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Jetzt Leitfaden nützen – Betriebsrat gründen – Mitbestimmung stärken!

Die FCG Steiermark unterstützt die Gründung von Betriebsräten. Gemeinsam mit der FCG/GPA wurde ein kompakter Leitfaden zur Gründung und Neuwahl eines Betriebsrates entwickelt. Er zeigt die Vorteile einer betrieblichen Interessenvertretung auf, erklärt den Ablauf einer Betriebsratswahl und bietet praktische Unterstützung – von der ersten Initiative bis zur erfolgreichen Wahl!

Derzeit kann in Österreich nur rund die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine gewählte Vertretung im eigenen Betrieb zurückgreifen. Ziel ist es daher, Beschäftigte zu ermutigen, ihre Mitbestimmung aktiv zu stärken. Diese Information ist besonders wichtig und soll von dir/euch möglichst breit gestreut werden!

Nachstehend alle Fakten zur Betriebsratsgründung, vertieft mit allen Grundlagen:

Ich möchte einen Betriebsrat gründen

Warum eine Betriebsratsgründung Beschäftigten und Unternehmen nützt und wie du eine Betriebsratswahl starten kannst

Ein Betriebsrat bringt für Beschäftigte viele konkrete Vorteile. 

  1. Ein Betriebsrat verbessert die Mitbestimmung im Betrieb: Bei wichtigen Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen oder betrieblichen Veränderungen hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte und vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung. 
  2. Ein Betriebsrat bietet Schutz und Unterstützung bei Konflikten, Kündigungen oder Versetzungen, indem er berät, vermittelt und auf die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen achtet. 
  3. Ein Betriebsrat trägt zu besseren und faireren Arbeitsbedingungen bei, etwa durch Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsschutz oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Dadurch profitieren nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern die gesamte Belegschaft.
  4. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind federführend bei den Verhandlungen von Kollektivverträgenin den einzelnen Branchen. 

Du bist bereits Betriebsrat? Dann findest du HIER alle wichtigen Infos für dich.

Was ist ein Betriebsrat – wie wird er gewählt?

Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Er setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein, achtet auf die Einhaltung von Gesetzen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen und ist erste Anlaufstelle bei Problemen im Arbeitsalltag.

Ein Betriebsrat sorgt dafür, dass Beschäftigte mitreden können – bei Veränderungen im Betrieb, bei Arbeitszeiten, bei Kündigungen, Versetzungen, Weiterbildung oder Gesundheitsschutz. Statt allein dazustehen, handeln Arbeitnehmer:innen gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung.

Wann ist ein Betriebsrat möglich?

Sobald in deinem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer:innen dauerhaft beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl eines Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Diese kann von der:dem ältesten Kolleg:in oder von einer Gruppe von Beschäftigten einberufen werden – wie viele das sein müssen, hängt von der späteren Anzahl der Betriebsratsmitglieder ab. Ab einer Betriebsgröße von 20 Personen kann auch die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer die Betriebsversammlung einberufen.

Melde dich bei uns, wir begleiten dich in jeder Phase der Betriebsratsgründung! So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und von den Erfahrungen unserer Kolleginnen und Kollegen profitieren kannst. 

Du willst noch mehr zur Vorbereitung, den Fristen und zum genauen Ablauf der Betriebsratswahl wissen? 

All das findest du HIER 

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