Aktuell meldet das Finanzministerium eine Änderung bei FinanzOnline die besagt, dass hier ab sofort eine „unentgeltliche Vertretung“ möglich ist. Damit können sich viele Betroffene Behördenwege ersparen und mit Hilfe aus dem privaten Umfeld ihre Steuerangelegenheiten auch digital erledigen lassen. Wir erklären die Funktionsweise und was dies ab sofort bedeutet.
Was sich bei FinanzOnline geändert hat
Ab sofort gibt es bei FinanzOnline auch die Möglichkeit, sich steuerliche Angelegenheiten von einer „vertrauten, volljährigen Person erledigen zu lassen“.
Die Vertrauensperson kann dabei im Namen der vertretenen Person handeln.
Das Service richtet sich an jene Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten.
Was die FinanzOnline-Vertretung in der Praxis bedeutet
Diese Person kann sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann, so das Ministerium.
Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z. B.:
- Rückzahlungsanträge
- Änderungen der Kontoverbindung
Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht umfasst, alle elektronisch zugestellten Dokumente (auch rückwirkend) können aber von der Vertrauensperson abgerufen werden.
Wer darf bei FinanzOnline vertreten werden – und wer darf vertreten?
Vertreten werden dürfen:
- volljährige und voll handlungsfähige Personen.
- Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pensionseinkünfte beziehen.
- Personen, die eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchten.
Vertreten dürfen:
- volljährige, voll handlungsfähige Personen
- man darf höchstens vier andere Personen vertreten
So funktioniert der Einstieg für Vertrauenspersonen
Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich und dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis.
Sie darf nicht berufsmäßig gegen Entgelt ausgeübt werden.
Die Vertrauensperson muss sich mit ID Austria oder EU-Login anmelden – für die vertretene Person ist das nicht erforderlich.
Nach dem Login kann die Vertrauensperson entscheiden, ob sie:
- für sich selbst oder
- für die vertretene Person
tätig werden möchte.
Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden.
Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich.
Verstirbt eine der beiden Personen, endet die Vertretung automatisch.
Anleitung für die unentgeltliche FinanzOnline-Vertretung:
Um die unentgeltliche Vertretung einzurichten, muss dieses Formular hier ausgefüllt werden. Das Formular muss unterschrieben werden – möglich sind:
>> Eine handschriftliche Unterschrift >> oder eine elektronische Signatur!
Anschließend muss die Vertrauensperson das Formular in FinanzOnline über „Weitere Services – Vertretungsbeziehung verwalten“ hochladen. >> Andere Übermittlungswege an das Finanzamt sind nicht zulässig!
Mit der neuen Regelung wurde eine Lösung gefunden und ein weiterer Schritt für die gleichberechtigte Teilnahme aller an digitalen Prozessen umgesetzt.
Unabhängig davon bleibt der analoge Weg über die Abgabe von Formularen weiterhin möglich.