Eine schon jahrzehntelange Forderung der FCG in der AK wurde nun endlich verwirklicht. Betroffene erhalten nun rasche finanzielle Unterstützung wenn ihr Betrieb zahlungsunfähig geworden ist. Durch ein zinsloses Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen, erfolgt künftig die Vorfinanzierung des gesetzlich zustehenden Insolvenz-Entgelts und soll sicherstellen, dass Betroffene ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können.
Die wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre sowie die aktuell anhaltende Rezession haben viele Betriebe und deren Beschäftigte massiv unter Druck gesetzt. Österreichweit ist seit geraumer Zeit ein deutlicher Anstieg an Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen – auch in der Steiermark sind zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen. Für die Betroffenen bedeutet eine Insolvenz des Arbeitgebers oft nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch eine akute finanzielle Unsicherheit.
Absicherung des Lebensunterhalts
Ziel des Insolvenz-Soforthilfe-Darlehens ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der kammerzugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge. Aus der langjährigen Erfahrung der AK ist bekannt, dass es im Durchschnitt rund zwei Monate dauert, bis die erste Auszahlung des Insolvenz-Entgelts erfolgt.
Bei einer steigenden Anzahl an Insolvenzen ist mit noch längeren Wartezeiten zu rechnen. Genau diese Phase zwischen Insolvenzeröffnung und der ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts soll mit dem Soforthilfe-Darlehen überbrückt werden.
Höhe und Dauer des Darlehens
Das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen ist zinsenlos und kann in folgender Höhe beantragt werden:
- Bis zu 70 Prozent des laufenden Netto-Entgelts
- Maximal 2.000 Euro netto pro Monat
Das Darlehen kann für bis zu drei Monate gewährt werden. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro.
Für die Berechnung der Darlehenshöhe wird die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung herangezogen. Die Auszahlung erfolgt monatlich und soll die finanzielle Belastung während der Wartezeit deutlich reduzieren.
Rückzahlung des Darlehens
Die Rückzahlung des Insolvenz-Soforthilfe-Darlehens erfolgt in der Regel automatisch. Das Darlehen wird vorrangig durch den Einbehalt des ausbezahlten Insolvenz-Entgelts in entsprechender Höhe getilgt. Dieser Einbehalt erfolgt über das Treuhandkonto des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) Steiermark. Für die Betroffenen bedeutet das eine unkomplizierte Abwicklung ohne zusätzliche Rückzahlungsvereinbarungen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Vorfinanzierung des Insolvenz-Entgelts besteht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss Mitglied der AK Steiermark sein.
- Die geltend gemachten Ansprüche müssen nachweisbar sein, zum Beispiel durch:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Anerkenntnis des Masseverwalters
- Vom Masseverwalter bestätigtes Forderungsverzeichnis
Das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen ist für Insolvenzen bis einschließlich 31. Dezember 2026 befristet.
Weitere Informationen und Antrag
- Weitere Details zur Soforthilfe sowie Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Arbeiterkammer Steiermark: Soforthilfe: AK finanziert Insolvenz-Entgelt vor | Arbeiterkammer Steiermark.
- Merkblatt und Richtlinien: Antrag für das Insolvenz-Soforthilfe-Darlehen (0,1 MB – docx)
Die Insolvenzabteilung der AK Steiermark steht betroffenen Mitgliedern beratend zur Seite und hilft dabei, finanzielle Härten in einer besonders belastenden Lebensphase abzufedern.