Aktuell in dieser Woche startet die neue Eigenheimförderung des Landes Steiermark. Mit einer Darlehenshöhe von bis zu 80.000 Euro setzt die Steiermark Impulse für Häuslbauer, Sanierer und insbesondere für junge Familien. Konkret gilt die neue Eigenheimförderung für Neuerrichtungen sowie für den Ankauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung („Große Eigenheim-Sanierung“). Damit wird ein klarer Schwerpunkt auf Eigentumsbildung, insbesondere im ländlichen Raum, gesetzt.
Ein besonderes Anliegen bleibt die Förderung junger Familien: Der bisherige Jungfamilienbonus wird künftig als Zuschlag von 10.000 Euro direkt in die Eigenheimförderung integriert. Damit wird die Eigentumsbildung gerade für junge Menschen gezielt erleichtert.
Details zur neuen Förderung einschließlich der neuen Förderrichtlinien findest Du auf der Wohnbauseite des Landes Steiermark
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Zinsenzuschuss für Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen und damit eine hohe finanzielle Belastung auf sich nehmen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss (nicht rückzahlbar) erhalten.
AK-Mitglieder, die im Jahr 2025 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mithilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss beantragen.
Der Zinsenzuschuss für nicht geförderte Kredite oder Darlehen, die zur Finanzierung von Grund-, Aufschließungs- und Baukosten aufgenommen wurden, beträgt bis zu 1.200 Euro.
ACHTUNG: Die Antragsfrist für die AK-Wohnbauförderung läuft nur noch bis 31.03.2026.
Wohnbauförderung für AK-Mitglieder – 1.200 Euro Unterstützung
Du hast bis 31. März 2026 Zeit, das Ansuchen bei der AK einzureichen. Nutze die Zeit, um die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zu besorgen:
Allgemein erforderlich:
- Bestätigung des Dienstgebers
- Meldezettel aller volljährigen Mitbewohner
Zusätzlich für Eigenheime:
- Formular „Rohbaufertigstellungsanzeige“, bestätigt durch die Baubehörde (Gemeinde)
- Genehmigung der Landeswohnbauförderung (Förderungszusicherung Eigenheimförderung)
- Kredit-/Darlehensverträge oder Schuld- und Pfandbestellungsurkunde für Eigentums-, Miet- oder Genossenschaftswohnungen
So kommst du zu Deinem Zuschuss, Informationen, Merkblätter, Urkunden sowie das jeweilige Antragsformular zum Downloaden:
Informationen über alle Angelegenheiten rund um das Thema wohnen (Tel.: 05-7799) für Dich aufbereitet vom AK Konsumentenschutz, gibt es hier.