Geräte-Retter-Prämie – € 130,- die neue Förderung für Reparaturen in Österreich
Ab sofort startet in Österreich eine neue Förderaktion für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Geräte-Retter-Prämie löst den bisherigen Reparaturbonus ab und unterstützt Privatpersonen bei Reparatur, Service und Wartung von Geräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Ziel der Förderung ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, wertvolle Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Reparaturen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und stärken gleichzeitig regionale Reparaturbetriebe. (Achtung – künftig keine Förderung mehr für Fahrräder und Smartphons, neu ist jetzt die Förderung für die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege).
Wer kann die Förderung nutzen?
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person stehen und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzanschluss, Akku, Batterie oder Solarmodul, darunter unter anderem:
- Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Waschmaschinen
- Computer- und IT-Geräte wie Laptops
- Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte oder Hi-Fi-Anlagen
- Werkzeuge, Innenleuchten sowie Geräte aus dem Gesundheitsbereich
Achtung: Die Förderung gilt nur für Geräte und Leistungen, die in der Liste der förderfähigen E-Geräte angeführt sind.
Höhe der Förderung
- 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten
- Maximal 130 Euro pro Gerät für Reparatur, Service oder Wartung
- Für einen Kostenvoranschlag können bis zu 30 Euro gefördert werden
Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag die Reparatur durchgeführt, muss diese beim selben Betrieb erfolgen. Die maximale Gesamtförderung pro Gerät beträgt 130 Euro.
So funktioniert die Geräte-Retter-Prämie
Ab 12. Jänner 2026 kann in wenigen Minuten ein Bon online beantragt werden.
Der Bon ist drei Wochen gültig und kann digital oder ausgedruckt bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Nach der Bezahlung der Rechnung wird der Förderbetrag direkt auf das bei der Antragstellung angegebene Bankkonto überwiesen.
Die Anzahl der Bons pro Person ist nicht begrenzt – für jedes reparaturbedürftige Gerät kann nacheinander ein eigener Bon beantragt werden.
Weitere Informationen und Links
Alle Details zur Förderung, die vollständigen Förderkriterien, Gerätekategorien sowie häufige Fragen findest Du auf der offiziellen Website des BMLUK:
- Geräte-Retter-Prämie: https://www.geräte-retter-prämie.at/
- Reparaturratgeber: https://www.klimaaktiv.at
- Informationen für Betriebe: https://www.usp.gv.at
Nutzen wir die neue Geräte-Retter-Prämie und verlängern so die Lebensdauer älterer Geräte – gut für Umwelt, Geldbörse und regionale Betriebe.