauförderung (Förderungszusicherung Eigenheimförderung) Kredit-/Darlehensverträge oder Schuld- und Pfandbestellungsurkunde für Eigentums-, Miet- oder Genossenschaftswohnungen So kommst du zu Deinem Zuschuss, Informationen, Merkblätter, Urkunden sowie das jeweilige Antragsformular zum Downloaden: Formular Zinsenzuschuss Eigenheim (2,2 MB – pdf) Formular Zinsenzuschuss Wohnung(1,0 MB – pdf) Informationen über alle Angelegenheiten rund um das Thema wohnen (Tel.: 05-7799) für Dich aufbereitet vom AK Konsumentenschutz, gibt es hier.
Geförderte Altersteilzeit ab 2026 – die neue Rechtslage !!
FCG STEIERMARK AUF INSTAGRAM jetzt FOLGEN ✔️🔔 FCG STEIERMARK AUF FACEBOOK jetzt FOLGEN ✔️🔔 Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein sehr komplexes Thema. Nachstehend geben wir einen kurzen Überblick und beleuchten die aktuelle Rechtslage. Die Altersteilzeit bleibt zwar vorerst bestehen, verliert jedoch deutlich an Attraktivität. Nach wie vor muss die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf ATZ. Für neue Vereinbarungen wird die geförderte Laufzeit des Altersteilzeitgeldes schrittweise verkürzt – von 4,5 Jahren im Jahr 2026 auf nur mehr drei Jahre ab 2029. Die Altersteilzeit bleibt derzeit neben der Teilpension bestehen und ist weiterhin ein Modell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand durch Reduktion der Arbeitszeit ermöglicht. Neue Rechtslage nur für neue Vereinbarungen Die kürzlich reformierte Altersteilzeit (ATZ) betrifft grundsätzlich nur Altersteilzeitvereinbarungen, die ab dem 01.01.2026 angetreten werden. Einzige Ausnahme: Das neu eingeführte Nebenbeschäftigungsverbot gilt für sämtliche Altersteilzeitvereinbarungen – also auch für bereits laufende. Jede Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist ab 01.01.2026 unverzüglich dem AMS zu melden. Davon sind auch geringfügige Arbeitsverhältnisse betroffen. Grundsätzlich steht jede Nebenbeschäftigung dem Anspruch auf Altersteilzeitentgelt entgegen – außer sie wurde bereits regelmäßig im Jahr vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt. ACHTUNG: Für Altvereinbarungen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.06.2026. Danach müssen unzulässige Nebenbeschäftigungen beendet werden. Die wichtigsten Neuerungen für Vereinbarungen ab 01.01.2026 Verkürzung der Bezugsdauer: Die maximale Bezugsdauer wird etappenweise bis 2029 auf längstens 3 Jahre (anstatt derzeit 5 Jahre) gekürzt. Eine 2026 begonnene Altersteilzeit kann somit maximal noch 4,5 Jahre dauern. Längere erforderliche Beschäftigungszeiten: Innerhalb einer Rahmenfrist von 25 Jahren werden die notwendigen Beschäftigungszeiten schrittweise von 780 Wochen (15 Jahre) auf 884 Wochen (17 Jahre) angehoben. Begrenzung ab 01.01.2029: Ab diesem Zeitpunkt kann Altersteilzeit nur noch bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für irgendeine Form der Alterspension – also auch der Korridorpension – bezogen werden. Ausnahme: Besteht Anspruch auf eine „Hacklerpension“ (Langzeitversichertenregelung, frühestens mit 62 Jahren bei 45 Beitragsjahren), ist der Bezug von Altersteilzeitgeld noch für maximal ein Jahr möglich – längstens bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension. Aufwandersatz für Arbeitgeber: Bei bereits laufender kontinuierlicher Altersteilzeit (Antritt vor 01.01.2026) werden grundsätzlich 90 % des zusätzlichen Aufwandes für den Arbeitgeber abgegolten. Für Neuvereinbarungen ab 01.01.2026 wird dieser Aufwandersatz in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 auf 80 % reduziert. Ab 2029 soll er wieder 90 % betragen. Grundsätzlich gibt es auch noch die geblockte Altersteilzeit der Aufwandersatz für den Arbeitgeber wurde jedoch ab 2026 auf 27,5% reduziert, wird 2027 auf 20%, 2028 auf 10% gekürzt und 2029 eingestellt. Diese ATZ Variante läuft daher in der Praxis aus. Lohnausgleich: Der Lohnausgleich bei der laufenden ATZ beträgt für den Arbeitnehmer 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit und dem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Altersteilzeit. Bisher wurde als Grundlage das tatsächlich ausbezahlte Entgelt („Oberwert“ inklusive Mehrarbeit) herangezogen. ACHTUNG: ATZ – Vertragsbeginn ab 01.01.2026 – hier zählt als Berechnungsgrundlage nur noch das für die Normalarbeitszeit gebührende Entgelt. Altersteilzeit bei All-In-Verträgen oder Überstundenpauschalen Wer Überstunden pauschal entlohnt erhält, muss diese oft nicht in voller Höhe einarbeiten. Neue Altersteilzeit-Vereinbarungen müssen verpflichtend das Entgelt für die Normalarbeitszeit ausweisen, das sich dann meist am kollektivvertraglichen Mindestentgelt orientiert. Dieser Mindestgehalt wird somit zum „Oberwert“ für den Lohnausgleich herangezogen. Die Altersteilzeit verliert daher für Versicherte mit All-In-Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen weiter an Attraktivität. Die finanzielle Auswirkung der Altersteilzeit lässt sich einfach mit dem Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer prüfen. Dieser ermöglicht die Berechnung der Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung unter Berücksichtigung des Lohnausgleichs (70–80 % des bisherigen Gehalts). Weiter gehende Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – inklusive Formulare und Anträge – hier direkt beim Fördergeber AMS erhältlich. Alternative zur Altersteilzeit: Die Teilpension Ab 01.01.2026 kommt es in Österreich zu einem grundlegenden Umbau beim gleitenden Übergang in die Pension: Die Teilpension wird eingeführt, während die Altersteilzeit schrittweise zurückgefahren wird. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten. Die neue Teilpension ermöglicht einen stufenweisen Rückzug aus dem Berufsleben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 % reduzieren und erhalten dafür eine anteilige Pension von 25, 50 oder 75 % ihrer regulären Pensionsansprüche. Die Leistung wird direkt aus der Pensionsversicherung bezahlt, wodurch keine AMS-Förderung erfolgt. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht – etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Die Teilpension kann ab 1. Jänner 2026 beantragt werden und soll weniger bürokratisch sowie einfacher handhabbar sein als die Altersteilzeit. Auch der Antritt einer Teilpension muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema „Flexibel in den Ruhestand“ hier direkt bei der Pensionsversicherung.
KAGES Hallenfußballturnier

Das KAGES Hallenfußballturnier, das am 31. Jänner 2026 in der Sporthalle Kalsdorf stattfand, entwickelte sich zu einem sportlichen und zugleich gemeinschaftsstiftenden Höhepunkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Graz. Insgesamt zwölf Mannschaften traten an, um ihr Können unter Beweis zu stellen und in fairen, spannenden Begegnungen um den Turniersieg zu kämpfen. Von Beginn an war die Begeisterung sowohl bei den Spielerinnen und Spielern als auch bei den zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern deutlich spürbar. Die Sporthalle verwandelte sich in eine Arena voller Einsatzfreude, Teamgeist und mitreißender Atmosphäre. Im Laufe des Turniers zeigte sich das hohe sportliche Niveau der teilnehmenden Teams. Schnelle Spielzüge, taktisches Geschick und beeindruckende Torabschlüsse sorgten für abwechslungsreiche Partien. Besonders hervorzuheben ist das Finale, in dem die Mannschaft WI/LOG Einkauf auf Transportlogistik traf. Beide Teams hatten sich mit starken Leistungen durch das Turnier gekämpft und boten im Endspiel ein packendes Duell auf Augenhöhe. Mit großem Einsatz und mannschaftlicher Geschlossenheit setzte sich schließlich das Team Transportlogistik durch und durfte sich über den verdienten Turniersieg freuen. Neben dem sportlichen Wettbewerb stand vor allem der Gedanke der Solidarität im Mittelpunkt der Veranstaltung. Im Rahmen des Turniers wurde eine Spende in der Höhe von 2.610 Euro gesammelt, die einer Familie eines Mitarbeiters des Klinikums zugutekam. Die Übergabe dieser Unterstützung verlieh dem Turnier eine besondere Bedeutung und unterstrich den starken Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft. Das Engagement aller Beteiligten zeigte eindrucksvoll, dass das KAGES Hallenfußballturnier weit mehr ist als ein sportlicher Wettkampf – es ist ein Ausdruck von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung vom engagierten BR-Team des Klinikums Graz, das mit großem Einsatz für einen reibungslosen Ablauf sorgte. Von der Planung über die Koordination der Mannschaften bis hin zur Durchführung am Turniertag lag alles in ihren Händen. Der Erfolg des Turniers ist maßgeblich diesem organisatorischen Engagement zu verdanken. Den feierlichen Abschluss bildete die Siegerehrung, die im Beisein des ZBR-Vorsitzenden Michael Tripolt, des Betriebsdirektors Mag. BD. Falzberger sowie des Organisationsmanagers BR Markus Pflanzl stattfand. Gemeinsam mit dem BR-Team gratulierten sie den erfolgreichen Mannschaften und würdigten die sportlichen Leistungen aller Teilnehmenden. In einer Atmosphäre der Anerkennung und Wertschätzung klang das Turnier schließlich aus und hinterließ bei allen Beteiligten bleibende Eindrücke.
Neu FinanzOnline Zugang über IT Austria – jetzt auch durch persönliche Vertretung möglich!
Aktuell meldet das Finanzministerium eine Änderung bei FinanzOnline die besagt, dass hier ab sofort eine „unentgeltliche Vertretung“ möglich ist. Damit können sich viele Betroffene Behördenwege ersparen und mit Hilfe aus dem privaten Umfeld ihre Steuerangelegenheiten auch digital erledigen lassen. Wir erklären die Funktionsweise und was dies ab sofort bedeutet. Was sich bei FinanzOnline geändert hat Ab sofort gibt es bei FinanzOnline auch die Möglichkeit, sich steuerliche Angelegenheiten von einer „vertrauten, volljährigen Person erledigen zu lassen“. Die Vertrauensperson kann dabei im Namen der vertretenen Person handeln. Das Service richtet sich an jene Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten. Was die FinanzOnline-Vertretung in der Praxis bedeutet Diese Person kann sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann, so das Ministerium. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z. B.: Rückzahlungsanträge Änderungen der Kontoverbindung Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht umfasst, alle elektronisch zugestellten Dokumente (auch rückwirkend) können aber von der Vertrauensperson abgerufen werden. Wer darf bei FinanzOnline vertreten werden – und wer darf vertreten? Vertreten werden dürfen: volljährige und voll handlungsfähige Personen. Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pensionseinkünfte beziehen. Personen, die eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchten. Vertreten dürfen: volljährige, voll handlungsfähige Personen man darf höchstens vier andere Personen vertreten So funktioniert der Einstieg für Vertrauenspersonen Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich und dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis. Sie darf nicht berufsmäßig gegen Entgelt ausgeübt werden. Die Vertrauensperson muss sich mit ID Austria oder EU-Login anmelden – für die vertretene Person ist das nicht erforderlich. Nach dem Login kann die Vertrauensperson entscheiden, ob sie: für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Verstirbt eine der beiden Personen, endet die Vertretung automatisch. Anleitung für die unentgeltliche FinanzOnline-Vertretung: Um die unentgeltliche Vertretung einzurichten, muss dieses Formular hier ausgefüllt werden. Das Formular muss unterschrieben werden – möglich sind: >> Eine handschriftliche Unterschrift >> oder eine elektronische Signatur! Anschließend muss die Vertrauensperson das Formular in FinanzOnline über „Weitere Services – Vertretungsbeziehung verwalten“ hochladen. >> Andere Übermittlungswege an das Finanzamt sind nicht zulässig! Mit der neuen Regelung wurde eine Lösung gefunden und ein weiterer Schritt für die gleichberechtigte Teilnahme aller an digitalen Prozessen umgesetzt. Unabhängig davon bleibt der analoge Weg über die Abgabe von Formularen weiterhin möglich.
FCG-Landesfrauenvorstandssitzung

Am Montag, dem 9. Februar 2026, fand die FCG-Landesfrauenvorstandssitzung statt. Die Sitzung wurde von der stellvertretenden FCG-Landesfrauenvorsitzenden Karin Fechter geleitet und von zahlreichen Betriebsrätinnen und Personalvertreterinnen besucht. Karin Fechter eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Teilnehmerinnen herzlich. Sie bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und das kontinuierliche Engagement der Funktionärinnen auf Landes-, Bundes- und Betriebsebene. Im Anschluss stellte sie die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest. In ihrem Bericht informierte Karin Fechter ausführlich über ihre Tätigkeiten in den Länder- und Bundesgremien sowie über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Arbeiterkammer Steiermark. Dabei ging sie insbesondere auf frauenpolitische Schwerpunkte, arbeitsrechtliche Fragestellungen und laufende Initiativen ein. Darüber hinaus berichtete sie über den FCG-Neujahrsempfang in Wien und hob die Bedeutung dieser Veranstaltung als wichtige Plattform für Austausch, Vernetzung und die Positionierung zentraler arbeitnehmerinnenpolitischer Anliegen hervor. Anschließend berichteten die Kolleginnen über aktuelle Entwicklungen in ihren jeweiligen Bereichen. Dabei wurden sowohl laufende Projekte als auch Herausforderungen thematisiert, mit besonderem Fokus auf frauenpolitische Arbeit, Kollektivvertragsangelegenheiten, Weiterbildungsmaßnahmen und die Situation von Frauen in unterschiedlichen Berufsgruppen. Der gegenseitige Austausch verdeutlichte die Vielfalt der gewerkschaftlichen Frauenarbeit und die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit innerhalb der FCG. Im Rahmen der Beschlussfassungen wurden Kooptierungen behandelt und von den anwesenden Teilnehmerinnen einstimmig beschlossen. Dabei wurde die Bedeutung einer aktiven Mitgestaltung und einer breiten Einbindung engagierter Frauen in die Gremien ausdrücklich hervorgehoben. Unter dem Punkt Allfälliges wurden organisatorische Hinweise, kommende Termine sowie weitere Anliegen der Teilnehmerinnen besprochen. Zudem wurde Raum für offene Wortmeldungen und einen konstruktiven Austausch gegeben. Abschließend bedankte sich Karin Fechter bei allen Anwesenden für die engagierte Mitarbeit, die konstriven Beiträge und das große Engagement für die FCG-Frauenarbeit.
Freundliche Aufnahme beim Betriebsbesuch der FCG Steiermark im RZ Radkersburger Hof

Im Rahmen eines Betriebsbesuchs wurden der FCG Steiermark Landesvorsitzende GUIDO MAUERHOFER sowie das Team der FCG Steiermark mit LGF Rene Heinrich und BRV Walter Semlitsch herzlich im RZ Radkersburger Hof empfangen. Schon bei der Ankunft war die offene, freundliche Atmosphäre spürbar, die diese Einrichtung seit Jahrzehnten prägt und auszeichnet. Der RZ Radkersburger Hof steht gemeinsam mit der Klinik Maria Theresia, der Initiative „Kids Chance“ sowie dem angeschlossenen Gesundheitshotel seit nunmehr 30 Jahren für höchste medizinische Qualität, fachliche Kompetenz und ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit und Rehabilitation. Die Verbindung aus moderner Medizin, menschlicher Zuwendung und innovativen Therapieansätzen macht diese Einrichtung zu einem wichtigen Gesundheitsstandort in der Region – weit über die Steiermark hinaus. Besonders beeindruckend ist das tägliche Engagement der mehr als 400 Mitarbeiter:innen, die mit großer Professionalität, Empathie und Verantwortungsbewusstsein für die ihnen anvertrauten Menschen arbeiten. Ihr Einsatz bildet das Fundament für den ausgezeichneten Ruf des Hauses und für die nachhaltigen Erfolge in der medizinischen Betreuung und Rehabilitation. Ein herzlicher Dank gilt Frau Direktorin Mag. Michaela Krenn für die freundliche Einladung sowie für den offenen Austausch während des Besuchs. Solche Begegnungen bieten wertvolle Einblicke in die tägliche Praxis und unterstreichen die Bedeutung einer starken Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen und Interessenvertretungen. Der Betriebsbesuch im RZ Radkersburger Hof war ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie medizinische Exzellenz, soziale Verantwortung und menschliche Nähe erfolgreich miteinander verbunden werden können. Ein großes Dankeschön an das gesamte Team für die hervorragende Arbeit und den unermüdlichen Einsatz für die Gesundheit der Menschen.
GÖD-Bundesheer Gewerkschaft Landesleitung Steiermark

Die Landeshauptstadt Graz war kürzlich der Austragungsort des 20. Landestages der GÖD-Bundesheergewerkschaft Steiermark. 50 Delegierte wurden dazu eingeladen, um über personelle Neubesetzungen sowie zentrale Anträge an den Landeskongress und den Bundestag zu entscheiden. Bei diesen Anliegen geht es vor allem um eine zeitnahe Anpassung im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht, welche bereits jahrelang verschleppt werden, voranzutreiben. An der Spitze der Ehrengäste konnte der scheidende Vorsitzende der Landesleitung Steiermark, Gerald Sapper, den steirischen Militärkommandanten Brigadier Heinz Zöllner, den Vorsitzenden des Zentralausschusses, OberstdG Peter Schrottwieser sowie den Vorsitzenden der GÖD-Bundesheergewerkschaft MinR Mag. Walter Hirsch begrüßen. Nach zehnjähriger Amtszeit übergab Gerald Sapper nach einem Rückblick und Dankesworten an seine Mitglieder der Landesleitung die Führung an den neugewählten Vorsitzenden Michael Pichler. Für die Landesfachgruppe Heeresverwaltung zeichnet sich künftig Christian Diatel verantwortlich, der diese Agenden von GÖD-Vorstandsmitglied Günther Tafeit übernimmt. Unter dem Motto „Miteinander mehr erreichen“ erklärte sich Michael Pichler als Teamplayer und betonte die Wichtigkeit, sich gemeinsam für eine engagierte Vertretung und Beratung der steirischen Bediensteten im Verteidigungsressort einzutreten.
Pendler fordern bessere Bahnverbindungen nach Bad Radkersburg

Die Situation der Pendlerinnen und Pendler in der Südoststeiermark stand erneut im Mittelpunkt eines intensiven Austauschs zwischen Vertretern der Pendlerinitiative und der lokalen Politik. Der Obmann der Steirischen Pendlerinitiative, Walter Semlitsch, erörterte gemeinsam mit Bürgermeister Karl Lautner ausführlich die aktuellen Herausforderungen, mit denen zahlreiche Berufspendler täglich konfrontiert sind. Im Zentrum des Gesprächs stand einmal mehr die Bahnverbindung nach Bad Radkersburg, die aus Sicht der Pendler dringend verbessert werden muss. Insbesondere die Fahrzeiten sowie die Taktung der Züge werden seit Jahren als unzureichend kritisiert. Viele Pendler bemängeln, dass die bestehenden Verbindungen nicht ausreichend auf Arbeitszeiten abgestimmt seien und es dadurch zu langen Wartezeiten sowie unnötigen Zeitverlusten komme. Walter Semlitsch betonte, dass eine Beschleunigung der Bahnverbindung sowie eine dichtere und verlässlichere Vertaktung entscheidende Faktoren seien, um den öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Bedeutung des Klimaschutzes müsse es das Ziel sein, mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf die Bahn zu bewegen. Dafür brauche es jedoch ein Angebot, das sowohl zeitlich als auch organisatorisch den Bedürfnissen der Pendler entspreche. Bürgermeister Karl Lautner zeigte Verständnis für die Anliegen der Betroffenen und unterstrich die Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung für die gesamte Region. Eine gut ausgebaute Bahnverbindung sei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer essenziell, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft, Tourismus und Lebensqualität. Unterstützung erhalten die Forderungen der Pendler zudem von René Heinrich, Landesgeschäftsführer der FCG Steiermark. Er sprach sich klar für eine stärkere Berücksichtigung der Pendlerinteressen auf Landesebene aus und betonte, dass Investitionen in den öffentlichen Verkehr langfristig sowohl sozial als auch ökonomisch sinnvoll seien. Abschließend waren sich die Gesprächspartner einig, Ziel sei es, konkrete Verbesserungen für die Pendlerinnen und Pendler auf den Weg zu bringen und die Bahnverbindung nach Bad Radkersburg zukunftsfit zu machen.
Landesvorstandssitzung der FCG ProGe Steiermark

Die Landesvorstandssitzung der FCG PRO-GE Steiermark fand am Mittwoch, dem 28.Jänner 2026, im Bauer-Röhren-Pumpenwerk in Voitsberg statt. Zahlreiche Mitglieder des Landesvorstandes sowie Gäste nahmen an der Sitzung teil und sorgten für einen konstruktiven und kollegialen Austausch. Nach der Begrüßung und offiziellen Eröffnung durch den Landesvorsitzenden Wolfgang Maier wurde die Sitzung ordnungsgemäß eröffnet. In seinem anschließenden Bericht ging der Landesvorsitzende ausführlich auf die gewerkschaftlichen Schwerpunkte der vergangenen Monate ein. Dabei wurden sowohl aktuelle Herausforderungen in der steirischen Industrie als auch die Erfolge der FCG PRO-GE auf Landesebene thematisiert. Besonders hervorgehoben wurden die intensive Betriebsarbeit, der enge Kontakt zu den Mitgliedern sowie die Bedeutung einer klaren christlich-sozialen Haltung innerhalb der Gewerkschaftsarbeit. Im darauffolgenden Bericht des Bundesvorsitzenden Thomas Buder wurden die bundesweiten Entwicklungen und strategischen Zielsetzungen der FCG PRO-GE dargestellt. Er informierte über laufende Verhandlungen, politische Rahmenbedingungen und zukünftige gewerkschaftliche Initiativen auf Bundesebene. Dabei betonte er die Wichtigkeit einer starken Vernetzung zwischen Bundes- und Landesorganisationen sowie die Notwendigkeit, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten konsequent zu vertreten. Der FCG Steiermark Landesgeschäftsführer Rene Heinrich berichtete ausführlich über die Aktivitäten und Herausforderungen in den steirischen Betrieben und Diensstellen. Anschließend folgten die Berichte aus den Betrieben und Regionen. Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen schilderten die aktuelle Situation in ihren jeweiligen Betrieben und Regionen, wobei sowohl positive Entwicklungen als auch bestehende Problemfelder offen angesprochen wurden. Themen wie Personalstand, Arbeitsbelastung, wirtschaftliche Lage der Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten standen dabei im Mittelpunkt. Der Austausch zeigte einmal mehr die Vielfalt der Herausforderungen, aber auch das große Engagement der Funktionärinnen und Funktionäre vor Ort. Ein weiterer zentraler Punkt der Sitzung war die Information über aktuelle Neuerungen im Bereich der Korridorpension, der Teilpension sowie der Altersteilzeit.die der Bundesfraktionssekretär Herbert Böhm ausführte. Die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten wurden ausführlich erläutert und diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass weiterhin großer Informationsbedarf bei den Mitgliedern besteht und die FCG PRO-GE gefordert ist, beratend und unterstützend tätig zu sein, um den Kolleginnen und Kollegen Sicherheit bei ihren individuellen Entscheidungen zu geben. Unter dem Punkt Allfälliges wurden abschließend noch verschiedene organisatorische und aktuelle Themen angesprochen. Die Sitzung endete mit einem positiven Ausblick auf die kommenden Monate und dem gemeinsamen Ziel, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Steiermark weiterhin engagiert und geschlossen zu vertreten.