Businesslauf am Schwarzl See

Beim Businesslauf am Schwarzl See in Premstätten stand auch heuer wieder der Teamgeist im Mittelpunkt. Rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den verschiedensten Betrieben der Steiermark sorgten für eine beeindruckende Kulisse entlang der Strecke und machten die Veranstaltung zu einem sportlichen Großereignis. Bei idealen Bedingungen wurde gemeinsam gelaufen, gewalkt und angefeuert. Zahlreiche Unternehmen nutzten den Businesslauf nicht nur als sportliche Herausforderung, sondern auch zur Stärkung des Zusammenhalts innerhalb der Teams. Die größte Abordnung stellte heuer die KAGES. Mit rund 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war das Team der Steirischen Krankenanstaltengesellschaft besonders stark vertreten und setzte damit ein deutliches Zeichen für Gemeinschaft, Bewegung und Gesundheitsbewusstsein. Neben den sportlichen Leistungen stand vor allem die gute Stimmung im Vordergrund. Der Businesslauf am Schwarzl See bewies einmal mehr, warum er zu den beliebtesten Firmen-Sportveranstaltungen der Steiermark zählt.
FCG VIDA Landesvorstand Steiermark tagte im ÖGB Steiermark

Der FCG VIDA Landesvorstand Steiermark hielt seine Sitzung in den Räumlichkeiten des ÖGB Steiermark ab. Landesvorsitzender Walter Semlitsch konnte dazu zahlreiche steirische Betriebsrätinnen und Betriebsräte begrüßen und freute sich besonders über die Teilnahme hochrangiger Vertreter der Bundesorganisation. Unter den Ehrengästen befanden sich der Bundesvorsitzende der FCG VIDA, Christian Gruber, Bundesgeschäftsführer Friedrich „Fritz“ Pöltl sowie der Landesgeschäftsführer der FCG Steiermark, Rene Heinrich. Die Anwesenheit der Bundes- und Landesfunktionäre unterstrich die Bedeutung der Veranstaltung und bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch über aktuelle gewerkschaftliche und betriebliche Herausforderungen. Nach der offiziellen Eröffnung und Begrüßung durch Vorsitzenden Walter Semlitsch stand zunächst der Erfahrungs- und Informationsaustausch aus den Betrieben im Mittelpunkt. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte berichteten über aktuelle Entwicklungen in ihren Unternehmen, Herausforderungen im Arbeitsalltag sowie über Themen wie Personalentwicklung, Arbeitsbedingungen, Teuerung, Digitalisierung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Besonders hervorgehoben wurde die wichtige Rolle der betrieblichen Interessenvertretung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Im Anschluss berichtete Bundesvorsitzender Christian Gruber über aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene innerhalb der FCG VIDA. Dabei informierte er über gewerkschaftspolitische Schwerpunkte, laufende Verhandlungen sowie über die strategische Ausrichtung der Organisation für die kommenden Monate. Gruber betonte die Wichtigkeit eines starken Zusammenhalts innerhalb der Arbeitnehmervertretung und hob das große Engagement der Betriebsrätinnen und Betriebsräte hervor. Bundesgeschäftsführer Friedrich Pöltl ging in seinem Bericht insbesondere auf organisatorische Themen, zukünftige Herausforderungen und die Weiterentwicklung der gewerkschaftlichen Arbeit ein. Dabei standen unter anderem Mitgliederentwicklung, Kommunikation sowie die Stärkung der Präsenz der FCG VIDA in den Betrieben im Fokus seiner Ausführungen. Auch FCG Steiermark Landesgeschäftsführer Rene Heinrich berichtete über aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen innerhalb der steirischen Landesorganisation. Er informierte über laufende Projekte, Veranstaltungen sowie über geplante Initiativen zur Unterstützung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Steiermark. Dabei wurde deutlich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Landesorganisation und den Funktionärinnen und Funktionären vor Ort ist. Ein weiterer wesentlicher Punkt der Tagesordnung waren die geplanten zukünftigen Aktivitäten der FCG VIDA Steiermark. Diskutiert wurden kommende Veranstaltungen, Schulungsangebote, betriebliche Aktionen sowie Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Arbeitnehmervertretung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer brachten dabei zahlreiche Ideen und Anregungen ein. Unter dem Punkt „Allfälliges“ wurden abschließend weitere aktuelle Themen besprochen sowie offene Fragen diskutiert. Die Sitzung bot allen Anwesenden die Gelegenheit zu einem konstruktiven Meinungsaustausch und bestätigte einmal mehr die starke Zusammenarbeit innerhalb der FCG VIDA Steiermark. Landesvorsitzender Walter Semlitsch bedankte sich abschließend bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und ihre Mitarbeit. Die Sitzung endete in einem positiven und motivierenden Rahmen mit dem gemeinsamen Ziel, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin konsequent und erfolgreich zu vertreten.
FCG Steiermark schlägt Alarm: Dieser Budgetkurs trifft die Falschen Warnung vor wachsender Schieflage zulasten der Beschäftigten

Im Zuge der aktuellen Budgetdebatte erhebt der Landesvorsitzende der Steirischen Christgewerkschafter (FCG), Guido Mauerhofer, eindringlich seine Stimme: Der eingeschlagene Kurs drohe die soziale Balance im Land weiter aus dem Gleichgewicht zu bringen. Die geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft – insbesondere bei den Lohnnebenkosten – gehen aus Sicht der FCG zunehmend auf Kosten jener, die das System tagtäglich tragen: Arbeitnehmer, Familien und Pensionisten. „Viele Menschen wissen längst nicht mehr, wie sie die steigenden Lebenshaltungskosten stemmen sollen. Und genau in dieser ohnehin angespannten Situation droht die Politik die Lasten noch weiter auf ihre Schultern zu verlagern“, warnt Guido Mauerhofer. „Die Budgetmaßnahmen lassen befürchten, dass wieder einmal die breite Bevölkerung für die Konsolidierung bezahlen soll.“ Ein Blick auf die Zahlen macht die Dimension deutlich: Seit 2014 haben Senkungen der Lohnnebenkosten Staat und Steuerzahler insgesamt 16,8 Milliarden Euro gekostet. Betroffen sind ausgerechnet jene Sicherungssysteme, Arbeitslosen und Unfallversicherung, Familienlastenausgleichsfonds und Insolvenz-Entgeltfonds, welche die Arbeitnehmer in schwierigen Lebenslagen schützen. Gleichzeitig fehlen diese Mittel an anderer Stelle, während die Staatsschulden weiter steigen. Dem gegenüber stehen massive Unterstützungen für Unternehmen: Allein die ausbezahlten COVID-Förderungen summierten sich von 2020 bis Anfang 2026 auf rund 46,7 Milliarden Euro. Insgesamt belaufen sich die Entlastungen für die Wirtschaft damit auf über 63 Milliarden Euro. „Diese Entwicklung ist nicht nur eine Frage von Zahlen, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“, betont FCG-Landesgeschäftsführer Rene Heinrich. „Wenn Milliarden zur Entlastung der Wirtschaft mobilisiert werden, gleichzeitig aber bei Familienleistungen und sozialen Sicherheiten gespart wird, dann läuft etwas grundlegend falsch. Die Menschen spüren diese Ungleichgewichte jeden Tag, beim Einkaufen, bei der Miete, überall steigende Kosten auch bei Heizung und Treibstoffen.“ Besonders kritisch sehen Guido Mauerhofer und Rene Heinrich die geplanten Einschnitte im familienpolitischen Bereich. Kürzungen beim Familienlastenausgleichsfonds treffen vor allem Haushalte mit Kindern – also genau jene, die ohnehin unter starkem finanziellem Druck stehen. Auch Pensionisten geraten zunehmend ins Hintertreffen, durch unzureichende Inflationsanpassungen. „Wer glaubt, man könne durch solche Maßnahmen einen wirtschaftlichen Aufschwung erzwingen, irrt gewaltig“, so Guido Mauerhofer. „Wenn Kaufkraft und Konsum geschwächt werden, gefährdet das am Ende auch Arbeitsplätze und Wachstum.“ Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die immer wieder versprochene Wirkung von Lohnnebenkostensenkungen. „Es wird seit Jahren behauptet, dass dadurch mehr Netto vom Brutto bei den Arbeitnehmern ankommt. Die Realität zeigt ein anderes Bild“, stellt Guido Mauerhofer klar. „Am Ende zahlen die Beschäftigten, entweder durch geringere Leistungen oder durch zusätzliche Belastungen an anderer Stelle.“ Abschließend richten Guido Mauerhofer und Rene Heinrich einen eindringlichen Appell an die Politik: „Ein nachhaltiger Budgetkurs darf nicht einseitig auf dem Rücken der arbeitenden Menschen ausgetragen werden. Es braucht endlich eine faire Balance zwischen wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Verantwortung. Alles andere gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
FCG Landesgeschäftsführer Klausur

Die FCG Steiermark unter der Leitung von Landesgeschäftsführer Rene Heinrich konnte zahlreiche hochrangige Funktionärinnen und Funktionäre zu einer Arbeitstagung in der Steiermark begrüßen. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern befanden sich die FCG-Landesgeschäftsführerinnen, der Generalsekretär Michael Schediwy-Klusek, die FCG-Referenten sowie die Bundesvorsitzende der FCG und ÖGB-Vizepräsidentin Romana Deckenbacher. Im Rahmen der Arbeitstagung standen aktuelle gewerkschaftliche Themen, organisatorische Entwicklungen sowie der gemeinsame Austausch über zukünftige Herausforderungen und Schwerpunkte der FCG-Arbeit im Mittelpunkt. Die Veranstaltung bot eine wichtige Plattform für intensive Gespräche, strategische Abstimmungen und die weitere Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Christlichen Gewerkschaftsbewegung. Landesgeschäftsführer Rene Heinrich zeigte sich erfreut über den erfolgreichen Verlauf der Tagung und betonte die Bedeutung eines starken Zusammenhalts sowie einer engen Kooperation zwischen den Bundes- und Landesorganisationen.
FCG Steiermark-Spitze trifft Landeshauptmann-Stellvertreterin! Breite Übereinstimmung bei Arbeitstreffen!

Bei einem Arbeitstreffen zwischen der FCG-Spitze und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom wurde eine große inhaltliche Übereinstimmung bei zentralen Zukunftsthemen festgestellt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Bedeutung von Arbeit und Wirtschaft für eine stabile gesellschaftliche Entwicklung. Manuela Khom und Guido Mauerhofer, Landesvorsitzender der FCG und Betriebsratsvorsitzender der Steiermärkischen Sparkasse, betonten übereinstimmend: Gute Arbeit und eine starke Wirtschaft bilden das Fundament für einen funktionierenden Sozialstaat. Leistung müsse sich lohnen, gleichzeitig müsse jedoch immer der Mensch im Mittelpunkt stehen. Unterstützt wurden das Arbeitsgespräch von den beiden Landesgeschäftsführern Georg Preßler (STVP) und Rene Heinrich (FCG). Gemeinsam wollen ÖVP und FCG weiterhin eng zusammenarbeiten, um das Zukunftsland Steiermark aktiv zu gestalten und wirtschaftliche Stärke mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Das Treffen unterstrich den gemeinsamen Willen, durch sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit nachhaltige Lösungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die steirische Wirtschaft zu entwickeln.
Bares Geld für Pendler/innen – Deine Unterstützung für den Weg zur Arbeit!
Die FCG Steiermark hat sich in den letzten Jahren – gemeinsam mit der Pendlerinitiative – enorm stark für die Pendler:innen eingesetzt. Seit Anfang des Jahres gibt es durch die verdreifachung des Pendlereuro wieder eine erhöhte Pendlerförderung. Die schwer erkämpften Errungenschaften für Pendler/innen sollten jedenfalls genutzt werden. Ob du anspruchsberechtigt bist, lässt sich sofort hier per Mausklick abklären: Der Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro hängt allein vom Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums ab. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich. Darüber hinaus informieren wir dich nachstehend über die Pendlerförderung in Österreich. ACHTUNG, in vielen Bundesländern, z.B. in der Steiermark gibt es auch noch eine Pendlerbeihilfe des Landes (Pendler:innenbeihilfe 2025) mit dem Pendler/innen mit geringen Einkommen zusätzlich gefördert werden! Nachstehend informieren wir dich über die Pendlerförderung in Österreich. Diese Ausführungen dienen ganz allgemein deiner Information, individuelle Auskunft über deine Förderung gibt dir der Pendlerrechner !! Pendlerpauschale Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 496 Euro (Wert 2026; bis 2025: 487 Euro) abgegolten. Dieser wird bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt. Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen auch die kleine oder die große Pendlerpauschale und einen „Pendlereuro“ geltend machen. Zur Information: Die Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass du diese nicht 1:1 ausbezahlt bekommst. Sie reduziert das Einkommen, von dem du Lohnsteuer bezahlen musst. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag. Dieser wird dir in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen. Die kleine Pendlerpauschale Die kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 km von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest dem halben Arbeitsweg möglich und zumutbar ist. Die Wegstrecke bemisst sich nach Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (z. B.: Park and Ride) zu wählen. So hoch ist die kleine Pendlerpauschale Sie berechnet sich anhand der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kilometer monatlich jährlich mindestens 20 km 58 Euro 696 Euro mehr als 40 km 113 Euro 1.356 Euro mehr als 60 km 168 Euro 2.016 Euro Die große Pendlerpauschale Die große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz zumindest 2 km von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn es entweder für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges kein öffentliches Verkehrsmittel gibt. wenn eine Gehbehinderung, Blindheit oder dauernde Gesundheitsschädigung vorliegt. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist nachzuweisen mit einem Ausweis nach § 29b Straßenverkehrsordnung, einer Befreiung von der KFZ-Steuer wegen Behinderung oder der Eintragung der Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels im Behindertenpass. wenn die Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 120 Minuten beträgt. wenn man für eine Wegstrecke zwar weniger als 120 Minuten benötigt, aber mehr als 60 Minuten, dann ist die entfernungsabhängige Höchstdauer zu berechnen. Diese beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der Wegstrecke. (Als zumutbar gilt die Wegstrecke wenn das Öffenliche Verkehrsmittel weniger als 60 Minuten dauert!) So hoch ist die große Pendlerpauschale Für die Wegstrecke ist die schnellste Straßenverbindung heranzuziehen. Die große Pendlerpauschale berechnet sich anhand der einfachen Fahrtstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte: Kilometer monatlich jährlich mindestens 2 km 31 Euro 372 Euro mehr als 20 bis 40 km 123 Euro 1.476 Euro mehr als 40 bis 60 km 214 Euro 2.568 Euro mehr als 60 km 306 Euro 3.672 Euro Der Pendlereuro Wenn du Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale hast, dann erhältst du zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. Dieser beträgt 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Erhöhte Beträge für 2022 – 2023 und ab 2026 Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 erhöhte sich die monatliche Pendlerpauschale jeweils um die Hälfte (= + 50%). Davor und danach galten die oben genannten Werte. Ab 01.01.2026 erhöht sich der Pendlereuro von € 2,- auf € 6,- für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einmalig pro Jahr). Die erhöhte kleine Pendlerpauschale betrug für 2022 und 2023 km 5/2022 bis 6/2023 monatl. 2022 2023 20+ 87 Euro 928 Euro 870 Euro 40+ 169,50 Euro 1.808 Euro 1.695 Euro 60+ 252 Euro 2.688 Euro 2.520 Euro Die erhöhte große Pendlerpauschale betrugt für 2022 und 2023 km 5/2022 bis 6/2023 monatl. 2022 2023 2+ 46,50 Euro 496 Euro 465 Euro 20+ 184,50 Euro 1.968 Euro 1.845 Euro 40+ 321 Euro 3.424 Euro 3.210 Euro 60+ 459 Euro 4.896 Euro 4.590 Euro Zusätzlich wird und wurde auch der „Pendlereuro“ erhöht. Im Zeitraum vom Mai 2022 bis Juni 2023 werden als Pendlereuro zusätzlich 0,50 € monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgezogen. Bekommst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bereits über deine monatliche Gehaltsabrechnung – dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt. Ansonsten ist der Anspruch bei der „Arbeitnehmerveranlagung“ (rückwirkend bis 5 Jahre) geltend zu machen. Drittelregelung für Teilzeitbeschäftigte Auch Arbeitnehmer:innen, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, z.B. Teilzeitbeschäftigte oder wenn nur an einzelnen Tagen im Betrieb gearbeitet wird, können ab vier Tagen pro Monat, an denen gependelt wird, die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Gleiches gilt für Wochenpendler:innen, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln. Für dievolle Pendlerpauschale bzw. den vollen Pendlereuro müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein. Zwei Drittel kannst du absetzen, wenn du diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagenin einem Kalendermonat erfüllst. Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagendes Monats erfüllt sind. Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen die Pendlerpauschale nicht. Pendlerzuschlag für Kleinverdiener (= Erhöhte Negativsteuer) Diese Förderung wird oft vergessen! Wer die Voraussetzungen für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro erfüllt – aber keine Lohnsteuer zahlt – erhält einen Pendlerzuschlag. Diese „Negativsteuer“ beträgt für Pendler:innen: bis 2022: bis zu 1.610 Euro ab 2023: bis zu 1.250 Euro für 2024: bis zu 1.331 Euro für 2025: bis zu 1.398 Euro für 2026: bis zu 1.423 Euro Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die „Arbeitnehmerveranlagung“ ausbezahlt. (Dies ist wie bei allen Werbungskosten 5 Jahre rückwirkend möglich). So kommst du zu deiner Pendlerpauschale (+Pendlereuro) Mit dem Ausdruck des Pendlerrechnersbeantragst du das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei deiner Arbeitgeberin beziehungsweise deinem Arbeitgeber (Auszahlung über die Lohnverrechnung). Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt,
Pendlerinitiative Österreich: Steirer Walter Semlitsch einstimmig zum neuen Obmann gewählt

Auf Initiative der FCG-Steiermark – Gründer der Pendlerinitiative Österreich – sowie der Pendlerinitiative Steiermark mit Gf. Landesvorsitzenden Guido Mauerhofer und Landesgeschäftsführer René Heinrich, hat die Pendlerinitiative Österreich heute im Rahmen ihrer Generalversammlung eine neue Führung gewählt. Walter Semlitsch, Obmann der Steirischen Pendlerinitiative, wurde einstimmig zum neuen Obmann der Pendlerinitiative Österreich gewählt. Damit übernimmt nach Franz Gosch und Peter Amreich erneut ein Steirer die Führung der österreichweiten Interessenvertretung für mehr als zwei Millionen Pendlerinnen und Pendler. Semlitsch ist Gewerkschafter, selbst Pendler und bringt umfassende Erfahrung aus der steirischen Pendlerarbeit mit. Er gilt als engagierter Vertreter der Anliegen von Berufspendlerinnen und -pendlern. Im Zuge der Versammlung wurde auch auf die erfolgreiche Entwicklung der Organisation verwiesen: Die Pendlerinitiative nahm bereits 1992 in der Steiermark ihren Ursprung und wurde 2008 zu einer bundesweiten Organisation ausgebaut. Seither setzt sie sich konsequent für bessere Rahmenbedingungen für Pendlerinnen und Pendler ein. In seiner Grundsatzlinie betonte der neu gewählte Obmann Walter Semlitsch die zentrale Bedeutung des Pendelns für den Arbeitsmarkt: „Pendeln ist für mehr als zwei Millionen Menschen in Österreich gelebter Alltag und eine unverzichtbare Voraussetzung, um Beschäftigung ausüben zu können. Es ist unsere Aufgabe, die Interessen dieser Menschen klar zu vertreten und in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Themen wie leistbare Mobilität, faire Rahmenbedingungen und der Ausbau der Infrastruktur stehen dabei im Mittelpunkt.“ Zum Generalsekretär wurde der steirische FCG-Landesgeschäftsführer René Heinrich gewählt, der künftig die organisatorische und inhaltliche Arbeit auf Bundesebene maßgeblich unterstützen wird. Als Obmann-Stellvertreter fungieren Josef Hager (Niederösterreich) sowie Leopold Wagner (Wien). Darüber hinaus wurden Pendlersprecher für alle Bundesländer bestellt: Wien: Friedrich Pöltl Vorarlberg: Thomas Jutz Tirol: Klaus Rainer Kärnten: Christian Struger Salzburg: Johann Grünwald Steiermark: Walter Semlitsch Oberösterreich: Franz Lumetsberger Niederösterreich: Josef Hager Burgenland: Johannes Mezgolits Die neue Führung der Pendlerinitiative Österreich setzt sich zum Ziel, die Anliegen der Pendlerinnen und Pendler weiterhin mit Nachdruck zu vertreten und deren Position in der öffentlichen Diskussion nachhaltig zu stärken. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen, die den Alltag der Betroffenen konkret verbessern.
Reform der betrieblichen Altersvorsorge – wichtige Verbesserungen
Die Sicherung der Altersvorsorge war und ist auch stets ein Anliegen der FCG. Ganz klar, wer jahrzehntelang vorsorgt, soll in der Pension auch spürbar davon profitieren! Der nun geplante Zugang für alle Beschäftigten zu einer betrieblich unterstützten Pensionskasse (derzeit haben nur 25% Zugang zu einer PK) trägt auch die Handschrift der FCG. In der Vorwoche hat der Ministerrat dazu einen wichtigen Schritt gesetzt. Die Bundesregierung bringt eine Reform, welche die betriebliche Altersvorsorge moderner, chancenreicher und attraktiver für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht. Ziel ist es, die zweite Säule des Pensionssystems nachhaltig zu stärken und gleichzeitig mehr Transparenz, mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Erträge zu ermöglichen. Damit wird die Vorsorge verlässlicher und das angesparte Kapital kann künftig gezielter eingesetzt werden, sodass langfristig mehr für die eigene Pension bleibt. Die zentralen Maßnahmen im Überblick: Mehr Netto vom Ertrag, weniger Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen werden gesenkt und mit maximal 0,6 Prozent begrenzt, wodurch mehr vom erwirtschafteten Vermögen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt. Automatische Kontenzusammenführung (Abfertigung neu) Ruhende Abfertigungskonten werden künftig automatisch bei der aktuell zuständigen Vorsorgekasse gebündelt. Dadurch wird die bisherige Zersplitterung reduziert und ein deutlich besserer Überblick geschaffen. Starke Pensionskassen für alle Die betriebliche Altersvorsorge wird gezielt gestärkt, unter anderem durch eine höhere Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt und steuerfreie Leistungen aus Eigenbeiträgen. Darüber hinaus soll ein Generalpensionskassenvertrag eine Option für alle Beschäftigten bringen, einer Pensionskasse beizutreten. Verbesserte Vorsorge und attraktive Aktivpension Mit diesen Maßnahmen setzt die Regierung ein starkes Signal für ein modernes Vorsorgesystem, das Sicherheit mit neuen Chancen verbindet. Für mehr Eigenverantwortung, mehr Transparenz und vor allem für eine spürbar höhere Pension. Ergänzend setzt die Initiative der Regierung mit der Aktivpension ein klares Zeichen für Leistung und Eigenverantwortung. Wer über das reguläre Pensionsalter hinaus arbeitet, wird spürbar entlastet und behält mehr von seinem Einkommen. Weitere Informationen dazu aus erster Hand findest Du hier.
Wertvolle Informationen zum Arbeitslosengeld!
Die Lage für Arbeitsuchende in Österreich ist nach wie vor angespannt. In den letzten Monaten hat sich die Konjunktur eingetrübt, daher steigt auch die Zahl der Arbeitslosen wieder an. In der Steiermark sind derzeit rund 40.000 Personen als arbeitslos gemeldet, dass entspricht einen Anstieg von 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Nachstehend informieren wir dich kompakt über das Arbeitslosengeld: Zahlen & Fakten zum Arbeitslosengeld Anspruch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos (d.h. beim AMS gemeldet) ist und am Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat. Hat man zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragt, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr. Personen unter 25 Jahren brauchen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr – wenn sie zum 1. Mal Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass man bereit ist, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen. Ausnahme: man hat Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung. Dann muss man bereit sein, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen. Wichtig ist auch, dass die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes noch nicht abgelaufen ist. Höhe & Zusammensetzung Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, eventuell einem Ergänzungsbetrag und möglichen Familienzuschlägen. Für die Berechnung werden die letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist (=Jahresfrist) berücksichtigt. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes ist 55 % des Netto-Einkommens. Bezugsdauer Grundsätzlich erhält man 20 Wochen Arbeitslosengeld. Hat man 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, erhöht es sich auf 30 Wochen. Hat man das 40. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, erhöht es sich auf 39 Wochen, ab der Vollendung des 50. Lebensjahr auf 52 Wochen. Der Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme oder eine Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung verlängert den Bezug des Arbeitslosengeldes nochmal. Ist das Arbeitslosengeldes ausgelaufen, kann mit bestimmte Auflagen Notstandshilfe bezogen werden. Der Arbeitslosengeldrechner: https://www.amsratgeber.at/ratgeber-arbeitsuchende/hoehe/ Noch mehr Informationen zum Arbeitslosengeld findest du auf der Seite des Arbeitsmarktservices.
HOL DIR DEINE E-CARD AUF DEIN HANDY – Anleitung zum Einsteigen!
In der Vorwoche von der Bundesregierung vorgestellt und bereits verfügbar! Ab sofort kannst du deine e-Card beim Arzt und in der Apotheke auch ganz bequem digital am Smartphone nutzen, schnell, einfach und sicher. Damit das auch gelingt, hier eine einfache Anleitung für dich. Das Wichtigste auf einen Blick: • Die digitale e-Card gibt es im App „Meine SV“. Die „Meine SV“-App kannst du kostenlos im Google Play Store (für Android) und im Apple App Store (für iOS) herunterladen. • Du brauchst ein NFC-fähiges Smartphone, die ID Austria und natürlich Internet • Beim Arzt hältst du dein Handy einfach wie eine Bankkarte ans Lesegerät • Deine physische e-Card bleibt weiterhin gültig • Deine Gesundheitsdaten sind sicher, sie liegen nicht auf deinem Smartphone So aktivierst du deine digitale e-Card: Voraussetzungen prüfen Du brauchst eine gültige e-Card, ein NFC-fähiges Smartphone, Internet und die ID Austria. Du hast noch keine ID Austria?>>> HIER DIE ZUGANGSANLEITUNG App installieren Lade dir „Meine SV“ kostenlosaus dem App Store oder Play Store auf das Smartphone. Wichtig: NFC (für kontaktloses Bezahlen) muss aktiviert sein. Einloggen Melde dich in der App mit deiner ID Austria an– per PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. e-Card hinzufügen Wähle in der App „digitale e-Card“ und füge sie hinzu – das dauert nur wenige Minuten. Beim Arzt verwenden App öffnen, „digitale e-Card“ auswählen und dein Handy ans Lesegerät halten – fertig! Falls etwas nicht klappt Ohne Internet, bei leerem Akku oder geschlossener App funktioniert die digitale e-Card nicht. Sicherheitshalber wäre in diesem Fall die physische e-Card weiter hilfreich. Was bringt dir das? Mehr Flexibilität im Alltag: Ob spontaner Arztbesuch oder unterwegs, dein Smartphone hast du meist ohnehin dabei. Und der Datenschutz? Deine Daten bleiben bestens geschützt. Die e-Card – egal ob digital oder physisch – ist nur dein Zugang zum System. Alle sensiblen Gesundheitsdaten werden weiterhin nach höchsten österreichischen Datenschutzstandards gesichert verarbeitet. Die digitale e-Card verbunden mit der „Meine SV“ App macht den Zugang zu Gesundheitsleistungen einfacher denn je, direkt dort, wo du sie brauchst!