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ÖAAB-FCG klar gegen Zugriff auf Eigentum von Arbeitssuchenden

• Hartz-IV kein Modell für Österreich
• Mindestsicherung statt Notstandshilfe belastet Länder und Gemeinden
• Doppelbestrafung kommt nicht in Frage

In die Diskussion der Reform der Arbeitslosenversicherung schalten sich nun auch der ÖAAB und die Fraktion Christlicher Gewerkschafter in der Steiermark ein. Neben den grundsätzlichen Bedenken, dass die Abschaffung der Notstandshilfe und die Schaffung eines Modells – ähnlich Hartz IV – insbesondere zu mehr Altersarmut führen könnte, stellen sich die ÖVP-Gewerkschafter klar gegen den Zugriff auf redlich geschaffenes Eigentum. „Wir stehen für eine Politik der Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand, ein staatlicher Zugriff in die Taschen von Arbeitssuchenden kommt für uns nicht in Frage“, so AK-Vizepräsident und FCG-Landesvorsitzender Franz Gosch, welcher aber auch klarstellt, dass der missbräuchliche Bezug der sozialen Sicherungssysteme verhindert werden muss.

Eben solche Bedenken äußert auch ÖAAB-Landesgeschäftsführer und AK- Fraktionsvorsitzender Günther Ruprecht. Auf Grund der Digitalisierung wird in den nächsten Jahren ein großer Strukturwandel in vielen Bereichen von sich gehen. Betroffen sein werden vor allem die über 50-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich durch sparsames Wirtschaften ein Eigentum geschaffen haben. „Es darf nach Entfall des Arbeitslosengeldes nicht auf das Vermögen arbeitsloser Menschen zugegriffen werden die sich über Jahrzehnte mühevoll ihr Eigentum aufgebaut haben. Beim Fußball wurde die Doppelbestrafung abgeschafft, da werden wir sie im Sozialsystem wohl nicht neu einführen!“, so Ruprecht.
Für die ÖAAB-FCG Fraktion steht die Schaffung von Eigentum auch weiterhin an erster Stelle, denn diese ist die beste Armutsbekämpfung. „Wir sind offen für Veränderungen, jedoch nicht zu Lasten der Fleißigen die sich mühevoll Eigentum aufgebaut haben“, so Gosch und Ruprecht unisono.

Die Folgen eines Abtausches von Notstandshilfe zur Mindestsicherung wären nicht nur herbe finanzielle Einbußen für die Betroffenen – im Vorjahr gab es immerhin 163.000 NotstandshilfebezieherInnen –, sondern auch steigende Altersarmut. Die Zeiten des Mindestsicherungsbezuges werden für die Pension nämlich nicht berücksichtigt, geringfügiger Zuverdienst wird von diesem Bezug abgezogen. Ferner ist für die Mindestsicherung nicht nur das Partnereinkommen, sondern auch das eigene Vermögen relevant. Dieses muss bis 4.188 Euro aufgebraucht werden. Damit wäre nicht mehr das AMS für die somit ausgesteuerten Arbeitslosen zuständig, sondern die Länder und Gemeinden, welche derzeit für diese unterste Stufe der Existenzsicherung zuständig sind.

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