Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist. Dass Österreich mit der neuen Hitzeschutzverordnung, die seit 1. Jänner 2026 gilt, erstmals verbindliche Pflichten für Unternehmen bei Arbeiten im Freien festgelegt hat, ist ein wichtiger Schritt. Doch die Anpassung der Arbeitsplätze (Evaluierung) hat gerade erst begonnen. Voraussetzung dafür sind Unternehmen, die das Risiko ernst nehmen.
An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration jedoch deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen. Diese Belastungen sind auch ein wichtiges Thema von der FCG in der AK mit dem Schwerpunkt – Arbeiten im Klimawandel (1,1 MB) .
Immer öfter bekommen die Menschen die Klimakrise schmerzhaft zu spüren. Besonders bei drückender Hitze am Arbeitsplatz – oft auch verbunden mit einer starken UV-Strahlung. Die Auswirkungen werfen immer öfter auch wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf, hier eine kompakte Zusammenfassung:
- Regelungen für’s Arbeiten bei Hitze
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
- Raumtemperatur zwischen 19° C und 25° C bei Büro mit Klimaanlage
Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden.
Sind solche Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von ArbeitgeberInnenseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken,…). Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.
- Raumklima und Belüftung
Wird versucht das Raumklima durch Belüftung zu beeinflussen muss auf etwaige Belastungen durch Zugluft Rücksicht genommen werden. Die Luftgeschwindigkeit darf bei geringen körperlichen Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer körperlicher Belastung 0,35 m/s nicht überschreiten.
Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen wurden.
- Die TOP 10 FAQszu Arbeiten bei Hitze , Gesetzliche Grundlage: § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Sonderregelung für Bauarbeiter
Für Bauarbeiter (und für Zimmerer, Gipser, Dachdecker und Gerüster) gilt auch Hitze als Schlechtwetter, daher KANN die Arbeit unter gewissen Bedingungen eingestellt werden. Der damit verbundene Entgeltausfall wird mittels Entschädigung von der Bauarbeiter Urlaubs – und Abfertigungskasse (BUAG) abgewickelt. Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5°C das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten. Genaueres für die entlastende Regelung auf den Baustellen bei Hitze ausführlich hier. (Gesetzliche Grundlage: Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG).
Gesundheitliche Probleme bei hohen Temperaturen vermeiden
- Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten! Daher sollte bei Arbeitsplatzevaluierung (Arbeitsstätten (4,4 MB) auch auf die klimatischen Verhältnisse und ihre Einflüsse auf die Gesundheit der Beschäftigten Rücksicht genommen werden.
- Nähere Informationen hier: Das hilft bei hohen Temperaturen
Gesetzliche Grundlagen: