Das Sicherheitsnetz der Arbeitnehmerschaft bei Firmenpleiten ist nicht unmittelbar zahlungsunfähig – aber der österreichische Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) steht vor einer erheblichen Finanzierungslücke. Die FCG fordert daher eine rasche Lösung für die aktuellen Finanzprobleme des IEF, die Existenzsicherung der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist unabdingbar.
- Anfang 2026 verfügte der Fonds noch über rund 385 Millionen Euro.
- Bis Ende 2026 könnten die Rücklagen auf etwa 30 Millionen Euro sinken.
- Für 2027 werden Ausgaben von rund 350 Millionen Euro, aber Einnahmen von nur etwa 162 Millionen Euro erwartet.
- Daraus ergibt sich laut aktuellen Berichten eine Finanzierungslücke von ungefähr 160 Millionen Euro.
Hauptursachen sind die stark gestiegenen Unternehmensinsolvenzen – darunter Kika/Leiner und KTM – sowie die Senkung des von Arbeitgebern bezahlten IESG-Zuschlags auf nur noch 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage im Jahr 2022.
Im Moment zahlt der Fonds weiterhin Insolvenz-Entgelt aus. Ohne Gegenmaßnahmen wäre seine Finanzierung ab 2027 jedoch nicht mehr ausreichend gesichert. Die Regierung hat angekündigt, den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Grundsätzlich gilt nach wie vor: Bestehende gesetzliche Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt bleiben aufrecht.
Was kann und bringt der IEF?
Wenn dein Arbeitgeber insolvent wird und Löhne oder Gehälter nicht mehr vollständig bezahlt, springt grundsätzlich der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ein. Wichtig ist jedoch, rasch zu handeln und alle Fristen einzuhalten. Bei der Abwicklung hilft Arbeiterkammer und ÖGB.
Wer hat Anspruch?
Insolvenz-Entgelt können unter anderem Arbeitnehmer, Lehrlinge, freie Dienstnehmer und Heimarbeiter erhalten. Auch Hinterbliebene oder Erben können anspruchsberechtigt sein.
Keinen Anspruch haben insbesondere Werkvertragsnehmer, Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag, Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss.
Welche Forderungen sind abgesichert?
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere:
- Offene Löhne und Gehälter
- Überstunden und Zeitguthaben
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Kündigungsentschädigungen
- Urlaubsersatzleistungen
- Ansprüche aus der Abfertigung alt
Im Jahr 2026 sind laufende Entgeltansprüche bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von 13.860 Euro gesichert. Zeitguthaben werden mit höchstens 57,75 Euro brutto pro Stunde einschließlich Zuschlag berücksichtigt.
Abfertigung alt und neu
Bei der Abfertigung neu bleiben die bereits eingezahlten Beiträge grundsätzlich bei der betrieblichen Vorsorgekasse erhalten.
Ansprüche aus der Abfertigung alt werden über den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgewickelt. Dafür gelten besondere Höchstgrenzen.
Welche Zeiträume sind geschützt?
Grundsätzlich sind Forderungen gesichert, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenz oder innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig geworden sind.
Ältere Forderungen sind nur geschützt, wenn sie rechtzeitig – grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab ihrer Fälligkeit – beim Arbeitsgericht eingeklagt wurden. Gesetzliche und kollektivvertragliche Verfalls- und Verjährungsfristen müssen ebenfalls beachtet werden.
So kommst du zu deinem Geld
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA), eine gemeinsame Einrichtung von Arbeiterkammern und Gewerkschaften, unterstützt dich kostenlos. Er berechnet deine Ansprüche, meldet die Forderungen im Insolvenzverfahren an und beantragt das Insolvenz-Entgelt beim IEF.
Wichtig: Sofort beraten lassen!
Sobald dein Lohn oder Gehalt erstmals nicht oder nur teilweise bezahlt wird, solltest du dich umgehend an die Arbeiterkammer oder deine Gewerkschaft wenden.
Besondere Vorsicht ist nach der sogenannten Berichtstagsatzung geboten: Bleiben Zahlungen danach erneut aus, kann ein rechtzeitiger berechtigter Austritt erforderlich sein, um weitere Ansprüche zu sichern. Einen solchen Austritt solltest du keinesfalls ohne vorherige arbeitsrechtliche Beratung erklären.
Was passiert mit ungesicherten Forderungen?
Nicht abgesichert sind beispielsweise freiwillige Leistungen, die über gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche hinausgehen, sowie ältere Forderungen, die nicht rechtzeitig eingeklagt wurden.
Diese Ansprüche können im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Abhängig vom vorhandenen Vermögen erhältst du dafür möglicherweise nur einen Teilbetrag, die sogenannte Insolvenzquote.
Deshalb unser Rat
Warte bei ausbleibenden Zahlungen nicht zu. Lass deine Ansprüche möglichst früh prüfen, damit keine Fristen verstreichen und dir kein Geld verloren geht.
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