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Urlaub 2026 – Kennst du deine Rechte?

Ferienbeginn in dieser Woche! Die wichtigsten Informationen zum Thema Urlaub haben wir deshalb nachstehend für dich zusammengefasst.

Derzeit haben Beschäftigte (laut Urlaubsgesetz) erst nach 25 Jahren im selben Betrieb bzw. mit diversen Anrechnungsmöglichkeiten Anspruch auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr. Diese Regelung kommt aufgrund häufigerer Jobwechsel in der Praxis immer seltener zum Tragen.

Daher fordert die FCG seit Langem eine 6. Urlaubswoche für alle Arbeitnehmer ab dem 42. Lebensjahr. Diese Regelung ist im Öffentlichen Dienst, z. B. bei Vertragsbediensteten, bereits verwirklicht!

Für alle, die dem Urlaubsgesetz unterliegen, hier ein Überblick – vielleicht hast du bereits Anspruch auf die 6. Urlaubswoche?

Kann ich meinen Urlaub verlängern?

Auch wenn das Meer noch so schön ist: Eine einseitige Verlängerung ist nicht möglich. Sonst könntest du deinen Job und deine Ansprüche wegen berechtigter Entlassung verlieren. Auch eine Verlängerung muss vereinbart werden.

Streik bei Fluggesellschaften oder bei der Bahn, eine Erkrankung im Ausland? Solltest du es aus einem triftigen Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, dann gib deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin umgehend Bescheid – schriftlich und damit nachweisbar.

Kann mich mein Chef aus dem Urlaub „holen“?

Mein Chef ist grundsätzlich nicht berechtigt, mich von einem bereits angetretenen Urlaub zurückzurufen. Eine „Rückholung“ ist nur ausnahmsweise im Falle eines Betriebsnotstandes zulässig. In diesem Fall muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die anfallenden Kosten tragen.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, unterbricht diese den Urlaub. Dies muss aber unverzüglich (also noch während des Urlaubs) der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nach deiner Rückkehr in den Dienst musst du unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Weitere Infos findest du hier.

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist, musst du wieder arbeiten gehen – es sei denn, du bist noch krank.

Weitere Infos findest du hier.

Können Urlaubstage gegen mehr Geld getauscht oder ausgezahlt werden?

Nein – Urlaubsablösen sind im aufrechten Arbeitsverhältnis verboten.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Nein, ich muss nicht abheben, wenn mich mein Chef in der Freizeit anruft – außer ich habe ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart.

Freie Tage und Urlaub sind dazu da, um abzuschalten und zu entspannen. Die Arbeit sollte im besten Fall nicht dazwischenfunken. Vier von zehn Arbeitnehmer in Österreich werden in ihrer Freizeit von dem/der Arbeitgeber kontaktiert (Studie von Eurostat, September 2020).

Ich bin arbeitslos. Kann ich auf Urlaub fahren?

Du kannst grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen aber dem AMS gemeldet werden. Beim Inlandsurlaub bekommst du weiterhin Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung jedoch für die Dauer des Urlaubs unterbrochen.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt, den deine Fachgewerkschaft für dich verhandelt.

Zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt: Darunter versteht man jenes Entgelt, das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du in dieser Zeit nicht arbeitest.

Kann mein Urlaub verjähren?

Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Du hast somit drei Jahre Zeit, um deinen Urlaub zu konsumieren. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen. Viel Wissenswertes rund um das Thema Urlaubsverbrauch findest du hier. 

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