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Mindestsicherung erst nach 3 Jahren

Bei der Mindestsicherung soll es klar einen Vorrang für jene geben, die bereits Beiträge in das SV System geleistet haben. Für Asylberechtigte soll in Zukunft eine „Integrationsunterstützung“ greifen, die an bestimmte Integrationsbemühungen geknüpft ist.

 „Eine Reform der Mindestsicherung ist unumgänglich. Die Zugangsvoraussetzungen sollen so geändert werden, dass eine bedarfsorientierte Mindestsicherung erst nach einer Mindestzeit von drei Jahren aktiv geleisteter Sozialversicherungsbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw. Selbständigkeit in Österreich greifen kann“, fordert der Landesvorsitzende der Christgewerkschafter (FCG), AK Vizepräsident Franz Gosch, eine umfassende Änderung des Systems Mindestsicherung. „Wir wollen keine Kürzung der Mindestsicherung, aber wenn noch nie Beiträge in das österreichische Sozialversicherungssystem geleistet wurden, müssen andere Instrumente greifen. Das steigert die Akzeptanz der Mindestsicherung und macht gleichzeitig auch deutlich, dass Sozialsysteme keine Einbahnstraße sind“, so auch der Vorsitzende Stv. des ÖGB Steiermark Franz Haberl (FCG), der damit auch eine Systemüberlastung verhindern will. Integrationsunterstützung für Asylberechtigte „Für Asylberechtigte fordern wir, da dieser Personenkreis üblicherweise noch keine Beiträge in das Österreichische Sozialversicherungssystem geleistet hat, anstelle der Mindestsicherung eine Integrationsunterstützung, die an bestimmte messbare Integrationsleistungen geknüpft ist, so Gosch. „Es sind dies z.B. der Spracherwerb, Ausbildungen um eine Erwerbsfähigkeit zu erlangen, Akzeptanz der Werte des Gastlandes, Unbescholtenheit und somit die Einhaltung sämtliche unserer Grund- und Freiheitsrechte“.

Nach spätestens drei Jahren soll die Integration so weit erfolgt sein, dass ein Eintritt in den Österreichischen Arbeitsmarkt möglich wird. Bei Integrationsverweigerung bzw. mangelndem Integrationswillen soll nur mehr die Grundversorgung, die derzeit nur für Asylwerber ausbezahlt wird, bis zum Wegfall des Asylgrundes ausbezahlt werden“, sehen die FCG Gewerkschafter die Notwendigkeit für Asylberechtigte bessere Instrumente mit dem Ziel der schnelleren Integration zu schaffen.

Familienbeihilfe: FCG unterstützt das Modell von Sebastian Kurz „Auch bei der Familienbeihilfe sehen wir Änderungsbedarf. Es ist sicherzustellen, dass sich in Zukunft die Leistungen an den Lebenserhaltungskosten jenes Landes orientieren, in dem die Kinder Leben“, fordern Gosch und Haberl auch Änderungen bei der Familienbeihilfe ein und unterstützt damit den diesbezüglichen Vorschlag von Bundesminister Sebastian Kurz.

 

Positionen der FCG

Mindestsicherung

Zugangsvoraussetzungen sollen geändert werden

o Anspruchsberechtigung entsteht erst, wenn eine bestimmte Zeit (mindestens 3 Jahre) Sozialversicherungsbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw. Selbständigkeit in Österreich geleistet wurden.

o keine Kürzung der Mindestsicherung

o Umsetzung der Transparenzdatenbank, damit Förderungen, Subventionen und Transfers aller Gebietskörperschaften transparent werden und entsprechende Schlüsse gezogen werden können

o Wenn noch keine Anspruchsberechtigung vorliegt, greift die Grundversorgung bzw. bestimmte Sozialleistungen

 

Integrationsunterstützung

Da Asylberechtigte noch keine Beiträge in das Österreichische Sozialsystem geleistet haben, sollen sie (anstelle der Mindestsicherung) eine Integrationsunterstützung erhalten

o Die Integrationsunterstützung ist an bestimmte Integrationsleistungen geknüpft (wie z.B. Spracherwerb, Ausbildungen um Erwerbsfähigkeit zu erlangen, Akzeptanz der Werte des Gastlandes, Einhaltung sämtlicher Grund- und Freiheitsrechte, etc.)

o Nach spätestens drei Jahren sollte die Integration so weit erfolgt sein, dass ein Eintritt in den Österreichischen Arbeitsmarkt möglich ist.

o Wenn nicht – Grundversorgung und wenn Asylgrund wegfällt – Rückführung

 

Familienbeihilfe

Familienbeihilfe soll sich in Zukunft an die Leistungen jenes Landes, in dem die Kinder leben, richten.

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