Gute Nachrichten für Beschäftigte und private Haushalte: Die Bundesregierung hat sich in der Vorwoche auf eine neue Strompreisbremse und ein Unterstützungspaket für energieintensive Unternehmen geeinigt. Damit wurde eine wichtige Forderung der FCG aufgegriffen: „Öffentliche Unterstützung muss den Menschen zugutekommen, Arbeitsplätze sichern und den Wirtschaftsstandort stärken“.
Automatischer Schutz vor der nächsten Energiekrise
Der neue Energiepreis-Krisenmechanismus soll Haushalte künftig automatisch vor extremen Strompreisen schützen. Er wird aktiviert, wenn gleichzeitig zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Großhandelspreis liegt im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro je Megawattstunde.
- Der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte übersteigt 16,5 Cent netto je Kilowattstunde.
In diesem Fall wird der reine Energiepreis für ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr auf 10 Cent netto je Kilowattstunde begrenzt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden weiterhin zusätzlich verrechnet.
Die Entlastung erfolgt automatisch über die Stromrechnung – ein Antrag ist nicht notwendig. Auch Betriebe sowie Schulen, Krankenhäuser und andere Nicht-Haushaltskunden sollen einen variablen Zuschuss erhalten. Finanziert wird der Krisenmechanismus über einen Sonderbeitrag der Stromproduzenten.
Unterstützung für energieintensive Betriebe
Für den Industriestrompreis und das erweiterte Standortabsicherungsgesetz sind von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Statt bisher rund 60 sollen künftig mehr als 500 Betriebe von den Förderinstrumenten profitieren können.
Bei besonders energieintensiven Unternehmen können die Stromkosten für bis zu 50 Prozent des Verbrauchs auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde reduziert werden. Damit sollen Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich abgesichert werden.
Förderung nur mit klaren Bedingungen
Aus Sicht der FCG besonders wichtig: Die Unterstützung wird an Investitionen und Beschäftigung geknüpft.
Unternehmen müssen 50 Prozent der erhaltenen Förderung wieder investieren, etwa in Energieeffizienz, klimafreundliche Produktion oder die Elektrifizierung ihrer Anlagen.
Betriebe, die jährlich mindestens zwei Millionen Euro Förderung erhalten, müssen für die volle Fördersumme grundsätzlich mindestens 90 Prozent ihres Personalstandes erhalten. Wird diese Grenze unterschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Eigenkündigungen, Pensionierungen und das Auslaufen bestimmter befristeter Arbeitsverhältnisse gelten dabei nicht als Personalabbau.
Ein darüber hinausgehender, wirtschaftlich begründeter Beschäftigungsabbau ist nur dann ohne Förderkürzung möglich, wenn Wirtschaftskammer und Gewerkschaft diesen gemeinsam bestätigen.
Leistbare Energie und sichere Arbeitsplätze
Das Paket verbindet den Schutz der Haushalte vor extremen Strompreisen mit der Unterstützung heimischer Betriebe. Gleichzeitig wird klargestellt: Wer öffentliche Mittel erhält, muss Verantwortung für Investitionen, Arbeitsplätze und den Standort übernehmen.
Die Strompreisbremse ist keine sofortige allgemeine Strompreissenkung, sondern ein vorbereiteter Schutzschirm für künftige Energiekrisen. Nach der Einigung der Bundesregierung folgen nun die Begutachtung der Gesetzesentwürfe und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Für die FCG Steiermark ist klar: Leistbare Energie ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Staatliche Unterstützung für Unternehmen muss an Investitionen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Absicherung des Standortes Österreich gebunden sein.