Landesvorstandsklausur der FCG PRO-GE Steiermark in Hartberg

Vom 1. bis 2. Oktober 2026 fand in Hartberg die Landesvorstandsklausur der FCG PRO-GE Steiermark statt. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung standen der Austausch über aktuelle Entwicklungen in den Betrieben, die gewerkschaftliche Arbeit sowie wichtige Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht. Den Auftakt bildete eine interessante und informative Werksführung bei der Firma Durmont GmbH. Dabei erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen spannenden Einblick in die betrieblichen Abläufe und die Arbeitswelt des Unternehmens. Im Anschluss begrüßte der FCG-Steiermark-Landesvorsitzende Guido Mauerhofer die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit herzlichen Grußworten. Danach folgten zahlreiche Berichte und Informationen aus der gewerkschaftlichen Arbeit. Der FCG PRO-GE Bundesvorsitzende Thomas Buder, der FCG-Steiermark-Landesgeschäftsführer Rene Heinrich, der Bundessekretär der FCG PRO-GE Herbert Böhm sowie der FCG PRO-GE Landesvorsitzende der Steiermark Wolfgang Maier berichteten über aktuelle Themen, Herausforderungen und zukünftige Schwerpunkte der gewerkschaftlichen Arbeit. Besonders informativ war der Beitrag von Bundessekretär Herbert Böhm, der über aktuelle Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht referierte. Dabei wurden wichtige Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die tägliche Betriebsratsarbeit thematisiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Klausur waren auch die Berichte aus den jeweiligen Betrieben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der offene Austausch über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Erfahrungen aus den einzelnen Unternehmen bot eine wertvolle Möglichkeit, voneinander zu lernen und gemeinsame Lösungsansätze zu diskutieren. Spannende und wertvolle Impulse lieferte Bundesorganisationsreferent Alexander Jansa mit seinem Vortrag zum Thema „BR-Wahlen neu denken“. Dabei wurden neue Perspektiven und Ansätze für die Betriebsratswahlen aufgezeigt und die Bedeutung einer modernen und zukunftsorientierten Betriebsratsarbeit hervorgehoben. Die Landesvorstandsklausur bot somit eine hervorragende Gelegenheit für Information, Austausch und Vernetzung. Die zahlreichen Gespräche und fachlichen Beiträge machten deutlich, wie wichtig eine starke und gut vernetzte Interessenvertretung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Ein herzliches Dankeschön gilt abschließend dem Betriebsratsvorsitzenden der Firma Durmont GmbH, Rudolf Mauerhofer, für die hervorragende Organisation und die gelungene Durchführung der Klausur. Sein Engagement trug wesentlich dazu bei, dass die Landesvorstandsklausur in Hartberg zu einer erfolgreichen und gelungenen Veranstaltung wurde.

FCG-Generationentage in Graz: Gemeinsam die Zukunft gestalten

Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Österreich trafen sich am 1. und 2. Oktober 2026 zu den Generationentagen der FCG Steiermark in Graz. Die gemeinsame Veranstaltung von FCG-Jugend und FCG-Pensionisten bot interessante Vorträge und einen lebendigen Austausch zwischen den Generationen. Alle Programmpunkte wurden von spannenden Diskussionen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern begleitet. Im Mittelpunkt standen die Referate von Wilhelm Waldner, Bundesvorsitzender der FCG-Pensionisten und Mag. Ernst Gödl, Klubobmann des Parlamentsklubs der Volkspartei. Waldner widmete sich unter dem Titel „Die Kunst des gepflegten Unruhestands“ mit Humor dem aktiven Leben nach dem Berufsleben. Er setzte sich aber auch sehr kritisch mit der Situation das Pensionssystems und vor allem mit dem Zustand der 2. Säule in der Altersversorgung auseinander. Gödl gab unter dem Motto „Aus erster Hand“ Einblicke in die Parlaments- und Regierungsarbeit in bewegten Zeiten, welche mit zahlreichen Wortmeldungen ausführlich erörtert wurde. Weitere Impulse lieferten Katastrophenschutzexperte Peter Kirchengast mit praktischen Tipps zur Blackout-Vorsorge und Bundesrat Ernest Schwindsackl, Landesobmann des Seniorenbundes, zur Interessenvertretung der älteren Generation. Florian Gatterer, Generalsekretär der FCG-Jugend, rückte die Anliegen junger Menschen und das Verbindende zwischen den Generationen in den Mittelpunkt. Helena Hierzer, Bundesvorsitzende der FCG-Jugend, beleuchtete die Erwartungen der Generation Z an den Arbeitsmarkt zwischen Sinn und Selbstverwirklichung. Lukas Tödling, ÖAAB-FCG Fraktionsvorsitzender in der AK Steiermark, setzte mit „Voller Einsatz! – Starke Themen mit Weitblick“ weitere inhaltliche Akzente für die Arbeitnehmervertretung. Die Landeskonferenz der FCG Pensionisten Steiermark mit Neuwahl des Vorstandes stellte zugleich die Weichen für die zukünftige Arbeit. Franz Gosch, FCG/GPA Pensionistensprecher, führte durch die Veranstaltung. Die abschließenden Grußworte mit Ausblick sprach Guido Mauerhofer, Landesvorsitzender der FCG Steiermark. Die Generationentage zeigten: Gemeinsames Engagement und der Austausch zwischen Jung und Alt stärken die Interessenvertretung über alle Altersgrenzen hinweg.

Abfertigung Neu ab 2028 – mehr Wahlfreiheit und auch für höhere Pension nutzbar!

Der Nationalrat hat gemeinsam mit der Aktivpension eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Für Beschäftigte bringt sie ab 2028 mehr Wahlmöglichkeiten bei der Abfertigung Neu. Das Geld kann wie bisher mit Kapitalgarantie veranlagt oder auf Wunsch für eine verbesserte Altersvorsorge genutzt werden. Die klassische Abfertigung bleibt Klar ist die „Abfertigung alt“ bleibt von dieser Neuregelung unberührt. Für die „Abfertigung neu“ zahlen die Arbeitgeber weiterhin Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Wer keine neue Veranlagungsform wählt, bleibt bei der klassischen Abfertigung Neu. Dort gilt die Kapitalgarantie. Bei einer Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlichen Auflösung kann das Geld unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin ausbezahlt werden. Mehr Ertragschancen – aber auch mehr Risiko Ab 2028 müssen Vorsorgekassen zusätzlich eine langfristige Veranlagungsform anbieten. Beschäftigte können sich freiwillig dafür entscheiden. Sie soll höhere Erträge ermöglichen, ist aber mit einem wesentlichen Unterschied verbunden: Die Kapitalgarantie entfällt. Bei ungünstiger Entwicklung können somit auch Verluste entstehen. Zudem ist das Geld bei dieser Variante grundsätzlich bis zum Pensionsantritt gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung nach einer Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlichen Auflösung ist nicht vorgesehen. Ausnahmen soll es für bestimmte Härtefälle geben, etwa bei schwerer Erkrankung oder Langzeitarbeitslosigkeit. Ein Beispiel aber keine Zusage in der Debatte  In der Nationalratsdebatte wurde vorgerechnet, dass bei einem Berufseinstieg mit 20 Jahren durch eine höhere Rendite bis zur Pension rund 35.000 Euro zusätzlich entstehen könnten. Das ist ein Rechenbeispiel über viele Jahrzehnte. Ob und wie viel mehr tatsächlich herauskommt, hängt von der Entwicklung der Finanzmärkte, sowie der Veranlagung ab und ist nicht garantiert. Abfertigung als Zusatzpension Künftig sollen Beschäftigte erworbene Abfertigungsansprüche auch kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können. So kann aus der Abfertigung eine zusätzliche Pension werden. Wer diesen Weg wählt, sollte beachten, dass für das übertragene Geld anschließend die Auszahlungsregeln der Pensionskasse gelten. Weitere Teile der Reform sollen ältere, beitragsfreie Vorsorgekonten schrittweise zusammenführen und die Obergrenze für Vermögensverwaltungskosten der Vorsorgekassen von 0,8 auf 0,6 Prozent senken. Unser Tipp: Bevor du dich für eine neue Veranlagung oder die Übertragung in eine Pensionskasse entscheidest, prüfe neben möglichen Erträgen auch das Verlustrisiko und wann du über dein Geld verfügen möchtest. ZUM GEGESTÄNDLICHEN NR – BESCHLUSS  WEITERE INFORMATIONEN HIER

Strompreisbremse schützt Haushalte, Beschäftigte und Betriebe !

Gute Nachrichten für Beschäftigte und private Haushalte: Die Bundesregierung hat sich in der Vorwoche auf eine neue Strompreisbremse und ein Unterstützungspaket für energieintensive Unternehmen geeinigt. Damit wurde eine wichtige Forderung der FCG aufgegriffen: „Öffentliche Unterstützung muss den Menschen zugutekommen, Arbeitsplätze sichern und den Wirtschaftsstandort stärken“. Automatischer Schutz vor der nächsten Energiekrise Der neue Energiepreis-Krisenmechanismus soll Haushalte künftig automatisch vor extremen Strompreisen schützen. Er wird aktiviert, wenn gleichzeitig zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Großhandelspreis liegt im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro je Megawattstunde. Der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte übersteigt 16,5 Cent netto je Kilowattstunde. In diesem Fall wird der reine Energiepreis für ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr auf 10 Cent netto je Kilowattstunde begrenzt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden weiterhin zusätzlich verrechnet. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Stromrechnung – ein Antrag ist nicht notwendig. Auch Betriebe sowie Schulen, Krankenhäuser und andere Nicht-Haushaltskunden sollen einen variablen Zuschuss erhalten. Finanziert wird der Krisenmechanismus über einen Sonderbeitrag der Stromproduzenten. Unterstützung für energieintensive Betriebe Für den Industriestrompreis und das erweiterte Standortabsicherungsgesetz sind von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Statt bisher rund 60 sollen künftig mehr als 500 Betriebe von den Förderinstrumenten profitieren können. Bei besonders energieintensiven Unternehmen können die Stromkosten für bis zu 50 Prozent des Verbrauchs auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde reduziert werden. Damit sollen Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich abgesichert werden. Förderung nur mit klaren Bedingungen Aus Sicht der FCG besonders wichtig: Die Unterstützung wird an Investitionen und Beschäftigung geknüpft. Unternehmen müssen 50 Prozent der erhaltenen Förderung wieder investieren, etwa in Energieeffizienz, klimafreundliche Produktion oder die Elektrifizierung ihrer Anlagen. Betriebe, die jährlich mindestens zwei Millionen Euro Förderung erhalten, müssen für die volle Fördersumme grundsätzlich mindestens 90 Prozent ihres Personalstandes erhalten. Wird diese Grenze unterschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Eigenkündigungen, Pensionierungen und das Auslaufen bestimmter befristeter Arbeitsverhältnisse gelten dabei nicht als Personalabbau. Ein darüber hinausgehender, wirtschaftlich begründeter Beschäftigungsabbau ist nur dann ohne Förderkürzung möglich, wenn Wirtschaftskammer und Gewerkschaft diesen gemeinsam bestätigen. Leistbare Energie und sichere Arbeitsplätze Das Paket verbindet den Schutz der Haushalte vor extremen Strompreisen mit der Unterstützung heimischer Betriebe. Gleichzeitig wird klargestellt: Wer öffentliche Mittel erhält, muss Verantwortung für Investitionen, Arbeitsplätze und den Standort übernehmen. Die Strompreisbremse ist keine sofortige allgemeine Strompreissenkung, sondern ein vorbereiteter Schutzschirm für künftige Energiekrisen. Nach der Einigung der Bundesregierung folgen nun die Begutachtung der Gesetzesentwürfe und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Für die FCG Steiermark ist klar: Leistbare Energie ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Staatliche Unterstützung für Unternehmen muss an Investitionen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Absicherung des Standortes Österreich gebunden sein. WEITERE INFORMATIONEN HIER

Jetzt Schulstartgeld € 121,40, für Haushalte mit Schulkindern & Aktion Schulstartklar!

Heute (14.9.) ist Schulbeginn! Die Bundesregierung unterstützt Eltern von Schulkindern mit einer erhöhten Familienbeihilfe. Das sogenannte „Schulstartgeld“ ist für Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren. Damit werden heuer pro Kind 121,40 Euro überwiesen. Dieses Geld wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe  ausbezahlt.  Weites erhalten Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe mit Kindern durch die Aktion „Schulstartklar!“ einen Gutschein im Wert von 150 Euro. Dieser muss von den Berechtigten nach Verständigung auf das Smartphon geladen werden.. Anspruch auf das Schulstartgeld haben alle Schüler zwischen 6 bis 15 Jahren. Die Auszahlung des Schulstartgelds hat schon begonnen und wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.  Schulstartgeld Heuer gibt es 121,40 Euro pro Kind. Dazu ist kein Antrag notwendig. Der Anspruch besteht automatisch. Voraussetzung ist, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet hat. Der Anspruch erlischt ab jenem Kalenderjahr, in dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet. Heuer wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2020 geboren wurden.  Schulstartklar Kinder, deren Eltern Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beziehen, erhalten auch diesen Sommer ein Schreiben, mit dem sie einen Gutschein von 150 Eurobeanspruchen können. Damit können in allen LIBRO und PAGRO Filialen österreichweit Schulartikel gekauft werden. Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt online und muss bis längstens Oktober 2026freigeschaltet und eingelöst sein. Diese können für Schulartikel eingelöst werden. ACHTUNG: Nach dem 31. Oktober 2026 kann der Gutschein nicht mehr beansprucht werden!  Andere Produkte können damit nicht gekauft werden. Weitere Informationen findest du hier: https://www.schulstart.gv.at/de/schulstartklar.

Jetzt Leitfaden nützen – Betriebsrat gründen – Mitbestimmung stärken!

Die FCG Steiermark unterstützt die Gründung von Betriebsräten. Gemeinsam mit der FCG/GPA wurde ein kompakter Leitfaden zur Gründung und Neuwahl eines Betriebsrates entwickelt. Er zeigt die Vorteile einer betrieblichen Interessenvertretung auf, erklärt den Ablauf einer Betriebsratswahl und bietet praktische Unterstützung – von der ersten Initiative bis zur erfolgreichen Wahl! Derzeit kann in Österreich nur rund die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine gewählte Vertretung im eigenen Betrieb zurückgreifen. Ziel ist es daher, Beschäftigte zu ermutigen, ihre Mitbestimmung aktiv zu stärken. Diese Information ist besonders wichtig und soll von dir/euch möglichst breit gestreut werden! Nachstehend alle Fakten zur Betriebsratsgründung, vertieft mit allen Grundlagen: Was ist ein Betriebsrat – wie wird er gewählt? Drei häufige Irrtümer rund um die Betriebsratsgründung Was sollte dein nächster Schritt sein? Ich möchte einen Betriebsrat gründen Warum eine Betriebsratsgründung Beschäftigten und Unternehmen nützt und wie du eine Betriebsratswahl starten kannst Ein Betriebsrat bringt für Beschäftigte viele konkrete Vorteile.  Ein Betriebsrat verbessert die Mitbestimmung im Betrieb: Bei wichtigen Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen oder betrieblichen Veränderungen hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte und vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung.  Ein Betriebsrat bietet Schutz und Unterstützung bei Konflikten, Kündigungen oder Versetzungen, indem er berät, vermittelt und auf die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen achtet.  Ein Betriebsrat trägt zu besseren und faireren Arbeitsbedingungen bei, etwa durch Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsschutz oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Dadurch profitieren nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern die gesamte Belegschaft. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind federführend bei den Verhandlungen von Kollektivverträgenin den einzelnen Branchen.  Du bist bereits Betriebsrat? Dann findest du HIER alle wichtigen Infos für dich. Was ist ein Betriebsrat – wie wird er gewählt? Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Er setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein, achtet auf die Einhaltung von Gesetzen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen und ist erste Anlaufstelle bei Problemen im Arbeitsalltag. Ein Betriebsrat sorgt dafür, dass Beschäftigte mitreden können – bei Veränderungen im Betrieb, bei Arbeitszeiten, bei Kündigungen, Versetzungen, Weiterbildung oder Gesundheitsschutz. Statt allein dazustehen, handeln Arbeitnehmer:innen gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung. Wann ist ein Betriebsrat möglich? Sobald in deinem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer:innen dauerhaft beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl eines Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Diese kann von der:dem ältesten Kolleg:in oder von einer Gruppe von Beschäftigten einberufen werden – wie viele das sein müssen, hängt von der späteren Anzahl der Betriebsratsmitglieder ab. Ab einer Betriebsgröße von 20 Personen kann auch die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer die Betriebsversammlung einberufen. Melde dich bei uns, wir begleiten dich in jeder Phase der Betriebsratsgründung! So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und von den Erfahrungen unserer Kolleginnen und Kollegen profitieren kannst.  Du willst noch mehr zur Vorbereitung, den Fristen und zum genauen Ablauf der Betriebsratswahl wissen?  All das findest du HIER 

FCG-Sommerakademie 2026 der FCG-Frauen Steiermark

Am 24. und 25. August 2026 fand die traditionelle Sommerakademie der FCG-Frauen Steiermark in der Oststeiermark, im Seegasthof Breineder in Mönichwald, statt. Die beiden Seminartage standen ganz im Zeichen persönlicher Weiterentwicklung, fachlicher Weiterbildung und des gemeinsamen Austausches. Der erste Tag widmete sich dem Thema „Stärke dein selbstbewusstes Auftreten – Nutze deine Persönlichkeit für den perfekten Auftritt als Betriebsrätin/Personalvertreterin“. Unter der Leitung von Manuela Fechter, BA, MF STEYLINGARTIST, erhielten die Teilnehmerinnen wertvolle Tipps rund um Hautpflege, Hygiene, Visagismus sowie Farb- und Typberatung. Besonders praxisnah waren die Anregungen für ein schnelles „Blitz-Make-up“, das bei kurzfristigen öffentlichen Auftritten oder Interviews eingesetzt werden kann. Unter dem Motto „Let it Glow“ wurde dabei deutlich gemacht, dass ein überzeugender Auftritt nicht nur vom äußeren Erscheinungsbild, sondern vor allem von der eigenen Persönlichkeit und inneren Ausstrahlung geprägt wird. Am Nachmittag ergänzte Claudia Spielhofer, Fachfrau im optischen Handel und diplomierte Kosmetikerin, den Workshop mit wichtigen Informationen rund um gutes Sehen im Arbeitsalltag. Thematisiert wurden die Unterschiede zwischen Lese- und Bildschirmbrille, die Funktion eines Blaulichtfilters, Schutzbrillen sowie Gleitsichtbrillen und optische Kontaktlinsen. Auch individuelle Beratungs- und Vermessungsangebote für Bildschirm- und Schutzbrillen wurden vorgestellt. Bei einer praktischen Brillenberatung konnten die Teilnehmerinnen außerdem erfahren, welche Brillenformen zu unterschiedlichen Gesichtsformen passen. Der zweite Seminartag stand unter dem Schwerpunkt „Generationenübergreifendes Arbeiten“. Als Referentin konnte Mag. Margit Schuß, BA, aus dem Bereich Betriebsbetreuung und Arbeitnehmer*innenschutz der Arbeiterkammer Steiermark begrüßt werden. Im Mittelpunkt standen Generationen im Wandel, verschiedene Generationenmodelle sowie die Herausforderungen eines erfolgreichen Generationenmanagements. Ebenso wurden Formen der Diskriminierung und Strategien für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Generationen besprochen. Ein wichtiger Aspekt war dabei die Frage nach Konkurrenz und Solidarität zwischen den Generationen und wie unterschiedliche Erfahrungen und Kompetenzen gewinnbringend miteinander verbunden werden können. Besonderes Augenmerk lag auf dem Wandel der Frauenrolle und den damit verbundenen Herausforderungen in der Arbeitswelt. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheit und die sich verändernden Anforderungen an Arbeitnehmerinnen wurden ebenso thematisiert wie die wichtige Rolle von Betriebsrätinnen und Personalvertreterinnen bei der Gestaltung einer fairen und zukunftsorientierten Arbeitswelt. Neben den fachlichen Inhalten kam auch der persönliche Austausch nicht zu kurz. Die Offenheit der Teilnehmerinnen, das gegenseitige Lernen und das wertschätzende Miteinander machten die Sommerakademie zu einer besonders gelungenen Veranstaltung. Die zwei Tage boten zahlreiche neue Impulse, stärkten das persönliche Auftreten und förderten zugleich die Gemeinschaft der steirischen FCG-Frauen. Herzlichen Dank an alle Referentinnen sowie an unsere steirischen FCG-Power-Frauen, die durch ihre Offenheit, ihr Engagement und das wertschätzende Miteinander auch die Sommerakademie 2026 zu einem vollen Erfolg gemacht haben! Karin Fechter Landesfrauenvorsitzende-Stv.

Insolvenz-Entgelt-Fonds! Deine Ansprüche und die aktuelle Finanzlage – Zahlen, Daten, Fakten!

Das Sicherheitsnetz der Arbeitnehmerschaft bei Firmenpleiten ist nicht unmittelbar zahlungsunfähig – aber der österreichische Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) steht vor einer erheblichen Finanzierungslücke. Die FCG fordert daher eine rasche Lösung für die aktuellen Finanzprobleme des IEF, die Existenzsicherung der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist unabdingbar. Anfang 2026 verfügte der Fonds noch über rund 385 Millionen Euro. Bis Ende 2026 könnten die Rücklagen auf etwa 30 Millionen Euro sinken. Für 2027 werden Ausgaben von rund 350 Millionen Euro, aber Einnahmen von nur etwa 162 Millionen Euro erwartet. Daraus ergibt sich laut aktuellen Berichten eine Finanzierungslücke von ungefähr 160 Millionen Euro. Hauptursachen sind die stark gestiegenen Unternehmensinsolvenzen – darunter Kika/Leiner und KTM – sowie die Senkung des von Arbeitgebern bezahlten IESG-Zuschlags auf nur noch 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage im Jahr 2022. Im Moment zahlt der Fonds weiterhin Insolvenz-Entgelt aus. Ohne Gegenmaßnahmen wäre seine Finanzierung ab 2027 jedoch nicht mehr ausreichend gesichert. Die Regierung hat angekündigt, den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Grundsätzlich gilt nach wie vor: Bestehende gesetzliche Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt bleiben aufrecht. Was kann und bringt der IEF? Wenn dein Arbeitgeber insolvent wird und Löhne oder Gehälter nicht mehr vollständig bezahlt, springt grundsätzlich der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ein. Wichtig ist jedoch, rasch zu handeln und alle Fristen einzuhalten. Bei der Abwicklung hilft Arbeiterkammer und ÖGB. Wer hat Anspruch? Insolvenz-Entgelt können unter anderem Arbeitnehmer, Lehrlinge, freie Dienstnehmer und Heimarbeiter erhalten. Auch Hinterbliebene oder Erben können anspruchsberechtigt sein. Keinen Anspruch haben insbesondere Werkvertragsnehmer, Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag, Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss. Welche Forderungen sind abgesichert? Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere: Offene Löhne und Gehälter Überstunden und Zeitguthaben Urlaubs- und Weihnachtsgeld Kündigungsentschädigungen Urlaubsersatzleistungen Ansprüche aus der Abfertigung alt Im Jahr 2026 sind laufende Entgeltansprüche bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von 13.860 Euro gesichert. Zeitguthaben werden mit höchstens 57,75 Euro brutto pro Stunde einschließlich Zuschlag berücksichtigt. Abfertigung alt und neu Bei der Abfertigung neu bleiben die bereits eingezahlten Beiträge grundsätzlich bei der betrieblichen Vorsorgekasse erhalten. Ansprüche aus der Abfertigung alt werden über den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgewickelt. Dafür gelten besondere Höchstgrenzen. Welche Zeiträume sind geschützt? Grundsätzlich sind Forderungen gesichert, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenz oder innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig geworden sind. Ältere Forderungen sind nur geschützt, wenn sie rechtzeitig – grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab ihrer Fälligkeit – beim Arbeitsgericht eingeklagt wurden. Gesetzliche und kollektivvertragliche Verfalls- und Verjährungsfristen müssen ebenfalls beachtet werden. So kommst du zu deinem Geld Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA), eine gemeinsame Einrichtung von Arbeiterkammern und Gewerkschaften, unterstützt dich kostenlos. Er berechnet deine Ansprüche, meldet die Forderungen im Insolvenzverfahren an und beantragt das Insolvenz-Entgelt beim IEF. Wichtig: Sofort beraten lassen! Sobald dein Lohn oder Gehalt erstmals nicht oder nur teilweise bezahlt wird, solltest du dich umgehend an die Arbeiterkammer oder deine Gewerkschaft wenden. Besondere Vorsicht ist nach der sogenannten Berichtstagsatzung geboten: Bleiben Zahlungen danach erneut aus, kann ein rechtzeitiger berechtigter Austritt erforderlich sein, um weitere Ansprüche zu sichern. Einen solchen Austritt solltest du keinesfalls ohne vorherige arbeitsrechtliche Beratung erklären. Was passiert mit ungesicherten Forderungen? Nicht abgesichert sind beispielsweise freiwillige Leistungen, die über gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche hinausgehen, sowie ältere Forderungen, die nicht rechtzeitig eingeklagt wurden. Diese Ansprüche können im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Abhängig vom vorhandenen Vermögen erhältst du dafür möglicherweise nur einen Teilbetrag, die sogenannte Insolvenzquote. Deshalb unser Rat Warte bei ausbleibenden Zahlungen nicht zu. Lass deine Ansprüche möglichst früh prüfen, damit keine Fristen verstreichen und dir kein Geld verloren geht. Weitere gehende Informationen und Unterstützung: Insolvenz-Entgelt – Informationen der Arbeiterkammer

Krank geworden im Urlaub? – „DAS MÜSSEN ARBEITNEHMER:INNEN WISSEN“

Der Urlaub soll der Erholung dienen – doch manchmal macht dir eine Krankheit oder ein Unfall einen Strich durch die Rechnung. Die gute Nachricht: Wenn du richtig reagierst, gehen deine Urlaubstage nicht verloren.   Wann werden Urlaubstage gutgeschrieben? Erkrankt oder verunglückt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn: die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert und die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Die betroffenen Urlaubstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Meldepflicht ist zu beachten Der Krankenstand muss dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Tagen der Erkrankung, gemeldet werden. Nach der Rückkehr ist unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Wer im Ausland erkrankt, benötigt zusätzlich eine behördliche Bestätigung, dass der behandelnde Arzt zur Berufsausübung berechtigt ist – ausgenommen bei einer Behandlung im Krankenhaus. Hier genügt die Bestätigung der jeweiligen Einrichtung. Urlaub verlängert sich nicht automatisch Der Urlaub verlängert sich durch den Krankenstand nicht automatisch. Die gutgeschriebenen Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nach einer neuerlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber konsumiert werden. Wichtig: Wer im Urlaub krank wird, sollte seine Melde- und Nachweispflichten unbedingt einhalten. Nur so bleiben die betroffenen Urlaubstage erhalten und können später nachgeholt werden.   Weitere vertiefende Informationen zum Thema findest du hier: Krank im Urlaub — Dein Urlaubsrecht (0,5 MB)

„Digital Austria“ bringt jetzt mehr Service – kostenlose Schulungen und persönliche Unterstützung

Digitalisierung soll Deinen Alltag einfacher machen – genau daran arbeitet Digital Austria. Ob Behördengänge bequem von zu Hause, digitale Ausweise auf dem Smartphone oder kostenlose Weiterbildung zu den Themen KI und Internetsicherheit: Immer mehr Services stehen Dir schnell, sicher und unkompliziert zur Verfügung. Die Regierung treibt „Digital Austria“ die digitale Transformation Österreichs voran. Ziel ist es, Behördenwege einfacher, schneller und sicherer zu machen und gleichzeitig die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung zu stärken. Deine Vorteile auf einen Blick ID Austria – Dein digitaler Schlüssel Mit der ID Austria erledigst Du zahlreiche Behördenwege bequem und sicher online – rund um die Uhr. Gleichzeitig kannst Du digitale Ausweise wie Führerschein oder Zulassungsschein direkt auf Deinem Smartphone nutzen. Mehr Informationen und Registrierung: https://www.digitalaustria.gv.at/ https://www.id-austria.gv.at/ Kostenlose digitale Weiterbildung mit 60 Bildungsangeboten Mit der Digitalen Kompetenzoffensive (DKO) stehen allen Bürgerinnen und Bürgern mehr als 60 kostenlose Bildungsangebote zur Verfügung. Ob Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Internet, Smartphone oder digitale Grundkompetenzen – Du entscheidest, was Dich interessiert. Die Angebote reichen von flexiblen Online-Kursen bis zu kostenlosen Workshops in ganz Österreich. Kurse und Termine: https://www.digitalekompetenzen.gv.at/ Persönliche Unterstützung Du möchtest die ID Austria einrichten oder benötigst Hilfe bei digitalen Behördenwegen? Die Digital Austria Servicestellen unterstützen Dich kostenlos – persönlich vor Ort oder online. Dort erhältst Du Schritt für Schritt Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung digitaler Services. Informationen zu den Servicestellen: https://www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/egovernment/digital-austria-servicestelle.html Digital Austria Act Mit dem Digital Austria Act modernisiert Österreich die Verwaltung kontinuierlich. Mehr als 100 Maßnahmen sorgen dafür, Bürokratie abzubauen, digitale Behördenwege einfacher zu gestalten, Open-Source-Lösungen zu fördern und Verwaltungsservices besser miteinander zu vernetzen. Neu: KI-Unterstützung „ida“ Mit der digitalen Assistentin ida steht Dir direkt in der ID Austria App eine intelligente Unterstützung zur Verfügung. Sie beantwortet Fragen zu digitalen Behördenwegen verständlich, schnell und rund um die Uhr. Die wichtigsten Online-Portale Digital Austria https://www.digitalaustria.gv.at/ ID Austria https://www.id-austria.gv.at/ Digitale Kompetenzoffensive https://www.digitalekompetenzen.gv.at/ Unser Tipp: Nutze die ID Austria als Deinen persönlichen Schlüssel zu mittlerweile über 500 digitalen Verwaltungsleistungen. Gemeinsam mit den kostenlosen Bildungsangeboten der Digitalen Kompetenzoffensive kannst Du viele Amtswege bequem von zu Hause erledigen und Deine digitalen Kenntnisse laufend erweitern. Digital Austria macht digitale Verwaltung einfach, sicher und für alle zugänglich!