„Powerfrauen auf der Suche nach der richtigen Frauenpower“ – Die Sommerakademie der FCG-Frauen 2021

„Durchsetzungsstärke“ wird von den „FCG-Powerfrauen“, den Betriebsrätinnen, Personalvertreterinnen und Vertrauenspersonen in Theorie und Praxis eingefordert. Gerade die FCG-Frauen haben im Pandemiejahr 2020/21 besondere Verantwortung übernommen, um die Interessen ihrer Belegschaft bestmöglich zu vertreten. Doch die Suche nach „der richtigen“ Frauenpower darf nicht im Hamsterrad für die Betroffene enden! Hier setzt Inhalt und Thema der Akademie 2021 unter der Leitung der Expertin für Sozialethik Dr. Karin Petter-Trausznitz an. Unter der Leitung von Barbara Hollomey ging es beim abendlichen „Gipfelgespräch in der Stube“ heiß her. Mit den Teilnehmerinnen diskutierten Peter Amreich (FCG) und Bundesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖAAB) zum Thema: Gemeinsam Vorwärts – FCG und ÖAAB.  Schnittpunkte, Gemeinsamkeiten, sowie neue Wege und Möglichkeiten konnten in einer fruchtbaren Diskussion aufgezeigt werden.                                                                                                                    Barbara Hollomey (Gesamtleitung) Foto: Im Gespräch mit Gf. LV. Peter Amreich und Bundesrat Karlheinz Kornhäusl

Beeindruckende Neuigkeiten beim Ein-Jahr-Jubiläum von Nidec Fürstenfeld!

Zu einem würdigen, großen Fest lud CEO Valter Taranzano am 18. Juni die Belegschaft von Nidec GA Austria GmbH und hochrangige Vertreter aus Politik, sowie den Sozialpartnern ein. Es gibt wahrlich viel zu feiern im Niedec-Kompressorenwerk in Füstenfeld. Im Beisein der Presse moderierte der bekannte steirische Moderator, Daniel Neuhauser, durch die Veranstaltung mit dem Höhepunkt der Eröffnung der neuen „FMX-Produktionslinie“ (drehzahlgeregelter Kompressor)! Bevor es so weit war, gab CEO Valter Taranzano in seiner halbstündigen Rede bekannt, was sich alles seit der Nidec Rückkehr am Standort Fürstenfeld gatan hat. Es waren durchwegs sehr positive Nachrichten zu vernehmen. Er zeigte den Anwesenden anhand einer Präsentation, was er bei der Übernahme vor einem Jahr versprochen hatte – das Beindruckende, er hat alle seine vesprochenen Investitionen und Projekte umgesetzt. Einiges kam sogar hinzu – darauf meinte er: „Einem Italiener kann man eben Vertrauen“! Bei den Ansprachen der Ehrengäste u.a. von AK Präsident Josef Pesserl, ProGe Landessekretär Hubert Holzapfel sowie Bgm. Franz Jost und an der Spitze Landesrat Mag. Christopher Drexler – der LH Hermann Schützenhöfer würdigst vertrat – wurden die Leistungen und das enorme Vertrauen in den Standort Fürstenfeld samt seiner Belegschaft seitens CEO Valter Taranzano hervorgehoben! CEO Taranzano kündigte für die Zukunft weitere Investitionen für das Fürstenfelder Werk an – insbesondere dann, wenn Fürstenfeld künftig öffentliche Unterstützungen erhalten sollte. Neben des hohen Qualitätsbewußtseins und der Produktivität der Mitarbeiter sei es nur so möglich, Konzernintern Investitionen in Österreich gegenüber China zu vertreten. Als Betriebsratsvorsitzender im Nidec Werk bin ich sehr stolz darauf, was hier in den letzten 1 1/2 Jahren vollbracht wurde! Zuerst der zähe Kampf gemeinsam mit der Belegschaft samt Gewerkschaft gegenüber Orlando, die Ende 2019 die Schließungspläne für die gesamte Produktion in Fürstenfeld präsentiert hatten. Bis hin zu Interventionen bis nach Brüssel, damit die EU-Kartellbehörde ihre ursprünglichen Bedenken einer Haushalt-Kompressoren Fertigung unter Nidec überdenkt und gemäß den tatsächlichen Marktgegebenheiten neu bewertet. Mein Stolz – auf die gesamte Belegschaft – gipfelt nun in der Freude, dass wir die Trendwende offensichtlich geschafft haben. Vor einem Jahr bei der Nidec Neuübernahme einer Produktionsline behielten knapp 100 Mitarbeiter ihre Jobs – nun ein Jahr später gehen im Werk wieder an die 200 Mitarbeiter täglich ein und aus! Aufgrund der Perspektive, die uns CEO Taranzano gibt, werden es zum nächsten „Geburtstag“ wieder einige zig-MA mehr sein. Schließlich planen wir bereits die Installierung einer Nachtschicht, damit wir künftig 3 Mil. FMX-Kompressoren pro Jahr übers Band bringen können. Zudem wird in weitere Projekte investiert werden. Ein steirisches Glück Auf! Gerald Weber, BRV

FCG Steiermark INFORMIERT Sicheres und gesundes Arbeiten zu Hause

Die neuen Arbeits- uns steuerrechtlichen Regelungen im Homeoffice ► Rechtssicherheit geschaffen ►  Arbeitnehmerschutz gesichert ►  Freiwilligkeit erhalten ►  Steuerliche Begleitmaßnahmen Grundsatz – Homeoffice ist freiwillig Homeoffice muss auch in Zukunft zwischen beiden Seiten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig vereinbart werden. Eine schriftliche Homeoffice Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber Es muss eine schriftliche Vereinbarung geben. Die Sozialpartner stellen Mustervorlagen allen zur Verfügung Kann jederzeit von beiden Seiten (Arbeitsnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeber) aus wichtigen Gründen gekündigt werden Auch die Kostentragung von digitalen Arbeitsmitteln für das Homeoffice muss in der Vereinbarung getroffen werden z.B. über die Zurverfügungstellung der digitalen Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber oder über einen Kostenersatz (eigene digitale Arbeitsmittel einsetzt) Diese Homeoffice Regelung können auch in Betrieben mit einem Betriebsrat über eine freiwillige Betriebsvereinbarung getroffen werden. Arbeitsnehmerschutzbestimmungen gilt auch im Homeoffice Die aktuelle Corona-Regelung wird beim Unfallschutz ins Dauerrecht übernommen Alle Arbeitsunfälle im Homeoffice fallen unter die Unfallversicherung Unfälle umfasst alle Ereignisse, die während der Verrichtung der Arbeit geschehen oder am Weg zum Kindergarten/Schule passieren Ausgenommen von dieser Regelung sind Beendigung der Arbeit Arbeitspausen Erledigung von Tages- oder Wocheneinkaufs Auch die Arbeitsnehmerschutzbestimmungen gelten im Homeoffice Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) kommen uneingeschränkt zur Anwendung Arbeitsinspektorat hat kein Recht, den Heim-Arbeitsplatz zu betreten Kein Sachbezug Erforderliche digitale Arbeitsmittel, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, lösen keine Abgabenpflicht aus, sind somit nicht als Sachbezug zu werten. Steuerfreies Homeoffice-Pauschale Um die Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einer Homeoffice-Tätigkeit angemessen zu berücksichtigen, können Beträge, die der Arbeitgeber zur Abgeltung von Kosten aus der Tätigkeit in der Wohnung (Homeoffice Tätigkeit) bezahlt werden. Für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr können bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag im Wege eines Homeoffice-Pauschales steuerfrei ausbezahlt werden wird die Homeoffice-Pauschale nicht ausgeschöpft, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen bis 300 Euro Werbungskostenpauschale pro Jahr Zahlt der Arbeitgeber keine Home-Office-Pauschale dann kann der Arbeitnehmer bis zu 300 Euro als Werbungskosten pro Jahr geltend machen Absetzbarkeit für die ergonomische Einrichtung Können Arbeitnehmer*innen künftig Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu einer Höhe von 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr) geltend machen. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt 300 Euro, so kann der Überschreitungsbetrag (innerhalb des Höchstbetrages) jeweils ab dem Folgejahr bis zum Kalenderjahr 2023 geltend gemacht werden. Sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen Aufgrund der steuerrechtlichen Sonderregelung, wonach der Wert der seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Homeoffice zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsmittel sowie das Homeoffice-Pauschale steuerfrei sind, werden dieser steuerfrei gestellte Wert und das steuerfreie Homeoffice-Pauschale auch in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt.  

Förderung ergänzender Bildungsmaßnahmen 2021 und 2022, Richtlinie an die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

Um Lehrlinge und Lehrbetriebe bei den durch die COVID-19 Krise bedingten und ausbil-dungsbezogenen Herausforderungen zu unterstützen, ausgefallene Lern- und Ausbildungs-zeiten / -inhalte auszugleichen und als Impuls für die nach der Krise zu erwartende wirt-schaftliche Erholungsphase sowie den damit verbundenen Fachkräftebedarf zu fungieren, wird für ergänzende Bildungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 folgende Unterstüt-zungsleistung im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG eingerichtet. I. Beschreibung der Fördermaßnahme 1. Wer wird gefördert? Gefördert werden Lehrlinge mit zum Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme1 aufrechtem Lehr-vertrag für die Ausbildung in einem Lehrbetrieb2. Förderanträge können durch die Lehrlinge selbst oder mit ihrem Einverständnis3 durch Dritte, zB Lehrberechtigte, Obsorgeberechtigte oder den Bildungsanbieter, eingebracht werden.4 2. Was wird gefördert? Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die in den Kalenderjahren 2021 und 2022 stattfinden und die beruflichen Kompetenzen der Lehrlinge stärken. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbildspezifischen Ausbildungsinhalten, insb. im Hinblick auf die Corona bedingte Lern- und Ausbildungssituation und allfällig nachzuholende Berufsbildpositionen, als auch zur Vermittlung lehrberufsübergreifender beruflicher Kompetenz, insb. im Kontext mit Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Entrepreneurship. Förderbare Maßnahmen unterliegen demselben Genehmigungsverfahren wie die bestehen-den Maßnahmen gemäß der Richtlinie zu § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG, Punkt II.2. (Qualitätssiche-rung). Die Lehrlingsstellen informieren bei Unklarheiten über die Förderbarkeit einzelner Maßnahmen. 3. Wie wird gefördert? Gefördert werden 100 Prozent der Teilnahmekosten bis zu einer Obergrenze von 500,00 Euro je Maßnahme (Bruttopreise; teurere Maßnahmen sind förderbar, wobei 500,00 Euro übersteigende Betragsteile selbst zu tragen sind) und bis zu drei Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr 2021 oder 2022 (ausschlaggebend für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist der letzte Tag der Maßnahme). Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt analog der Fördermaßnahme „Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung“ (Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 5). 4. Wo wird gefördert? Die Antragsstellung erfolgt bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. 5. Wann wird gefördert? Die Möglichkeit zur Antragstellung startet am 6. April 2021. Förderbar sind Maßnahmen, die spätestens am 31.12.2022 enden. Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab dem letzten Tag der Maßnahme. 1 bei mehrtägigen Kursen muss mindestens ein Tag der Kursmaßnahme in die Lehrzeit fallen 2 Lehrbetrieb: Betrieb eines Lehrberechtigten gemäß § 2 BAG oder § 2 Abs. 1 LFBAG 3 Das Antragsformular ist durch den zu fördernden Lehrling zu unterzeichnen. 4 Zur (direkten) Abwicklung Dritter mit der Abwicklungsstelle (WKO Inhouse GmbH – Inhouse Förderservice): Der Lehrling kann auf dem Förderantrag eine Kontonummer zur Überweisung der Förderung angeben, die auf Dritte lautet (zB auf Lehrberechtigte oder Obsorgeberechtigte, die Kurskosten (vor)finanziert haben, oder auf den Bildungsanbieter, der die Bildungsmaßnahme durchführt). Die Überweisung des Förderungsbetrages an Bildungsanbieter setzt voraus, dass dieser die Kosten der Bildungsmaßnahme nicht dem Lehrling vorschreibt, sondern die Rechnung (ltd. auf den zu fördernden Lehrling) bei der förderauszahlenden Stelle vorweist.

FCG Steiermark schlägt Alarm: Ausbeutung der „Generation Praktikum“ muss endlich beendet werden

Angehende Diplompfleger müssen 2000 Stunden gratis arbeiten Die Ausbildung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen wurde im Jahr 2016 auf akademisches Niveau gehoben. Nunmehr wird Pflege auf höchstem Niveau an Fachhochschulen gelehrt. Die Kehrseite dazu ist, dass junge Studentinnen und Studenten 2000 Arbeitsstunden leisten müssen. Das ist eine Vollzeit-Jahresarbeitszeit ohne Urlaub. Und das ohne Bezahlung. Für die FCG Steiermark mit ihrer Doppelspitze Peter Amreich und Franz Gosch ist das ein unhaltbarer Zustand, der umgehend abzustellen ist. Die Tatsache, dass Student*innen im Gesundheits- und Pflegebereich unentgeltlich arbeiten müssen, lässt dieser Tage die Gemüter hochgehen. Junge Menschen, die im Zuge des Pandemiejahres noch als Held*innen des Alltags gefeiert und beklatscht wurden, sehen sich im Gesundheitswesen extremer Ausbeutung ausgesetzt. Sie sind es, die im Rahmen ihrer Ausbildung wichtige Arbeit leisten und das ohne je einen Cent dafür zu sehen. „Die traurige Wahrheit ist, dass unser Gesundheitssystem ohne das Engagement dieser jungen Menschen sehr bald nicht mehr funktionieren wird“, ist sich Franz Gosch, Bundesgeschäftsführer der Fraktion Christlicher Gewerkschafter*innen (FCG/GPA) sicher. Deshalb alarmieren die Christgewerkschafter*innen die Verantwortlichen und werden auch einen entsprechenden Antrag in der Arbeiterkammer-Vollversammlung einbringen. Der neue Sozialminister Wolfgang Mückstein als Adressat dieser Forderung hat bereits angekündigt sich um das Problem der unbezahlten Praktika zu kümmern zu wollen. Eine Entlohnung, von der man neben dem Studium auch leben kann, ist ein Zeichen für einen menschenwürdigen Ausbildungsplatz Peter Amreich, GF Vorsitzender der FCG Steiermark stößt ins selbe Horn. „Der Pflegebereich ist allein aus demografischen Gründen eine Branche der Zukunft. Hier brauchen wir die besten und motiviertesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Amreich. Er bekräftigt, dass der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden müsse, um dieses Ziel zu erreichen. Und das beginne bereits bei der Ausbildung. Laut der „Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich“ im Auftrag des Sozialministeriums werden bis 2030 zusätzlich 75.000 Pflegekräfte in Österreich benötigt. Daher sei alles zu unternehmen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. „Die jungen Studentinnen und Studenten arbeiten genauso wie alle Beschäftigten auch in der Nacht und am Wochenende. Eine adäquate Bezahlung und Verpflegung ist hier wohl das mindeste Zeichen von Fairness“, seitens jener Einrichtungen, welche die Arbeit der jungen Menschen nutzen, fordern Christgewerkschafter Amreich und Gosch!

FCG Steiermark: Jetzt mit Corona-Impfung in Betrieben durchstarten

Christgewerkschafter-  Doppelspitze Amreich und Gosch fordern: Bereits vorhandene Strukturen und Know-How nutzen  Die Steirischen Christgewerkschafter fordern eine breite Einbindung der heimischen Betriebe in die Covid-19 Impfstrategie. „Viele Unternehmen haben die nötigen Strukturen und das Know-How, um Impfungen vorzunehmen. Sie haben auch schon alle Vorbereitungen getroffen, um mit dem Impfen zu starten“, so Peter Amreich, GF Landesvorsitzender der FCG. Was noch fehle, ist neben der notwendigen Impfstoffzuteilung ein durchgängiger Plan, der auch die Bundesländer einbeziehe. Amreich verlangt vom Bund, nicht nur überregional aufgestellte Betriebe oder Konzerne für Impfungen vorzubereiten, sondern auch Unterstützung für die Länder. Damit könnten auch mittelständische Unternehmen rasch mit dem Impfen beginnen.  Vorhandene „Betriebsärzte-Struktur“ nutzen Eine wesentliche Rolle, warum das funktionieren muss, sieht Franz Gosch, Bundesgeschäftsführer der FCG/GPA, durch die verstärkte Einbindung der Betriebsärzte. „Alle Betriebe mit Betriebsärzten sollten ihren Beschäftigten in den kommenden Wochen ein Impfangebot machen können“, fordert Gosch. Noch gebe es zwar zu wenig Impfstoff. Das dürfte sich jedoch schon bald ändern, prognostizieren doch Experten bereits einen „Ketchup Effekt“ bei den Impfstofflieferungen. „Dann müssen die Unternehmen ihren Teil dazu beitragen, dass ihre Belegschaft rasch geschützt und die Pandemie schnell zurückgedrängt werden kann“, so Gosch. Nur mit einem großen solidarischen Impf-Kraftakt werden die Unternehmen ihre wirtschaftliche Kraft zurückgewinnen. Und die braucht unser Land dringend, sind sich die Gewerkschafter einig. „Ein wesentlicher Baustein dabei können die Unternehmen sein. Sie haben die nötigen Strukturen und das Know-how, um Impfungen vorzunehmen. Das beweisen sie jährlich aufs Neue bei den Grippeschutz-Impfkampagnen“, so Amreich und Gosch.  Impfungen im Handel der nächste wichtige und richtige Schritt Positiv bewerten die FCG Gewerkschafter den Vorstoß von Bundeskanzler Kurz, als nächstes die Beschäftigten im Lebensmittelhandel zu impfen. Auch die gestern gestartete Impfaktion in Wiener Betrieben können ein Vorbild für die anderen Bundesländer werden. Für Peter Amreich, Betriebsratsvorsitzender der A1 Telekom, gibt es noch Handlungsbedarf im vielen Bereichen der kritischen Infrastruktur. Er setzt sich dafür ein, auch die Beschäftigten im Energie- und Telekombereich, mit Kundenkontakt prioritär zu impfen. Auch hier gebe es ein erhöhtes Gefährdungspotential, ist sich der Gewerkschafter sicher.