FCG-Steiermark informiert

Hier findest du die neuesten Infos!

Geförderte Altersteilzeit ab 2026 – die neue Rechtslage !!

 

 

Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein sehr komplexes Thema. Nachstehend geben wir einen kurzen Überblick und beleuchten die aktuelle Rechtslage. Die Altersteilzeit bleibt zwar vorerst bestehen, verliert jedoch deutlich an Attraktivität. Nach wie vor muss die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf ATZ.

Für neue Vereinbarungen wird die geförderte Laufzeit des Altersteilzeitgeldes schrittweise verkürzt – von 4,5 Jahren im Jahr 2026 auf nur mehr drei Jahre ab 2029. Die Altersteilzeit bleibt derzeit neben der Teilpension bestehen und ist weiterhin ein Modell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand durch Reduktion der Arbeitszeit ermöglicht.

Neue Rechtslage nur für neue Vereinbarungen

Die kürzlich reformierte Altersteilzeit (ATZ) betrifft grundsätzlich nur Altersteilzeitvereinbarungen, die ab dem 01.01.2026 angetreten werden.

Einzige Ausnahme:
Das neu eingeführte Nebenbeschäftigungsverbot gilt für sämtliche Altersteilzeitvereinbarungen – also auch für bereits laufende.

Jede Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist ab 01.01.2026 unverzüglich dem AMS zu melden. Davon sind auch geringfügige Arbeitsverhältnisse betroffen. Grundsätzlich steht jede Nebenbeschäftigung dem Anspruch auf Altersteilzeitentgelt entgegen – außer sie wurde bereits regelmäßig im Jahr vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt.

ACHTUNG: Für Altvereinbarungen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.06.2026. Danach müssen unzulässige Nebenbeschäftigungen beendet werden.

Die wichtigsten Neuerungen für Vereinbarungen ab 01.01.2026

  • Verkürzung der Bezugsdauer:
    Die maximale Bezugsdauer wird etappenweise bis 2029 auf längstens 3 Jahre (anstatt derzeit 5 Jahre) gekürzt.
    Eine 2026 begonnene Altersteilzeit kann somit maximal noch 4,5 Jahre dauern.
  • Längere erforderliche Beschäftigungszeiten:
    Innerhalb einer Rahmenfrist von 25 Jahren werden die notwendigen Beschäftigungszeiten schrittweise von 780 Wochen (15 Jahre) auf 884 Wochen (17 Jahre) angehoben.
  • Begrenzung ab 01.01.2029:
    Ab diesem Zeitpunkt kann Altersteilzeit nur noch bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für irgendeine Form der Alterspension – also auch der Korridorpension – bezogen werden. Ausnahme: Besteht Anspruch auf eine „Hacklerpension“ (Langzeitversichertenregelung, frühestens mit 62 Jahren bei 45 Beitragsjahren), ist der Bezug von Altersteilzeitgeld noch für maximal ein Jahr möglich – längstens bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension.
  • Aufwandersatz für Arbeitgeber:
    • Bei bereits laufender kontinuierlicher Altersteilzeit (Antritt vor 01.01.2026) werden grundsätzlich 90 % des zusätzlichen Aufwandes für den Arbeitgeber abgegolten.
    • Für Neuvereinbarungen ab 01.01.2026 wird dieser Aufwandersatz in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 auf 80 % reduziert.
    • Ab 2029 soll er wieder 90 % betragen.
    • Grundsätzlich gibt es auch noch die geblockte Altersteilzeit der Aufwandersatz für den Arbeitgeber wurde jedoch ab 2026 auf 27,5% reduziert, wird 2027 auf 20%, 2028 auf 10% gekürzt und 2029 eingestellt. Diese ATZ Variante läuft daher in der Praxis aus.
  • Lohnausgleich:
    Der Lohnausgleich bei der laufenden ATZ beträgt für den Arbeitnehmer 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit und dem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Altersteilzeit.

Bisher wurde als Grundlage das tatsächlich ausbezahlte Entgelt („Oberwert“ inklusive Mehrarbeit) herangezogen.

ACHTUNG: ATZ – Vertragsbeginn ab 01.01.2026 – hier zählt als Berechnungsgrundlage nur noch das für die Normalarbeitszeit gebührende Entgelt.

Altersteilzeit bei All-In-Verträgen oder Überstundenpauschalen

Wer Überstunden pauschal entlohnt erhält, muss diese oft nicht in voller Höhe einarbeiten. Neue Altersteilzeit-Vereinbarungen müssen verpflichtend das Entgelt für die Normalarbeitszeit ausweisen, das sich dann meist am kollektivvertraglichen Mindestentgelt orientiert. Dieser Mindestgehalt wird somit zum „Oberwert“ für den Lohnausgleich herangezogen. Die Altersteilzeit verliert daher für Versicherte mit All-In-Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen weiter an Attraktivität.

Die finanzielle Auswirkung der Altersteilzeit lässt sich einfach mit dem Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer prüfen. Dieser ermöglicht die Berechnung der Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung unter Berücksichtigung des Lohnausgleichs (70–80 % des bisherigen Gehalts).

Weiter gehende Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – inklusive Formulare und Anträge – hier direkt beim Fördergeber AMS erhältlich.

Alternative zur Altersteilzeit: Die Teilpension

Ab 01.01.2026 kommt es in Österreich zu einem grundlegenden Umbau beim gleitenden Übergang in die Pension: Die Teilpension wird eingeführt, während die Altersteilzeit schrittweise zurückgefahren wird.

Ziel ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten.

Die neue Teilpension ermöglicht einen stufenweisen Rückzug aus dem Berufsleben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 % reduzieren und erhalten dafür eine anteilige Pension von 25, 50 oder 75 % ihrer regulären Pensionsansprüche.

Die Leistung wird direkt aus der Pensionsversicherung bezahlt, wodurch keine AMS-Förderung erfolgt. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht – etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension.

Die Teilpension kann ab 1. Jänner 2026 beantragt werden und soll weniger bürokratisch sowie einfacher handhabbar sein als die Altersteilzeit. Auch der Antritt einer Teilpension muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Weitere Informationen zum Thema „Flexibel in den Ruhestand“ hier direkt bei der Pensionsversicherung.

Weitere Beiträge
Bild von FCG Mitglied werden!
FCG Mitglied werden!

Werde Mitglied einer einzigartigen Community und genieße eine Menge Vorteile!

Mehr Infos
  • Alle Beiträge
  • Information