Die FCG Steiermark hat sich in den letzten Jahren – gemeinsam mit der Pendlerinitiative – enorm stark für die Pendler:innen eingesetzt. Seit Anfang des Jahres gibt es durch die verdreifachung des Pendlereuro wieder eine erhöhte Pendlerförderung. Die schwer erkämpften Errungenschaften für Pendler/innen sollten jedenfalls genutzt werden. Ob du anspruchsberechtigt bist, lässt sich sofort hier per Mausklick abklären: Der Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro hängt allein vom Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums ab. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich. Darüber hinaus informieren wir dich nachstehend über die Pendlerförderung in Österreich. ACHTUNG, in vielen Bundesländern, z.B. in der Steiermark gibt es auch noch eine Pendlerbeihilfe des Landes (Pendler:innenbeihilfe 2025) mit dem Pendler/innen mit geringen Einkommen zusätzlich gefördert werden!
Nachstehend informieren wir dich über die Pendlerförderung in Österreich. Diese Ausführungen dienen ganz allgemein deiner Information, individuelle Auskunft über deine Förderung gibt dir der Pendlerrechner !!
Pendlerpauschale
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 496 Euro (Wert 2026; bis 2025: 487 Euro) abgegolten. Dieser wird bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt. Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen auch die kleine oder die große Pendlerpauschale und einen „Pendlereuro“ geltend machen.
Zur Information: Die Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass du diese nicht 1:1 ausbezahlt bekommst. Sie reduziert das Einkommen, von dem du Lohnsteuer bezahlen musst. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag. Dieser wird dir in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.
Die kleine Pendlerpauschale
Die kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 km von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest dem halben Arbeitsweg möglich und zumutbar ist. Die Wegstrecke bemisst sich nach Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (z. B.: Park and Ride) zu wählen.
So hoch ist die kleine Pendlerpauschale
Sie berechnet sich anhand der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
| Kilometer | monatlich | jährlich |
| mindestens 20 km | 58 Euro | 696 Euro |
| mehr als 40 km | 113 Euro | 1.356 Euro |
| mehr als 60 km | 168 Euro | 2.016 Euro |
Die große Pendlerpauschale
Die große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz zumindest 2 km von der Wohnung entfernt liegt und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist.
Das ist dann der Fall,
- wenn es entweder für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges kein öffentliches Verkehrsmittel gibt.
- wenn eine Gehbehinderung, Blindheit oder dauernde Gesundheitsschädigung vorliegt. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist nachzuweisen mit einem Ausweis nach § 29b Straßenverkehrsordnung, einer Befreiung von der KFZ-Steuer wegen Behinderung oder der Eintragung der Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels im Behindertenpass.
- wenn die Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 120 Minuten beträgt.
- wenn man für eine Wegstrecke zwar weniger als 120 Minuten benötigt, aber mehr als 60 Minuten, dann ist die entfernungsabhängige Höchstdauer zu berechnen. Diese beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der Wegstrecke. (Als zumutbar gilt die Wegstrecke wenn das Öffenliche Verkehrsmittel weniger als 60 Minuten dauert!)
So hoch ist die große Pendlerpauschale
Für die Wegstrecke ist die schnellste Straßenverbindung heranzuziehen. Die große Pendlerpauschale berechnet sich anhand der einfachen Fahrtstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte:
| Kilometer | monatlich | jährlich |
| mindestens 2 km | 31 Euro | 372 Euro |
| mehr als 20 bis 40 km | 123 Euro | 1.476 Euro |
| mehr als 40 bis 60 km | 214 Euro | 2.568 Euro |
| mehr als 60 km | 306 Euro | 3.672 Euro |
Der Pendlereuro
Wenn du Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale hast, dann erhältst du zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. Dieser beträgt 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Erhöhte Beträge für 2022 – 2023 und ab 2026
Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 erhöhte sich die monatliche Pendlerpauschale jeweils um die Hälfte (= + 50%). Davor und danach galten die oben genannten Werte. Ab 01.01.2026 erhöht sich der Pendlereuro von € 2,- auf € 6,- für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einmalig pro Jahr).
Die erhöhte kleine Pendlerpauschale betrug für 2022 und 2023
| km | 5/2022 bis 6/2023 monatl. | 2022 | 2023 |
| 20+ | 87 Euro | 928 Euro | 870 Euro |
| 40+ | 169,50 Euro | 1.808 Euro | 1.695 Euro |
| 60+ | 252 Euro | 2.688 Euro | 2.520 Euro |
Die erhöhte große Pendlerpauschale betrugt für 2022 und 2023
| km | 5/2022 bis 6/2023 monatl. | 2022 | 2023 |
| 2+ | 46,50 Euro | 496 Euro | 465 Euro |
| 20+ | 184,50 Euro | 1.968 Euro | 1.845 Euro |
| 40+ | 321 Euro | 3.424 Euro | 3.210 Euro |
| 60+ | 459 Euro | 4.896 Euro | 4.590 Euro |
Zusätzlich wird und wurde auch der „Pendlereuro“ erhöht. Im Zeitraum vom Mai 2022 bis Juni 2023 werden als Pendlereuro zusätzlich 0,50 € monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgezogen.
Bekommst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bereits über deine monatliche Gehaltsabrechnung – dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt. Ansonsten ist der Anspruch bei der „Arbeitnehmerveranlagung“ (rückwirkend bis 5 Jahre) geltend zu machen.
Drittelregelung für Teilzeitbeschäftigte
Auch Arbeitnehmer:innen, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, z.B. Teilzeitbeschäftigte oder wenn nur an einzelnen Tagen im Betrieb gearbeitet wird, können ab vier Tagen pro Monat, an denen gependelt wird, die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Gleiches gilt für Wochenpendler:innen, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln.
- Für dievolle Pendlerpauschale bzw. den vollen Pendlereuro müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.
- Zwei Drittel kannst du absetzen, wenn du diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagenin einem Kalendermonat erfüllst.
- Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagendes Monats erfüllt sind. Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen die Pendlerpauschale nicht.
Pendlerzuschlag für Kleinverdiener (= Erhöhte Negativsteuer)
Diese Förderung wird oft vergessen! Wer die Voraussetzungen für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro erfüllt – aber keine Lohnsteuer zahlt – erhält einen Pendlerzuschlag. Diese „Negativsteuer“ beträgt für Pendler:innen:
- bis 2022: bis zu 1.610 Euro
- ab 2023: bis zu 1.250 Euro
- für 2024: bis zu 1.331 Euro
- für 2025: bis zu 1.398 Euro
- für 2026: bis zu 1.423 Euro
Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die „Arbeitnehmerveranlagung“ ausbezahlt. (Dies ist wie bei allen Werbungskosten 5 Jahre rückwirkend möglich).
So kommst du zu deiner Pendlerpauschale (+Pendlereuro)
- Mit dem Ausdruck des Pendlerrechnersbeantragst du das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei deiner Arbeitgeberin beziehungsweise deinem Arbeitgeber (Auszahlung über die Lohnverrechnung).
- Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendlerpauschale und der Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
- Wenn die Pendlerpauschale und der Pendlereuro noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, dann kann die Pendlerpauschale und der Pendlereuro als Werbungskosten (bis 5 Jahre rückwirkend) bei derArbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden!
Weitere, noch tiefergehende Informationen über die Pendlerförderung per Mausklick hier: PendlerInnen