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AK-Vizepräsident Franz Gosch fordert verbesserte „Abfertigung neu“:

Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages zu Abfertigung wäre ein starkes Signal für die Arbeitnehmerschaft und ist auch ein Kernanliegen der ÖAAB-FCG Fraktion in der Arbeiterkammer. Mehr vom Kuchenstück „Abfertigung neu“ bedeutet am Ende des Tages auch mehr Einkommen.

 

Bekanntlich können Beschäftigte nach der alten Abfertigungsregelung nach 25 Jahren Dienstzugehörigkeit beim selben Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt erhalten. Vergleicht man also die Endansprüche zwischen alter und neuer Abfertigung, so klafft ein Mega-Abfertigungsloch, das es dringend zu verkleinern gilt.

 

Die „Abfertigung neu“ ist am 1. Jänner 2003 gesetzlich in Kraft getreten. Der große Vorteil der „Abfertigung neu“ ist, dass die Ansprüche bei Selbstkündigung nicht mehr verloren gehen, sondern vielmehr nach dem Rucksackprinzip zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können. Ein großer Nachteil der „Abfertigung neu“ ist allerdings, dass die Zinsgewinne und somit die erwirtschafteten Guthaben weit hinter den Erwartungen zurück bleiben. Bei der Einführung der „Abfertigung neu“ im Jahre 2003 wurde von völlig unrealistischen Zinshöhen von bis zu 6 Prozent ausgegangen.

 

Um die Endsumme bei der „Abfertigung neu“ nicht nach abenteuerlichen Erwartungen zu berechnen, sondern viel mehr ein realistisches Bild zu erhalten, hier als Beispiel eine Modellrechnung: Für ein Brutto-Monatsgehalt von 2.000,- Euro wird für 25 Jahre hindurch der Beitrag von 1,53 Prozent des monatlichen Brutto-Gehaltes an die Abfertigungskasse einbezahlt. In diesem Zusammenhang wurden eine Verzinsung von 3 Prozent und eine jährliche Gehaltssteigerung von 2 Prozent angenommen. Daraus ergibt sich nach 25 Jahren ein Guthaben von 19.680,- Euro, was unter Berücksichtigung der jährlichen Lohnsteigerungen von 2 Prozent nur 5,24 Monatsgehältern entspricht.

Die derzeitige Ausfinanzierung der Abfertigung ist unzureichend. Wie bereits erwähnt, erhalten Mitarbeiter, die unter die alte Abfertigungsregelung fallen nach 25 Jahren Dienstzugehörigkeit beim selben Arbeitgeber ein volles Brutto-Jahresgehalt.

 

„Ziel des ÖAAB ist es, zumindest nach 40 Jahren Arbeitsleistung ein Jahresgehalt aus der „Abfertigung neu“ zu bekommen“, so Christgewerkschafter Gosch: „Zwar steht auf der Agenda der Bundesregierung ein Gesamtpaket zur deutlichen Senkung der Lohnnebenkosten. In diesem Gesamtpaket muss aber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation auf der anderen Seite auch die schrittweise Erhöhung der Beitragssätze bei der „Abfertigung neu“ Platz finden.“

Die schwarzen Arbeitnehmervertreter wollen ein Stufenmodell zur Anhebung des Beitragssatzes mit den Dienstgebern erarbeiten. Mittelfristiges Ziel ist die Erhöhung der Beiträge im Rahmen der „Abfertigung neu“ von derzeit 1,53 Prozent auf 2,5 Prozent.

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