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Preisschock an der Zapfsäule – wie Pendlerpauschale & Pendlereuro jetzt entlasten!

Viele von uns müssen täglich zur Arbeit pendeln. Der derzeitige Preisschock an den Tankstellen treibt so manchen die Zornesröte ins Gesicht. Oft wirkt der notwendige Tankstopp aber auch schon existenzbedrohlich.

Die FCG-Pendlerinitiative hat bereits mehrfach einen Benzinpreisdeckel gefordert und verlangt von Politik und Bundeswettbewerbsbehörde, die Ölkonzerne ins Visier zu nehmen!

Um so wichtiger, dass Dauerthema der Pendlerinitiative – finanzielle Entlastung bzw. die Erhaltung und Verbesserung der Pendlerförderung in Österreich – ein Anliegen, welches viel Einsatz erfordert.

Die nachstehend aufgelisteten, von der FCG und der Pendlerinitiative schwer erkämpften Förderungen wollen wir dir hier näherbringen. Klar ist auch, dass wir als Christgewerkschafter gegen oft angedachte Verschlechterungen bei der Pendlerförderung weiter Widerstand leisten werden.

Habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro?

Das Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums dient als Grundlage für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros.

Klicke auf den Pendlerrechner, trage deine Daten ein und anschließend erhältst du das Ergebnis – dieses ist rechtsverbindlich!

Wichtig: Pendlerförderung monatlich oder jährlich?

  • Lege die Berechnung des Pendlerrechners bei deiner Lohnverrechnung vor, damit Pendlerpauschale und Pendlereuro monatlichbei deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden können.
  • Du hast auch die Möglichkeit, deine Pendlerförderung jährlichbei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV)einzureichen: Pendlerpauschale und Pendlereuro werden als Werbungskosten (bis zu 5 Jahre rückwirkend) bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Für die rückwirkende Veranlagung (über mehrere Jahre) ist zu beachten:
Im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 war die monatliche Pendlerpauschale sogar jeweils um  50 % erhöht. Der Pendlereuro betrug das 4-fache. Davor und danach gelten wieder die derzeit gültigen Werte.                                                                                                                           Am 1.1. 2026 wurde der Pendlereuro deutlich erhöht, Richtwert jetzt € 6,- pro KM / Jahr!!

  • Die ANV ist am einfachsten über FinanzOnlinedurchzuführen:
    Die vom Pendlerrechner vorgegebenen Beträge einfach in der Rubrik „Werbungskosten“eintragen.
  • Das Formular L1für die analoge ANV gibt es beim Finanzamt oder hier.  .
  • Weiterführende Informationen findest du bei der Pendlerinitiative.

Gibt es eine Pendlerförderung, auch wenn ich nicht jeden Tag in die Arbeit fahre?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 4 Tage pro Monat zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Arbeit an einzelnen Tagen im Betrieb
  • Wochenpendler, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln

Wichtig: Urlaubs- oder Krankenstandstage kürzen die Pendlerpauschale nicht.

Anspruch je nach Anzahl der Pendeltage:

  • Volle Pendlerförderung:
    mehr als die Hälfte der möglichen Arbeitstage
    (z. B. bei 20 Arbeitstagen → 11 Tage)
  • Zwei Drittel der Förderung:
    wenn du zwischen 8 und 10 Tagenim Kalendermonat pendelst
  • Ein Drittel der Förderung:
    wenn du mindestens 4 und höchstens 7 Tageim Monat pendelst

PENDLERZUSCHLAG für Kleinverdiener (= Erhöhte Negativsteuer)

Diese Förderung wird oft vergessen!

  • Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuroerfüllt, aber keine oder sehr wenig Lohnsteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag.
  • Diese „Negativsteuer“kann für 2025 (inkl. PENDLERZUSCHLAG ) bis zu 1277 Eurobetragen.
  • Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagungausbezahlt.
  • Dies ist – wie bei allen Werbungskosten – bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich.
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