Geförderte Altersteilzeit ab 2026 – die neue Rechtslage !!
FCG STEIERMARK AUF INSTAGRAM jetzt FOLGEN ✔️🔔 FCG STEIERMARK AUF FACEBOOK jetzt FOLGEN ✔️🔔 Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein sehr komplexes Thema. Nachstehend geben wir einen kurzen Überblick und beleuchten die aktuelle Rechtslage. Die Altersteilzeit bleibt zwar vorerst bestehen, verliert jedoch deutlich an Attraktivität. Nach wie vor muss die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf ATZ. Für neue Vereinbarungen wird die geförderte Laufzeit des Altersteilzeitgeldes schrittweise verkürzt – von 4,5 Jahren im Jahr 2026 auf nur mehr drei Jahre ab 2029. Die Altersteilzeit bleibt derzeit neben der Teilpension bestehen und ist weiterhin ein Modell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand durch Reduktion der Arbeitszeit ermöglicht. Neue Rechtslage nur für neue Vereinbarungen Die kürzlich reformierte Altersteilzeit (ATZ) betrifft grundsätzlich nur Altersteilzeitvereinbarungen, die ab dem 01.01.2026 angetreten werden. Einzige Ausnahme: Das neu eingeführte Nebenbeschäftigungsverbot gilt für sämtliche Altersteilzeitvereinbarungen – also auch für bereits laufende. Jede Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist ab 01.01.2026 unverzüglich dem AMS zu melden. Davon sind auch geringfügige Arbeitsverhältnisse betroffen. Grundsätzlich steht jede Nebenbeschäftigung dem Anspruch auf Altersteilzeitentgelt entgegen – außer sie wurde bereits regelmäßig im Jahr vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt. ACHTUNG: Für Altvereinbarungen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.06.2026. Danach müssen unzulässige Nebenbeschäftigungen beendet werden. Die wichtigsten Neuerungen für Vereinbarungen ab 01.01.2026 Verkürzung der Bezugsdauer: Die maximale Bezugsdauer wird etappenweise bis 2029 auf längstens 3 Jahre (anstatt derzeit 5 Jahre) gekürzt. Eine 2026 begonnene Altersteilzeit kann somit maximal noch 4,5 Jahre dauern. Längere erforderliche Beschäftigungszeiten: Innerhalb einer Rahmenfrist von 25 Jahren werden die notwendigen Beschäftigungszeiten schrittweise von 780 Wochen (15 Jahre) auf 884 Wochen (17 Jahre) angehoben. Begrenzung ab 01.01.2029: Ab diesem Zeitpunkt kann Altersteilzeit nur noch bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für irgendeine Form der Alterspension – also auch der Korridorpension – bezogen werden. Ausnahme: Besteht Anspruch auf eine „Hacklerpension“ (Langzeitversichertenregelung, frühestens mit 62 Jahren bei 45 Beitragsjahren), ist der Bezug von Altersteilzeitgeld noch für maximal ein Jahr möglich – längstens bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension. Aufwandersatz für Arbeitgeber: Bei bereits laufender kontinuierlicher Altersteilzeit (Antritt vor 01.01.2026) werden grundsätzlich 90 % des zusätzlichen Aufwandes für den Arbeitgeber abgegolten. Für Neuvereinbarungen ab 01.01.2026 wird dieser Aufwandersatz in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 auf 80 % reduziert. Ab 2029 soll er wieder 90 % betragen. Grundsätzlich gibt es auch noch die geblockte Altersteilzeit der Aufwandersatz für den Arbeitgeber wurde jedoch ab 2026 auf 27,5% reduziert, wird 2027 auf 20%, 2028 auf 10% gekürzt und 2029 eingestellt. Diese ATZ Variante läuft daher in der Praxis aus. Lohnausgleich: Der Lohnausgleich bei der laufenden ATZ beträgt für den Arbeitnehmer 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit und dem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Altersteilzeit. Bisher wurde als Grundlage das tatsächlich ausbezahlte Entgelt („Oberwert“ inklusive Mehrarbeit) herangezogen. ACHTUNG: ATZ – Vertragsbeginn ab 01.01.2026 – hier zählt als Berechnungsgrundlage nur noch das für die Normalarbeitszeit gebührende Entgelt. Altersteilzeit bei All-In-Verträgen oder Überstundenpauschalen Wer Überstunden pauschal entlohnt erhält, muss diese oft nicht in voller Höhe einarbeiten. Neue Altersteilzeit-Vereinbarungen müssen verpflichtend das Entgelt für die Normalarbeitszeit ausweisen, das sich dann meist am kollektivvertraglichen Mindestentgelt orientiert. Dieser Mindestgehalt wird somit zum „Oberwert“ für den Lohnausgleich herangezogen. Die Altersteilzeit verliert daher für Versicherte mit All-In-Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen weiter an Attraktivität. Die finanzielle Auswirkung der Altersteilzeit lässt sich einfach mit dem Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer prüfen. Dieser ermöglicht die Berechnung der Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung unter Berücksichtigung des Lohnausgleichs (70–80 % des bisherigen Gehalts). Weiter gehende Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – inklusive Formulare und Anträge – hier direkt beim Fördergeber AMS erhältlich. Alternative zur Altersteilzeit: Die Teilpension Ab 01.01.2026 kommt es in Österreich zu einem grundlegenden Umbau beim gleitenden Übergang in die Pension: Die Teilpension wird eingeführt, während die Altersteilzeit schrittweise zurückgefahren wird. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten. Die neue Teilpension ermöglicht einen stufenweisen Rückzug aus dem Berufsleben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 % reduzieren und erhalten dafür eine anteilige Pension von 25, 50 oder 75 % ihrer regulären Pensionsansprüche. Die Leistung wird direkt aus der Pensionsversicherung bezahlt, wodurch keine AMS-Förderung erfolgt. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht – etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Die Teilpension kann ab 1. Jänner 2026 beantragt werden und soll weniger bürokratisch sowie einfacher handhabbar sein als die Altersteilzeit. Auch der Antritt einer Teilpension muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema „Flexibel in den Ruhestand“ hier direkt bei der Pensionsversicherung.
KAGES Hallenfußballturnier

Das KAGES Hallenfußballturnier, das am 31. Jänner 2026 in der Sporthalle Kalsdorf stattfand, entwickelte sich zu einem sportlichen und zugleich gemeinschaftsstiftenden Höhepunkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Graz. Insgesamt zwölf Mannschaften traten an, um ihr Können unter Beweis zu stellen und in fairen, spannenden Begegnungen um den Turniersieg zu kämpfen. Von Beginn an war die Begeisterung sowohl bei den Spielerinnen und Spielern als auch bei den zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern deutlich spürbar. Die Sporthalle verwandelte sich in eine Arena voller Einsatzfreude, Teamgeist und mitreißender Atmosphäre. Im Laufe des Turniers zeigte sich das hohe sportliche Niveau der teilnehmenden Teams. Schnelle Spielzüge, taktisches Geschick und beeindruckende Torabschlüsse sorgten für abwechslungsreiche Partien. Besonders hervorzuheben ist das Finale, in dem die Mannschaft WI/LOG Einkauf auf Transportlogistik traf. Beide Teams hatten sich mit starken Leistungen durch das Turnier gekämpft und boten im Endspiel ein packendes Duell auf Augenhöhe. Mit großem Einsatz und mannschaftlicher Geschlossenheit setzte sich schließlich das Team Transportlogistik durch und durfte sich über den verdienten Turniersieg freuen. Neben dem sportlichen Wettbewerb stand vor allem der Gedanke der Solidarität im Mittelpunkt der Veranstaltung. Im Rahmen des Turniers wurde eine Spende in der Höhe von 2.610 Euro gesammelt, die einer Familie eines Mitarbeiters des Klinikums zugutekam. Die Übergabe dieser Unterstützung verlieh dem Turnier eine besondere Bedeutung und unterstrich den starken Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft. Das Engagement aller Beteiligten zeigte eindrucksvoll, dass das KAGES Hallenfußballturnier weit mehr ist als ein sportlicher Wettkampf – es ist ein Ausdruck von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung vom engagierten BR-Team des Klinikums Graz, das mit großem Einsatz für einen reibungslosen Ablauf sorgte. Von der Planung über die Koordination der Mannschaften bis hin zur Durchführung am Turniertag lag alles in ihren Händen. Der Erfolg des Turniers ist maßgeblich diesem organisatorischen Engagement zu verdanken. Den feierlichen Abschluss bildete die Siegerehrung, die im Beisein des ZBR-Vorsitzenden Michael Tripolt, des Betriebsdirektors Mag. BD. Falzberger sowie des Organisationsmanagers BR Markus Pflanzl stattfand. Gemeinsam mit dem BR-Team gratulierten sie den erfolgreichen Mannschaften und würdigten die sportlichen Leistungen aller Teilnehmenden. In einer Atmosphäre der Anerkennung und Wertschätzung klang das Turnier schließlich aus und hinterließ bei allen Beteiligten bleibende Eindrücke.
Neu FinanzOnline Zugang über IT Austria – jetzt auch durch persönliche Vertretung möglich!
Aktuell meldet das Finanzministerium eine Änderung bei FinanzOnline die besagt, dass hier ab sofort eine „unentgeltliche Vertretung“ möglich ist. Damit können sich viele Betroffene Behördenwege ersparen und mit Hilfe aus dem privaten Umfeld ihre Steuerangelegenheiten auch digital erledigen lassen. Wir erklären die Funktionsweise und was dies ab sofort bedeutet. Was sich bei FinanzOnline geändert hat Ab sofort gibt es bei FinanzOnline auch die Möglichkeit, sich steuerliche Angelegenheiten von einer „vertrauten, volljährigen Person erledigen zu lassen“. Die Vertrauensperson kann dabei im Namen der vertretenen Person handeln. Das Service richtet sich an jene Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten. Was die FinanzOnline-Vertretung in der Praxis bedeutet Diese Person kann sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann, so das Ministerium. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z. B.: Rückzahlungsanträge Änderungen der Kontoverbindung Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht umfasst, alle elektronisch zugestellten Dokumente (auch rückwirkend) können aber von der Vertrauensperson abgerufen werden. Wer darf bei FinanzOnline vertreten werden – und wer darf vertreten? Vertreten werden dürfen: volljährige und voll handlungsfähige Personen. Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pensionseinkünfte beziehen. Personen, die eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchten. Vertreten dürfen: volljährige, voll handlungsfähige Personen man darf höchstens vier andere Personen vertreten So funktioniert der Einstieg für Vertrauenspersonen Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich und dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis. Sie darf nicht berufsmäßig gegen Entgelt ausgeübt werden. Die Vertrauensperson muss sich mit ID Austria oder EU-Login anmelden – für die vertretene Person ist das nicht erforderlich. Nach dem Login kann die Vertrauensperson entscheiden, ob sie: für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Verstirbt eine der beiden Personen, endet die Vertretung automatisch. Anleitung für die unentgeltliche FinanzOnline-Vertretung: Um die unentgeltliche Vertretung einzurichten, muss dieses Formular hier ausgefüllt werden. Das Formular muss unterschrieben werden – möglich sind: >> Eine handschriftliche Unterschrift >> oder eine elektronische Signatur! Anschließend muss die Vertrauensperson das Formular in FinanzOnline über „Weitere Services – Vertretungsbeziehung verwalten“ hochladen. >> Andere Übermittlungswege an das Finanzamt sind nicht zulässig! Mit der neuen Regelung wurde eine Lösung gefunden und ein weiterer Schritt für die gleichberechtigte Teilnahme aller an digitalen Prozessen umgesetzt. Unabhängig davon bleibt der analoge Weg über die Abgabe von Formularen weiterhin möglich.
FCG-Landesfrauenvorstandssitzung

Am Montag, dem 9. Februar 2026, fand die FCG-Landesfrauenvorstandssitzung statt. Die Sitzung wurde von der stellvertretenden FCG-Landesfrauenvorsitzenden Karin Fechter geleitet und von zahlreichen Betriebsrätinnen und Personalvertreterinnen besucht. Karin Fechter eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Teilnehmerinnen herzlich. Sie bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und das kontinuierliche Engagement der Funktionärinnen auf Landes-, Bundes- und Betriebsebene. Im Anschluss stellte sie die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest. In ihrem Bericht informierte Karin Fechter ausführlich über ihre Tätigkeiten in den Länder- und Bundesgremien sowie über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Arbeiterkammer Steiermark. Dabei ging sie insbesondere auf frauenpolitische Schwerpunkte, arbeitsrechtliche Fragestellungen und laufende Initiativen ein. Darüber hinaus berichtete sie über den FCG-Neujahrsempfang in Wien und hob die Bedeutung dieser Veranstaltung als wichtige Plattform für Austausch, Vernetzung und die Positionierung zentraler arbeitnehmerinnenpolitischer Anliegen hervor. Anschließend berichteten die Kolleginnen über aktuelle Entwicklungen in ihren jeweiligen Bereichen. Dabei wurden sowohl laufende Projekte als auch Herausforderungen thematisiert, mit besonderem Fokus auf frauenpolitische Arbeit, Kollektivvertragsangelegenheiten, Weiterbildungsmaßnahmen und die Situation von Frauen in unterschiedlichen Berufsgruppen. Der gegenseitige Austausch verdeutlichte die Vielfalt der gewerkschaftlichen Frauenarbeit und die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit innerhalb der FCG. Im Rahmen der Beschlussfassungen wurden Kooptierungen behandelt und von den anwesenden Teilnehmerinnen einstimmig beschlossen. Dabei wurde die Bedeutung einer aktiven Mitgestaltung und einer breiten Einbindung engagierter Frauen in die Gremien ausdrücklich hervorgehoben. Unter dem Punkt Allfälliges wurden organisatorische Hinweise, kommende Termine sowie weitere Anliegen der Teilnehmerinnen besprochen. Zudem wurde Raum für offene Wortmeldungen und einen konstruktiven Austausch gegeben. Abschließend bedankte sich Karin Fechter bei allen Anwesenden für die engagierte Mitarbeit, die konstriven Beiträge und das große Engagement für die FCG-Frauenarbeit.
Freundliche Aufnahme beim Betriebsbesuch der FCG Steiermark im RZ Radkersburger Hof

Im Rahmen eines Betriebsbesuchs wurden der FCG Steiermark Landesvorsitzende GUIDO MAUERHOFER sowie das Team der FCG Steiermark mit LGF Rene Heinrich und BRV Walter Semlitsch herzlich im RZ Radkersburger Hof empfangen. Schon bei der Ankunft war die offene, freundliche Atmosphäre spürbar, die diese Einrichtung seit Jahrzehnten prägt und auszeichnet. Der RZ Radkersburger Hof steht gemeinsam mit der Klinik Maria Theresia, der Initiative „Kids Chance“ sowie dem angeschlossenen Gesundheitshotel seit nunmehr 30 Jahren für höchste medizinische Qualität, fachliche Kompetenz und ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit und Rehabilitation. Die Verbindung aus moderner Medizin, menschlicher Zuwendung und innovativen Therapieansätzen macht diese Einrichtung zu einem wichtigen Gesundheitsstandort in der Region – weit über die Steiermark hinaus. Besonders beeindruckend ist das tägliche Engagement der mehr als 400 Mitarbeiter:innen, die mit großer Professionalität, Empathie und Verantwortungsbewusstsein für die ihnen anvertrauten Menschen arbeiten. Ihr Einsatz bildet das Fundament für den ausgezeichneten Ruf des Hauses und für die nachhaltigen Erfolge in der medizinischen Betreuung und Rehabilitation. Ein herzlicher Dank gilt Frau Direktorin Mag. Michaela Krenn für die freundliche Einladung sowie für den offenen Austausch während des Besuchs. Solche Begegnungen bieten wertvolle Einblicke in die tägliche Praxis und unterstreichen die Bedeutung einer starken Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen und Interessenvertretungen. Der Betriebsbesuch im RZ Radkersburger Hof war ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie medizinische Exzellenz, soziale Verantwortung und menschliche Nähe erfolgreich miteinander verbunden werden können. Ein großes Dankeschön an das gesamte Team für die hervorragende Arbeit und den unermüdlichen Einsatz für die Gesundheit der Menschen.
GÖD-Bundesheer Gewerkschaft Landesleitung Steiermark

Die Landeshauptstadt Graz war kürzlich der Austragungsort des 20. Landestages der GÖD-Bundesheergewerkschaft Steiermark. 50 Delegierte wurden dazu eingeladen, um über personelle Neubesetzungen sowie zentrale Anträge an den Landeskongress und den Bundestag zu entscheiden. Bei diesen Anliegen geht es vor allem um eine zeitnahe Anpassung im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht, welche bereits jahrelang verschleppt werden, voranzutreiben. An der Spitze der Ehrengäste konnte der scheidende Vorsitzende der Landesleitung Steiermark, Gerald Sapper, den steirischen Militärkommandanten Brigadier Heinz Zöllner, den Vorsitzenden des Zentralausschusses, OberstdG Peter Schrottwieser sowie den Vorsitzenden der GÖD-Bundesheergewerkschaft MinR Mag. Walter Hirsch begrüßen. Nach zehnjähriger Amtszeit übergab Gerald Sapper nach einem Rückblick und Dankesworten an seine Mitglieder der Landesleitung die Führung an den neugewählten Vorsitzenden Michael Pichler. Für die Landesfachgruppe Heeresverwaltung zeichnet sich künftig Christian Diatel verantwortlich, der diese Agenden von GÖD-Vorstandsmitglied Günther Tafeit übernimmt. Unter dem Motto „Miteinander mehr erreichen“ erklärte sich Michael Pichler als Teamplayer und betonte die Wichtigkeit, sich gemeinsam für eine engagierte Vertretung und Beratung der steirischen Bediensteten im Verteidigungsressort einzutreten.
Pendler fordern bessere Bahnverbindungen nach Bad Radkersburg

Die Situation der Pendlerinnen und Pendler in der Südoststeiermark stand erneut im Mittelpunkt eines intensiven Austauschs zwischen Vertretern der Pendlerinitiative und der lokalen Politik. Der Obmann der Steirischen Pendlerinitiative, Walter Semlitsch, erörterte gemeinsam mit Bürgermeister Karl Lautner ausführlich die aktuellen Herausforderungen, mit denen zahlreiche Berufspendler täglich konfrontiert sind. Im Zentrum des Gesprächs stand einmal mehr die Bahnverbindung nach Bad Radkersburg, die aus Sicht der Pendler dringend verbessert werden muss. Insbesondere die Fahrzeiten sowie die Taktung der Züge werden seit Jahren als unzureichend kritisiert. Viele Pendler bemängeln, dass die bestehenden Verbindungen nicht ausreichend auf Arbeitszeiten abgestimmt seien und es dadurch zu langen Wartezeiten sowie unnötigen Zeitverlusten komme. Walter Semlitsch betonte, dass eine Beschleunigung der Bahnverbindung sowie eine dichtere und verlässlichere Vertaktung entscheidende Faktoren seien, um den öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Bedeutung des Klimaschutzes müsse es das Ziel sein, mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf die Bahn zu bewegen. Dafür brauche es jedoch ein Angebot, das sowohl zeitlich als auch organisatorisch den Bedürfnissen der Pendler entspreche. Bürgermeister Karl Lautner zeigte Verständnis für die Anliegen der Betroffenen und unterstrich die Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung für die gesamte Region. Eine gut ausgebaute Bahnverbindung sei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer essenziell, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft, Tourismus und Lebensqualität. Unterstützung erhalten die Forderungen der Pendler zudem von René Heinrich, Landesgeschäftsführer der FCG Steiermark. Er sprach sich klar für eine stärkere Berücksichtigung der Pendlerinteressen auf Landesebene aus und betonte, dass Investitionen in den öffentlichen Verkehr langfristig sowohl sozial als auch ökonomisch sinnvoll seien. Abschließend waren sich die Gesprächspartner einig, Ziel sei es, konkrete Verbesserungen für die Pendlerinnen und Pendler auf den Weg zu bringen und die Bahnverbindung nach Bad Radkersburg zukunftsfit zu machen.
Landesvorstandssitzung der FCG ProGe Steiermark

Die Landesvorstandssitzung der FCG PRO-GE Steiermark fand am Mittwoch, dem 28.Jänner 2026, im Bauer-Röhren-Pumpenwerk in Voitsberg statt. Zahlreiche Mitglieder des Landesvorstandes sowie Gäste nahmen an der Sitzung teil und sorgten für einen konstruktiven und kollegialen Austausch. Nach der Begrüßung und offiziellen Eröffnung durch den Landesvorsitzenden Wolfgang Maier wurde die Sitzung ordnungsgemäß eröffnet. In seinem anschließenden Bericht ging der Landesvorsitzende ausführlich auf die gewerkschaftlichen Schwerpunkte der vergangenen Monate ein. Dabei wurden sowohl aktuelle Herausforderungen in der steirischen Industrie als auch die Erfolge der FCG PRO-GE auf Landesebene thematisiert. Besonders hervorgehoben wurden die intensive Betriebsarbeit, der enge Kontakt zu den Mitgliedern sowie die Bedeutung einer klaren christlich-sozialen Haltung innerhalb der Gewerkschaftsarbeit. Im darauffolgenden Bericht des Bundesvorsitzenden Thomas Buder wurden die bundesweiten Entwicklungen und strategischen Zielsetzungen der FCG PRO-GE dargestellt. Er informierte über laufende Verhandlungen, politische Rahmenbedingungen und zukünftige gewerkschaftliche Initiativen auf Bundesebene. Dabei betonte er die Wichtigkeit einer starken Vernetzung zwischen Bundes- und Landesorganisationen sowie die Notwendigkeit, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten konsequent zu vertreten. Der FCG Steiermark Landesgeschäftsführer Rene Heinrich berichtete ausführlich über die Aktivitäten und Herausforderungen in den steirischen Betrieben und Diensstellen. Anschließend folgten die Berichte aus den Betrieben und Regionen. Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen schilderten die aktuelle Situation in ihren jeweiligen Betrieben und Regionen, wobei sowohl positive Entwicklungen als auch bestehende Problemfelder offen angesprochen wurden. Themen wie Personalstand, Arbeitsbelastung, wirtschaftliche Lage der Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten standen dabei im Mittelpunkt. Der Austausch zeigte einmal mehr die Vielfalt der Herausforderungen, aber auch das große Engagement der Funktionärinnen und Funktionäre vor Ort. Ein weiterer zentraler Punkt der Sitzung war die Information über aktuelle Neuerungen im Bereich der Korridorpension, der Teilpension sowie der Altersteilzeit.die der Bundesfraktionssekretär Herbert Böhm ausführte. Die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten wurden ausführlich erläutert und diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass weiterhin großer Informationsbedarf bei den Mitgliedern besteht und die FCG PRO-GE gefordert ist, beratend und unterstützend tätig zu sein, um den Kolleginnen und Kollegen Sicherheit bei ihren individuellen Entscheidungen zu geben. Unter dem Punkt Allfälliges wurden abschließend noch verschiedene organisatorische und aktuelle Themen angesprochen. Die Sitzung endete mit einem positiven Ausblick auf die kommenden Monate und dem gemeinsamen Ziel, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Steiermark weiterhin engagiert und geschlossen zu vertreten.
JETZT Arbeitnehmerveranlagung durchführen – hol dir dein Geld zurück!
Mit einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können sich Arbeitnehmer vom Finanzamt das Geld zurückholen, das sie im vorigen Jahr zu viel bezahlt haben. Bei diesem Steuerausgleich können Absetz- und Freibeträge geltend gemacht werden, sodass sich die Lohnsteuer für das Jahr, das veranlagt wird, für den Arbeitnehmer entweder reduziert oder erhöht. In vielen Fällen bekommt man vom Finanzamt Geld gutgeschrieben und direkt aufs Konto überwiesen. Daher lohnt sich die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen! Wann kannst du mit einer Steuergutschrift rechnen? Der Arbeitnehmer hat während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten und der Arbeitgeber hat keine Aufrollung (Neuberechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben) durchgeführt. Der Arbeitnehmer wechselt während des Jahres den Arbeitgeber oder ist nicht das ganze Jahr über beschäftigt. Aufgrund der geringen Höhe der Bezüge besteht ein Anspruch auf eine Sozialversicherungserstattung / Negativsteuer. Es besteht Anspruch auf den Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf eine Pendlerpauschale, die in der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurden. Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden wenn sie noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden. Du fühlst dich überfordert mit dem Steuerausgleich? Kein Problem: Die AK Steiermark hilft mit den Steuerspartagen, ab 09. März 2026, in allen steirischen AK-Standorten: Hier die Termine – Steuerspartage der AK Steiermark „Tipps zum Steuerausgleich“ – DEIN STEUERHANDBUCH 2026 – IM ANHANG Arbeitnehmerveranlagung durchführen Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt zu übermitteln: Über FinanzOnline Login Per Post Persönlich beim zuständigen Finanzamt abgeben Formulare für den Lohnsteuerausgleich Für die Arbeitnehmerveranlagung wird das Formular L1 benötigt. Dieses kannst du entweder online ausfüllen und elektronisch über FinanzOnline übermitteln oder herunterladen und ausdrucken, ebenso liegen die Formulare in jedem Finanzamt auf. Für Frei- und Absetzbeträge, zum Beispiel für Kinder, benötigst du gegebenenfalls weitere Formulare. Arbeitnehmerveranlagung – Fristen: Ab wann kann der Lohnsteuerausgleich 2025 gemacht werden? Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt, können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung durchführen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Hier findest du weiterführende Informationen BMF: Steuertipps und Infos 251117_Steuerbuch2026_DE_BF
JETZT € 6000,- INSOLVENZ-SOFORTHILFE, Darlehen der AK Steiermark!
Eine schon jahrzehntelange Forderung der FCG in der AK wurde nun endlich verwirklicht. Betroffene erhalten nun rasche finanzielle Unterstützung wenn ihr Betrieb zahlungsunfähig geworden ist. Durch ein zinsloses Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen, erfolgt künftig die Vorfinanzierung des gesetzlich zustehenden Insolvenz-Entgelts und soll sicherstellen, dass Betroffene ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können. Die wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre sowie die aktuell anhaltende Rezession haben viele Betriebe und deren Beschäftigte massiv unter Druck gesetzt. Österreichweit ist seit geraumer Zeit ein deutlicher Anstieg an Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen – auch in der Steiermark sind zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen. Für die Betroffenen bedeutet eine Insolvenz des Arbeitgebers oft nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch eine akute finanzielle Unsicherheit. Absicherung des Lebensunterhalts Ziel des Insolvenz-Soforthilfe-Darlehens ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der kammerzugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge. Aus der langjährigen Erfahrung der AK ist bekannt, dass es im Durchschnitt rund zwei Monate dauert, bis die erste Auszahlung des Insolvenz-Entgelts erfolgt. Bei einer steigenden Anzahl an Insolvenzen ist mit noch längeren Wartezeiten zu rechnen. Genau diese Phase zwischen Insolvenzeröffnung und der ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts soll mit dem Soforthilfe-Darlehen überbrückt werden. Höhe und Dauer des Darlehens Das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen ist zinsenlos und kann in folgender Höhe beantragt werden: Bis zu 70 Prozent des laufenden Netto-Entgelts Maximal 2.000 Euro netto pro Monat Das Darlehen kann für bis zu drei Monate gewährt werden. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro. Für die Berechnung der Darlehenshöhe wird die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung herangezogen. Die Auszahlung erfolgt monatlich und soll die finanzielle Belastung während der Wartezeit deutlich reduzieren. Rückzahlung des Darlehens Die Rückzahlung des Insolvenz-Soforthilfe-Darlehens erfolgt in der Regel automatisch. Das Darlehen wird vorrangig durch den Einbehalt des ausbezahlten Insolvenz-Entgelts in entsprechender Höhe getilgt. Dieser Einbehalt erfolgt über das Treuhandkonto des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) Steiermark. Für die Betroffenen bedeutet das eine unkomplizierte Abwicklung ohne zusätzliche Rückzahlungsvereinbarungen. Voraussetzungen für die Antragstellung Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Vorfinanzierung des Insolvenz-Entgelts besteht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss Mitglied der AK Steiermark sein. Die geltend gemachten Ansprüche müssen nachweisbar sein, zum Beispiel durch: Lohn- und Gehaltsabrechnungen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Anerkenntnis des Masseverwalters Vom Masseverwalter bestätigtes Forderungsverzeichnis Das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen ist für Insolvenzen bis einschließlich 31. Dezember 2026 befristet. Weitere Informationen und Antrag Weitere Details zur Soforthilfe sowie Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Arbeiterkammer Steiermark: Soforthilfe: AK finanziert Insolvenz-Entgelt vor | Arbeiterkammer Steiermark. Merkblatt und Richtlinien: Antrag für das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen (0,1 MB – docx) Die Insolvenzabteilung der AK Steiermark steht betroffenen Mitgliedern beratend zur Seite und hilft dabei, finanzielle Härten in einer besonders belastenden Lebensphase abzufedern.