Die Steiermärkische Landesregierung hat rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit, den Heizkostenzuschuss des Landes für die kommende Heizperiode beschlossen: Der Zuschuss kann ab 01. Oktober 2026 und bis zum 26. Februar 2027 bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, den Stadtämtern sowie den Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Damit soll es zu einer Entlastung der steirischen Haushalte mit niedrigen Einkommen kommen. Um mehr Menschen den Zugang zum Heizkostenzuschuss zu ermöglichen, wurden die Nettoeinkommensgrenzen für Anspruchsberechtigte neuerlich angehoben.
Nachstehend genauere Informationen dazu:
Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?
Beim Heizkostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Unterstützungsleistung bei sozialer Bedürftigkeit. Aufgrund der anhaltenden Inflation hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Die Antragsteller:innen müssen in der Steiermark als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben jene Personen, die eine Wohnunterstützung für diese Heizsaison beziehen.
Wer einen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen will, darf zudem nachstehende Netto – Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- für Ein-Personen-Haushalte 1.827 Euro,
- Mehrpersonenhaushalte 2.741 Euro,
- sowie 548 Euro für jedes Kind, für dass Familienbeihilfe bezogen wird.
- Für die Berechnung wird das gesamte Jahreseinkommen (inkl. Sonderzahlungen) durch 12 geteilt.
Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich?
- Der Heizkostenzuschuss ist im Gemeindeamt jenes Ortes zu beantragen, indem man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
- Bei der Antragstellung zum Heizkostenzuschuss sind in jedem Fall Einkommensnachweise zu erbringen.
- Die erforderlichen Unterlagen und tiefer gehende Informationen hier: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
- Telefonisch Auskünfte zum Heizkostenzuschuss bekommt man (gebührenfrei) bei der Hotline der Sozialservicestelle des Landes unter Tel. 0800/201010. Auskünfte auch per E-Mail möglich.