Der Urlaub soll der Erholung dienen – doch manchmal macht dir eine Krankheit oder ein Unfall einen Strich durch die Rechnung. Die gute Nachricht: Wenn du richtig reagierst, gehen deine Urlaubstage nicht verloren.
Wann werden Urlaubstage gutgeschrieben?
Erkrankt oder verunglückt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn:
- die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert und
- die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
- bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
Die betroffenen Urlaubstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.
Meldepflicht ist zu beachten
Der Krankenstand muss dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Tagen der Erkrankung, gemeldet werden.
Nach der Rückkehr ist unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Wer im Ausland erkrankt, benötigt zusätzlich eine behördliche Bestätigung, dass der behandelnde Arzt zur Berufsausübung berechtigt ist – ausgenommen bei einer Behandlung im Krankenhaus. Hier genügt die Bestätigung der jeweiligen Einrichtung.
Urlaub verlängert sich nicht automatisch
Der Urlaub verlängert sich durch den Krankenstand nicht automatisch. Die gutgeschriebenen Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nach einer neuerlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber konsumiert werden.
Wichtig: Wer im Urlaub krank wird, sollte seine Melde- und Nachweispflichten unbedingt einhalten. Nur so bleiben die betroffenen Urlaubstage erhalten und können später nachgeholt werden.
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