Geräte-Retter-Prämie – € 130,- die neue Förderung für Reparaturen in Österreich

  Ab sofort startet in Österreich eine neue Förderaktion für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Geräte-Retter-Prämie löst den bisherigen Reparaturbonus ab und unterstützt Privatpersonen bei Reparatur, Service und Wartung von Geräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Ziel der Förderung ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, wertvolle Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Reparaturen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und stärken gleichzeitig regionale Reparaturbetriebe. (Achtung – künftig keine Förderung mehr für Fahrräder und Smartphons, neu ist jetzt die Förderung für die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege). Wer kann die Förderung nutzen? Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person stehen und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Welche Geräte werden gefördert? Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzanschluss, Akku, Batterie oder Solarmodul, darunter unter anderem: Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Waschmaschinen Computer- und IT-Geräte wie Laptops Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte oder Hi-Fi-Anlagen Werkzeuge, Innenleuchten sowie Geräte aus dem Gesundheitsbereich Achtung: Die Förderung gilt nur für Geräte und Leistungen, die in der Liste der förderfähigen E-Geräte angeführt sind. Höhe der Förderung 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten Maximal 130 Euro pro Gerät für Reparatur, Service oder Wartung Für einen Kostenvoranschlag können bis zu 30 Euro gefördert werden Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag die Reparatur durchgeführt, muss diese beim selben Betrieb erfolgen. Die maximale Gesamtförderung pro Gerät beträgt 130 Euro. So funktioniert die Geräte-Retter-Prämie Ab 12. Jänner 2026 kann in wenigen Minuten ein Bon online beantragt werden. Der Bon ist drei Wochen gültig und kann digital oder ausgedruckt bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Nach der Bezahlung der Rechnung wird der Förderbetrag direkt auf das bei der Antragstellung angegebene Bankkonto überwiesen. Die Anzahl der Bons pro Person ist nicht begrenzt – für jedes reparaturbedürftige Gerät kann nacheinander ein eigener Bon beantragt werden. Weitere Informationen und Links Alle Details zur Förderung, die vollständigen Förderkriterien, Gerätekategorien sowie häufige Fragen findest Du auf der offiziellen Website des BMLUK: Geräte-Retter-Prämie: https://www.geräte-retter-prämie.at/ Reparaturratgeber: https://www.klimaaktiv.at Informationen für Betriebe: https://www.usp.gv.at Nutzen wir die neue Geräte-Retter-Prämie und verlängern so die Lebensdauer älterer Geräte – gut für Umwelt, Geldbörse und regionale Betriebe.

Jahreswechsel 2026 Neuerungen bei Arbeit, Pensionen und Steuern

  Der Jahreswechsel 2026 bringt eine Vielzahl an Neuerungen, die für viele Menschen deutlich spürbar sein werden – teils als Entlastung, teils als Verschärfung. Arbeit, Pensionen und Steuern werden teilweise neu geordnet, mit langfristigen Auswirkungen für Erwerbstätige ebenso wie für Pensionisten. Jetzt neu die Teilpension – Zugang zur Korridorpension wird erschwert Im Pensionsbereich kommt es zu spürbaren Änderungen. Neu eingeführt wird die Teilpension, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Künftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, länger im Erwerbsleben zu bleiben und Know-how im Arbeitsmarkt zu halten. Gleichzeitig werden die Regeln für einen frühzeitigen Pensionsantritt verschärft. Die  Korridorpension wird schrittweise unattraktiver: Das Antrittsalter steigt ab 2026 von bisher 62 auf 63 Jahre, zudem erhöht sich die notwendige Anzahl an Versicherungsjahren auf 42. Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden will, muss also künftig länger gearbeitet haben. Änderungen betreffend – Pendlerförderung sowie Überstunden: Der Pendlereuro wird von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer und Jahr erhöht. Der Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt. Die befristete Ausweitung der steuerlichen Überstundenbegünstigung wird verlängert bzw. abgeändert: Ab 2026 sind nun noch Zuschläge für maximal fünfzehn Überstunden pro Monat steuerlich begünstigt, begrenzt auf 170 Euro. Anpassungen bei der Negativsteuer Auch bei der sogenannten Negativsteuer kommt es zu Änderungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können sich weiterhin einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen, allerdings gelten neue Höchstbeträge. Für Pensionistinnen und Pensionisten steigt der Rückerstattungsanteil auf 80 Prozent der Beiträge, gedeckelt mit 723 Euro pro Jahr. Erleichterungen für Selbstständige Für Selbstständige wird die Basispauschalierung ausgeweitet. Sie kann künftig bis zu einem Jahresumsatz von 420.000 Euro angewendet werden. Dabei gelten pauschal: 15 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben 6 Prozent bei bestimmten Tätigkeiten wie Beratung oder Lehre Lohnsteuertabelle ab 2026 Zwei Drittel der Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 werden im Rahmen der „Abschaffung der kalten Progression“ automatisch auf alle Steuertarifstufen angewendet (+1,75 %). Das verbleibende Drittel wird 2026 als Sparmaßnahme einbehalten. Neue Lohnsteuertarife (Vergleich 2026 / 2025): bis 13.539 Euro (2025: 13.308 Euro): 0 % bis 21.992 Euro (2025: 21.617 Euro): 20 % bis 36.458 Euro (2025: 35.836 Euro): 30 % bis 70.365 Euro (2025: 69.166 Euro): 40 % bis 104.859 Euro (2025: 103.072 Euro): 48 % bis 1.000.000 Euro: 50 % über 1.000.000 Euro: 55 % Grundlage der Prognose: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 1,75 %. Weiterbildungszeit ersetzt Bildungskarenz Die bisherige Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden bereits kurz nach Amtsantritt der Regierung abgeschafft. Ab 2026 soll stattdessen ein neues Modell eingeführt werden: die Weiterbildungszeit. Der Start ist für das Frühjahr vorgesehen, voraussichtlich zwischen Mai und Juni. Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom Arbeitsmarktservice vergeben und kann auch dann abgelehnt werden, wenn formal alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei ausgeschöpftem Förderbudget. Der Zugang wird damit deutlich restriktiver. Bei höheren Einkommen muss der Arbeitgeber die Weiterbildung mitfinanzieren. Mehr unter: Weiterbildungsbeihilfe und­ -teilzeitbeihilfe Mehr Transparenz beim Trinkgeld Eine Neuerung betrifft vor allem Beschäftigte in Gastronomie und Dienstleistungsberufen. Ab 1. Jänner 2026 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie viel Trinkgeld unbar (z. B. per Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) gegeben wurde. Diese Transparenzpflicht gilt für alle entsprechenden Zahlungen, außer das Trinkgeld wird noch am selben Tag vollständig in bar an das Personal ausbezahlt. Trinkgelder sind weiterhin steuerfrei, für die SV – Abgaben wird 2026 ein Pauschalsatz von € 65,- (mit Inkasso) bzw. € 45,- (ohne Inkasso) festgelegt. Entlastung bei Medikamentenkosten Eine spürbare Verbesserung gibt es im Gesundheitsbereich. Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zu einer umfassenderen Arzneimittelobergrenze ausgeweitet. Künftig zählen auch jene erstattungsfähigen Medikamente dazu, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt. Zusätzlich wird die Belastungsgrenze schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des jährlichen Einkommens gesenkt. Für viele Haushalte bedeutet das eine finanzielle Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.