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ÖAAB-FCG-Fraktion mit AK-Vizepräsident Franz Gosch fordert verbesserte Kosten-Rückerstattung für Wahlarztpatienten!

Aus verschiedenen Gründen gehen Menschen immer häufiger zu Wahlärztinnen und Wahlärzten, obwohl sie dort die medizinische Behandlung zuerst selbst bezahlen müssen und dann einen Teil des Kassentarifs von ihrer Krankenversicherung zurück erhalten. Die Alternative ist das Aufsuchen eines Kassenvertragsarztes, was für viele Patienten aufgrund der Ordinationszeiten oft schwer möglich ist oder gerade im ländlichen Raum lange Anfahrtswege bedeutet. „Aufgrund der sinkenden Zahl an niedergelassenen Ärzten mit Kassenvertrag ist der Besuch beim Wahlarzt schon lange kein Luxus mehr, denn oft haben die Patienten gar keine andere Möglichkeit“, so Franz Gosch. Die Benachteiligung der GKK Patienten muss durch eine Verbesserung der Rückerstattungskosten rasch behoben werden so die Forderung der Plattform „GePad“. In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat die ÖAAB-FCG Fraktion in der AK und die Ärztekammer auf die unzureichende Rückerstattung der Steir. Gebietskrankenkasse an Wahlarztpatienten hingewiesen. Ärztekammerpräsident Herwig Lindner, Arbeiterkammer-Vizepräsident Franz Gosch (ÖAAB-FCG) und ÄK-Vizepräsident Martin Georg Millauer fordern uneingeschränkten 80prozentigen Rückersatz auch für steirische GKK-Versicherte.  Wenn auch SIE diese Ungleichbehandlung von z.B. Wiener- und Steirischen GKK Versicherten beenden wollen, ersuchen wir SIE sich auf unserer Plattform einzutragen: http://www.gepad.at/

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