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Steirischer Pendlerreport

Was das für jeden Einzelnen bedeutet zeigt der ÖGB-Vorsitzende-Stv KR Franz Haberl auf: „Viel ungenützte Freizeit, zusätzliche Kosten, zum Beispiel für ein Zweitauto und nicht außer Acht lassen: mit jedem Autokilometer steigt das Unfallrisiko“, so Haberl.

 

Die Pendlerinitiative fordert die „S-Bahn Obersteiermark“ als weitere Verbesserung im Schienenverkehr. Ebenso werden leistungsfähigere Busverbindungen als Zubringer gebraucht. „Die steirische S-Bahn darf nicht in Bruck an der Mur enden, auch den Obersteirern sollte zumindest in den Tagesrandzeiten einen Halbstundentakt zur Verfügung stehen“, so Pendlerobmann Franz Gosch. Für die konkrete Umsetzung der S-Bahn Obersteiermark habe sich die Pendlerinitiative bereits breite Unterstützung durch Politik und Sozialpartner gesichert.

 

Große Ungerechtigkeiten im Öffentlichen Verkehr sieht die Pendlerinitiative vor allem für Teilzeitbeschäftigte. „Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht täglich Bahn oder Bus benützt, für die oder den rechnet sich in aller Regel eine Monats- oder Jahreskarte nicht“, so Franz Gosch, der für Teilzeitkräfte spezielle Tickets fordert, wo auch zwei oder drei Tagesarbeitswochen Berücksichtigung finden. Der Verkehrsverbund sei hier in besonderer Weise gefordert, für Teilzeitbeschäftigte neue, attraktive Angebote zu schaffen. Für Gosch wäre eine Monats- oder Jahreskarte, die beispielsweise nur am Montag, Mittwoch und Freitag gilt genauso denkbar, wie eine flexible Karte, die für eine bestimmte Anzahl an Fahrten innerhalb einer gewissen Zeit ihre Gültigkeit hat. „Im EDV-Zeitalter darf eine solche flexible Variante wohl kein Problem mehr sein“, so der AK Vizepräsident.

 

„2016 wird es für Pendler mehr Geld geben“, hob ÖAAB-Landesgeschäftsführer Günther Ruprecht die Erfolge bei der Steuerreform hervor. „Es ist uns gelungen, im Zuge der Steuerreform Verbesserungen beim Pendlerzuschlag und beim Pendlerausgleichsbetrag zu erreichen!“ Die Negativsteuer für das Jahr 2015 wurde verdoppelt und ab dem Veranlagungsjahr 2016 nochmals erhöht: Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (das sind ab 2016 – 1.206,40 Euro brutto monatlich), können sich für das Jahr 2015 bis zu 220 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Im Jahr 2017 kann man sich erstmals für das Jahr 2016 sogar bis zu 400 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, erläutert Ruprecht.

 

„Auch der Pendlerzuschlag, eine Förderung für Kleinverdiener verbessert sich deutlich“, führt Gosch abschließend aus: „Arbeitnehmer/-innen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der Steuergrenze liegt, erhalten durch den Pendlerzuschlag eine Ausweitung der Negativsteuer auf:

450,– Euro und nächstes Jahr sogar 500,– Euro.“

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