Die Lage für Arbeitsuchende in Österreich ist nach wie vor angespannt. In den letzten Monaten hat sich die Konjunktur eingetrübt, daher steigt auch die Zahl der Arbeitslosen wieder an. In der Steiermark sind derzeit rund 40.000 Personen als arbeitslos gemeldet, dass entspricht einen Anstieg von 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Nachstehend informieren wir dich kompakt über das Arbeitslosengeld:
Zahlen & Fakten zum Arbeitslosengeld
Anspruch
- Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos (d.h. beim AMS gemeldet) ist und am Arbeitsmarkt vermittelbar ist.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat.
- Hat man zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragt, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr.
- Personen unter 25 Jahren brauchen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr – wenn sie zum 1. Mal Arbeitslosengeld beantragen.
- Voraussetzung ist, dass man bereit ist, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen. Ausnahme: man hat Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung. Dann muss man bereit sein, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen.
- Wichtig ist auch, dass die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes noch nicht abgelaufen ist.
Höhe & Zusammensetzung
- Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, eventuell einem Ergänzungsbetrag und möglichen Familienzuschlägen.
- Für die Berechnung werden die letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist (=Jahresfrist) berücksichtigt.
- Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes ist 55 % des Netto-Einkommens.
Bezugsdauer
- Grundsätzlich erhält man 20 Wochen Arbeitslosengeld. Hat man 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, erhöht es sich auf 30 Wochen.
- Hat man das 40. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, erhöht es sich auf 39 Wochen, ab der Vollendung des 50. Lebensjahr auf 52 Wochen.
- Der Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme oder eine Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung verlängert den Bezug des Arbeitslosengeldes nochmal.
- Ist das Arbeitslosengeldes ausgelaufen, kann mit bestimmte Auflagen Notstandshilfe bezogen werden.
- Der Arbeitslosengeldrechner: https://www.amsratgeber.at/ratgeber-arbeitsuchende/hoehe/
- Noch mehr Informationen zum Arbeitslosengeld findest du auf der Seite des Arbeitsmarktservices.