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Wohnraum schaffen und erhalten! Diese Förderungen bietet dir das Land Steiermark

Dein Zuhause ist ein wichtiger Teil deiner Lebensqualität. Vielleicht planst du ein Eigenheim, möchtest deine Wohnung modernisieren oder dein Haus für das Alter barrierefrei gestalten. Solche Vorhaben bringen viele Fragen mit sich – vor allem zur Finanzierung.

Informiere dich deshalb frühzeitig über mögliche Förderungen. Das Land Steiermark unterstützt die Errichtung und Sanierung von Wohnraum mit unterschiedlichen Angeboten. Damit kannst du je nach Vorhaben und persönlichen Voraussetzungen Unterstützung für dein Wohnprojekt erhalten.

Damit du leichter das passende Angebot findest, haben wir die wichtigsten Förderbereiche für dich zusammengestellt. Über die Links gelangst du direkt zu den Voraussetzungen, Richtlinien und Antragsunterlagen:

Eigenheim: bis zu 80.000 Euro Landesdarlehen
Für die Errichtung eines Eigenheims gibt es ein gestaffeltes Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und einer Verzinsung von maximal 1,5 % jährlich. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Haushaltsgröße und möglichen Zuschlägen. Wichtig: Einkommens- und Flächengrenzen beachten und rechtzeitig ansuchen – ein bereits bezogenes oder fertiggestelltes Eigenheim kann nicht mehr gefördert werden. Hier findest du Voraussetzungen, Richtlinie und Antrag.

Wohnungsneubau: Unterstützung für neuen Wohnraum
Neben der Eigenheimförderung bietet das Land auch die Geschoßbauförderung und den Wohnbauscheck an. Hier erhältst du einen Überblick über die Fördermöglichkeiten beim Wohnungsneubau.

Sanieren: Wohnqualität verbessern und Energie sparen
Ob thermische Sanierung, alternative Heizungs- und Warmwassersysteme oder barrierefreies Wohnen: Verschiedene Förderangebote unterstützen die Modernisierung bestehender Wohnungen und Eigenheime. Informiere dich hier über die Sanierungsförderungen und ihre Voraussetzungen.

Historische Gebäude: Erhalten statt verlieren
Für die fachgerechte Revitalisierung historisch wertvoller Bauten und Anlagen gibt es eine eigene Förderung. Damit unterstützt das Land die Erhaltung regionaler Baukultur. Alle Informationen zur Revitalisierungsförderung findest du hier.

Unser Tipp: Prüfe schon bei der Planung die passende Förderrichtlinie und die Vorgaben zur Antragstellung. Für die Eigenheimförderung gilt: Die Vergabe erfolgt nach verfügbaren Budgetmitteln; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.

WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN WOHNBAUFÖRDERUNGEN HIER

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